Rechtsprechung
| BFH, 13.06.1991 - V R 68/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Bindungswirkung nach der Ausübung des Wahlrechts der Umsatzbesteuerung eines landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Betriebes für fünf Jahre
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BFH, 13.03.1990 - VII S 3/90
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus BFH, 13.06.1991 - V R 68/87
Die Rechtslage ist nicht anders als bei der Entscheidung über die Gewährung oder Versagung von Billigkeitsmaßnahmen nach § 227 AO 1977 (vgl. hierzu Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603; Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. März 1990 VII S 3/90, BFH/NV 1991, 171).Wie bei der Entscheidung über einen beantragten Erlaß mußten alle für den Einzelfall bedeutsamen Tatsachen von den Finanzbehörden ermittelt und gewürdigt werden (vgl. etwa BFH-Urteil vom 4. Oktober 1989 V R 106/84, BFHE 158, 306, BStBl II 1990, 179; BFH in BFH/NV 1991, 171).
Der Umfang des aufzuklärenden Sachverhalts ergibt sich zunächst vor allem aus der vom Steuerpflichtigen gegebenen Schilderung (vgl. zum Erlaß BFH in BFHE 158, 306, BStBl II 1990, 179; in BFH/NV 1991, 171).
- BFH, 04.10.1989 - V R 106/84
Bei Verpflichtungsklage auf Erlaß von Säumniszuschlägen ist FG zur …
Auszug aus BFH, 13.06.1991 - V R 68/87
Wie bei der Entscheidung über einen beantragten Erlaß mußten alle für den Einzelfall bedeutsamen Tatsachen von den Finanzbehörden ermittelt und gewürdigt werden (vgl. etwa BFH-Urteil vom 4. Oktober 1989 V R 106/84, BFHE 158, 306, BStBl II 1990, 179;… BFH in BFH/NV 1991, 171).Der Umfang des aufzuklärenden Sachverhalts ergibt sich zunächst vor allem aus der vom Steuerpflichtigen gegebenen Schilderung (vgl. zum Erlaß BFH in BFHE 158, 306, BStBl II 1990, 179;… in BFH/NV 1991, 171).
- GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70
Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters …
Auszug aus BFH, 13.06.1991 - V R 68/87
Die Rechtslage ist nicht anders als bei der Entscheidung über die Gewährung oder Versagung von Billigkeitsmaßnahmen nach § 227 AO 1977 (vgl. hierzu Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603;… Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. März 1990 VII S 3/90, BFH/NV 1991, 171).
- VGH Bayern, 18.02.2013 - 10 B 10.1028
Erlass von Verwaltungsgebühren wegen unbilliger Härte; Ermessensausübung; …
Zwar findet die Verpflichtung der Beklagten, den Sachverhalt zu ermitteln, ihre Grenze an den Mitwirkungspflichten des Klägers nach Art. 26 Abs. 2 Satz 1 und 2 BayVwVfG (vgl. zu den entsprechenden Mitwirkungspflichten nach § 90 AO BFH, U.v. 13.6.1991 - V R 68/87 - juris Rn. 13), nach denen er an der Ermittlung des Sachverhalts mitwirken und insbesondere ihm bekannte Tatsachen und Beweismittel angeben soll. - FG Baden-Württemberg, 16.02.2000 - 12 K 233/96
Voraussetzungen für den Erlass von Umsatzsteuer
Zwar setzt eine fehlerfreie Ermessensausübung voraus, daß das Finanzamt (FA) seine Ermessensentscheidung aufgrund einer einwandfreien und erschöpfenden Ermittlung des entscheidungserheblichen Sachverhalts trifft und alle für die Ermessensausübung wesentlichen Gesichtspunkte tatsächlicher und rechtlicher Art. spätestens im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung berücksichtigt (BFH-Urteil vom 30. Oktober 1990 VII R 106/87, BFH/NV 1991, 509 und BFH-Urteil vom 13. Juni 1991 V R 68/87, BFH/NV 1992, 208).Der Umfang des aufzuklärenden Sachverhalts ergibt sich deshalb zunächst vor allem aus der vom Steuerpflichtigen gegebenen Schilderung (BFH-Urteile vom 4. Oktober 1989 V R 106/84. BFHE 158, 306. BStBl II 1990, 179 und vom 13. Juni 1991 V R 68/87. BFH/NV 1992, 208).
- FG München, 31.07.2008 - 1 K 441/08
Gewinnerzielungsabsicht einer auch nebenberuflich tätigen Ärztin
Maßgebend für die Prognose ist nicht der Periodengewinn, sondern das Totalergebnis als Gesamtergebnis des Betriebs von der Gründung bis zur Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation (BFH-Urteile in BStBl II 1984, 751, 766; vom 23. Mai 1985 IV R 84/82, BStBl II 1985, 515;… vom 24. November 1988 IV R 37/85, BFH/NV 1989, 574; vom 13. Juni 1991 V R 68/87, BFH/NV 1992, 108). - VG München, 08.10.2015 - M 10 K 14.3975
Ablehnung eines Antrags auf Erlass von steuerlichen Nebenforderungen
Zwar findet die Verpflichtung der Beklagten, den Sachverhalt zu ermitteln, ihre Grenze an den Mitwirkungspflichten des Klägers nach § 90 Abs. 1 Satz 1 und 2 AO (vgl. BFH, U. v. 13.6.1991 - V R 68/87 - juris Rn. 13), nach denen er an der Ermittlung des Sachverhalts mitwirken und insbesondere ihm bekannte Tatsachen und Beweismittel angeben soll.
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