Rechtsprechung
| BFH, 26.01.1995 - V R 75/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Vorsteuerabzug auf Grund steuerbarem Leistungsaustausch durch Vermietung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Vorsteuerabzug bei Gebäudevermietung an Ehegatten
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten i.S.d. § 42 AO
- Anwendung bei der Umsatzsteuer
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BFH, 16.01.1992 - V R 1/91
Missbräuchliche Vermietung von Praxis an Ehemann
Auszug aus BFH, 26.01.1995 - V R 75/93
Ein Mißbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne dieser Vorschrift ist gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die zur Erreichung des erstrebten Ziels unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 16. Januar 1992 V R 1/91, BFHE 167, 215, BStBl II 1992, 541 unter II. 3. a).Die Ausführungen des Senats in BFHE 167, 215, BStBl II 1992, 541 unter II. 3. c) cc), auf die das FG seine Entscheidung unter anderem stützt, sind im Streitfall nicht einschlägig, da sie die Regelung in § 42 Satz 2 AO 1977 betreffen, der einen Mißbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne von Satz 1 dieser Vorschrift voraussetzt.
- BFH, 10.12.1992 - V R 90/92
Voraussetzungen für einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts
Auszug aus BFH, 26.01.1995 - V R 75/93
Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BFH-Urteile vom 10. September 1992 V R 104/91, BFHE 169, 258, BStBl II 1993, 253; vom 22. Oktober 1992 V R 33/90, BFHE 169, 555, BStBl II 1993, 210, und vom 10. Dezember 1992 V R 90/92, BFHE 170, 299 [BFH 10.12.1992 - V R 90/92], BStBl II 1993, 700, BFH/NV 1994, 200) ist es unter bestimmten Voraussetzungen als unangemessene Gestaltung zu beurteilen, wenn ein Unternehmer, der einen Gegenstand für sein Unternehmen benötigt und selbst nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG 1980), seinen Ehegatten bei der Anschaffung dieses Gegenstandes "vorschaltet". - BFH, 10.09.1992 - V R 104/91
Missbrauchsabsicht bei Vermietung von Praxis an Ehemann
Auszug aus BFH, 26.01.1995 - V R 75/93
Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BFH-Urteile vom 10. September 1992 V R 104/91, BFHE 169, 258, BStBl II 1993, 253; vom 22. Oktober 1992 V R 33/90, BFHE 169, 555, BStBl II 1993, 210, …und vom 10. Dezember 1992 V R 90/92, BFHE 170, 299 [BFH 10.12.1992 - V R 90/92], BStBl II 1993, 700, BFH/NV 1994, 200) ist es unter bestimmten Voraussetzungen als unangemessene Gestaltung zu beurteilen, wenn ein Unternehmer, der einen Gegenstand für sein Unternehmen benötigt und selbst nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG 1980), seinen Ehegatten bei der Anschaffung dieses Gegenstandes "vorschaltet". - BFH, 22.10.1992 - V R 33/90
Kein Vorsteuerabzug bei Praxisvermietung an Ehemann und Abhängigkeit von dessen …
Auszug aus BFH, 26.01.1995 - V R 75/93
Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BFH-Urteile vom 10. September 1992 V R 104/91, BFHE 169, 258, BStBl II 1993, 253; vom 22. Oktober 1992 V R 33/90, BFHE 169, 555, BStBl II 1993, 210, …und vom 10. Dezember 1992 V R 90/92, BFHE 170, 299 [BFH 10.12.1992 - V R 90/92], BStBl II 1993, 700, BFH/NV 1994, 200) ist es unter bestimmten Voraussetzungen als unangemessene Gestaltung zu beurteilen, wenn ein Unternehmer, der einen Gegenstand für sein Unternehmen benötigt und selbst nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG 1980), seinen Ehegatten bei der Anschaffung dieses Gegenstandes "vorschaltet".
- FG Köln, 23.08.2001 - 7 K 8104/97
Mietverhältnis zwischen Eheleuten als Gestaltungsmissbrauch
Dagegen hat der BFH einen Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten verneint, wenn dem anmietenden Ehegatten beim Eigenerwerb oder der Eigenherstellung des Wirtschaftsgutes der Vorsteuerabzug zugestanden hätte; die fehlender Mittel des anderen Teiles spielen in solchen Fällen keine Rolle (vgl. BFH-Urteile 13. Juli 1989 V R 8/86, BFHE 158, 166, BStBl II 1990, 100;… vom 14. Mai 1992 V R 56/89, BFHE 168, 472, BStBl II 1992, 859, vom 8. Oktober 1992 V R 92/87, BFH/NV 1994, 196 und vom 26. Januar 1995 V R 75/93, BFH/NV 1995, 931).
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