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Rechtsprechung
   BFH, 26.01.1995 - V R 75/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,10150
BFH, 26.01.1995 - V R 75/93 (https://dejure.org/1995,10150)
BFH, Entscheidung vom 26.01.1995 - V R 75/93 (https://dejure.org/1995,10150)
BFH, Entscheidung vom 26. Januar 1995 - V R 75/93 (https://dejure.org/1995,10150)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Vorsteuerabzug bei Gebäudevermietung an Ehegatten

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten i.S.d. § 42 AO
    Anwendung bei der Umsatzsteuer
    Einschaltung von Angehörigen
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BFH, 16.01.1992 - V R 1/91

    Missbräuchliche Vermietung von Praxis an Ehemann

    Auszug aus BFH, 26.01.1995 - V R 75/93
    Ein Mißbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne dieser Vorschrift ist gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die zur Erreichung des erstrebten Ziels unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 16. Januar 1992 V R 1/91, BFHE 167, 215, BStBl II 1992, 541 unter II. 3. a).

    Die Ausführungen des Senats in BFHE 167, 215, BStBl II 1992, 541 unter II. 3. c) cc), auf die das FG seine Entscheidung unter anderem stützt, sind im Streitfall nicht einschlägig, da sie die Regelung in § 42 Satz 2 AO 1977 betreffen, der einen Mißbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne von Satz 1 dieser Vorschrift voraussetzt.

  • BFH, 10.12.1992 - V R 90/92

    Voraussetzungen für einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts

    Auszug aus BFH, 26.01.1995 - V R 75/93
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BFH-Urteile vom 10. September 1992 V R 104/91, BFHE 169, 258, BStBl II 1993, 253; vom 22. Oktober 1992 V R 33/90, BFHE 169, 555, BStBl II 1993, 210, und vom 10. Dezember 1992 V R 90/92, BFHE 170, 299 [BFH 10.12.1992 - V R 90/92], BStBl II 1993, 700, BFH/NV 1994, 200) ist es unter bestimmten Voraussetzungen als unangemessene Gestaltung zu beurteilen, wenn ein Unternehmer, der einen Gegenstand für sein Unternehmen benötigt und selbst nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG 1980), seinen Ehegatten bei der Anschaffung dieses Gegenstandes "vorschaltet".
  • BFH, 10.09.1992 - V R 104/91

    Missbrauchsabsicht bei Vermietung von Praxis an Ehemann

    Auszug aus BFH, 26.01.1995 - V R 75/93
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BFH-Urteile vom 10. September 1992 V R 104/91, BFHE 169, 258, BStBl II 1993, 253; vom 22. Oktober 1992 V R 33/90, BFHE 169, 555, BStBl II 1993, 210, …und vom 10. Dezember 1992 V R 90/92, BFHE 170, 299 [BFH 10.12.1992 - V R 90/92], BStBl II 1993, 700, BFH/NV 1994, 200) ist es unter bestimmten Voraussetzungen als unangemessene Gestaltung zu beurteilen, wenn ein Unternehmer, der einen Gegenstand für sein Unternehmen benötigt und selbst nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG 1980), seinen Ehegatten bei der Anschaffung dieses Gegenstandes "vorschaltet".
  • BFH, 22.10.1992 - V R 33/90

    Kein Vorsteuerabzug bei Praxisvermietung an Ehemann und Abhängigkeit von dessen …

    Auszug aus BFH, 26.01.1995 - V R 75/93
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BFH-Urteile vom 10. September 1992 V R 104/91, BFHE 169, 258, BStBl II 1993, 253; vom 22. Oktober 1992 V R 33/90, BFHE 169, 555, BStBl II 1993, 210, …und vom 10. Dezember 1992 V R 90/92, BFHE 170, 299 [BFH 10.12.1992 - V R 90/92], BStBl II 1993, 700, BFH/NV 1994, 200) ist es unter bestimmten Voraussetzungen als unangemessene Gestaltung zu beurteilen, wenn ein Unternehmer, der einen Gegenstand für sein Unternehmen benötigt und selbst nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG 1980), seinen Ehegatten bei der Anschaffung dieses Gegenstandes "vorschaltet".
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