Rechtsprechung
| BFH, 09.10.1975 - V R 88/74 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Zuschüsse aus öffentlicher Kasse - Entgelt für Lieferung - Sonstige Leistung - Förderung des leistenden Unternehmers - Überwiegendes Interesse des Leistungsempfängers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UStG (1967) § 10 Abs. 1 Satz 3 Hs. 2
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zuschüsse aus öffentlichen Kassen sind nur dann nicht Teil des Entgelts, wenn sie zur Förderung des leistenden Unternehmers gezahlt werden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 117, 307
- DB 1976, 562
- BStBl II 1976, 105
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59
Nachkonstitutioneller Bestätigungswille
Auszug aus BFH, 09.10.1975 - V R 88/74
Bei der Gesetzesauslegung kommt es nach den allgemein anerkannten Auslegungsregeln entscheidend auf den objektivierten Willen des Gesetzgebers an, so wie er sich aus dem Wortlaut und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den die Vorschrift gestellt ist (ständige Rechtsprechung des BVerfG der der BFH gefolgt ist; vgl. Entscheidung des BVerfG vom 17. Mai 1960 2 BvL 11/59, 11/60, BVerfGE 11, 126 und BFH-Urteil vom 1. Februar 1973 I R 87/71, BFHE 108, 366, BStBl II 1973, 410). - BFH, 24.08.1967 - V 31/64
Voraussetzungen für die Behandlung von Zuschüssen der öffentlichen Hand als …
Auszug aus BFH, 09.10.1975 - V R 88/74
Aber auch dann, wenn der Zuschuß nicht für eine Lieferung oder sonstige Leistung des Unternehmers, also unabhängig von einem Leistungsaustausch gewährt wird und deshalb als sogenannter echter Zuschuß (vgl. Urteil des BFH vom 24. August 1967 V 31/64, BFHE 89, 407, BStBl III 1967, 717) zu beurteilen ist, liegt ein Fall des § 10 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 UStG 1967 nicht vor, weil in diesem Falle der vom Zuschußgeber aufgewendete Betrag schon nach § 10 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 1 UStG 1967 als Entgelt nicht in Betracht kommt. - BFH, 01.02.1973 - I R 87/71
Kürzung des Gewinns - Grundstücksunternehmen - Gesetzeswortlaut - Wirklicher …
Auszug aus BFH, 09.10.1975 - V R 88/74
Bei der Gesetzesauslegung kommt es nach den allgemein anerkannten Auslegungsregeln entscheidend auf den objektivierten Willen des Gesetzgebers an, so wie er sich aus dem Wortlaut und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den die Vorschrift gestellt ist (ständige Rechtsprechung des BVerfG der der BFH gefolgt ist; vgl. Entscheidung des BVerfG vom 17. Mai 1960 2 BvL 11/59, 11/60, BVerfGE 11, 126 und BFH-Urteil vom 1. Februar 1973 I R 87/71, BFHE 108, 366, BStBl II 1973, 410). - RFH, 04.10.1935 - V A 506/34
Auszug aus BFH, 09.10.1975 - V R 88/74
Insbesondere kann aus der Rechtsprechung des RFH (vgl. Urteil vom 4. Oktober 1935 V A 506/34, RFHE 38, 299, RStBl 1936, 592) für eine Zeit, für die eine Bestimmung des Entgeltsbegriffs in den maßgeblichen umsatzsteuerrechtlichen Rechtsgrundlagen noch nicht enthalten war (Umsatzsteuergesetze 1926 und 1932, Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz 1926 und 1932), nichts Gegenteiliges entnommen werden (soweit diese und die ihr folgende Kodifizierung im vorliegenden Falle überhaupt zur Auslegung herangezogen werden können).
- BFH, 25.11.1986 - V R 109/78
1. Das von sog. Schwarzfahrern eingezogene "erhöhte Fahrgeld/Beförderungsentgelt" …
Im Urteil vom 9. Oktober 1975 V R 88/74 (BFHE 117, 307, BStBl II 1976, 105) hat der BFH anhand des nur in dieser erweiterten Gesetzesfassung ausdrücklich gebrauchten Begriffs des Zuschusses (aus öffentlichen Kassen) den sog. echten Zuschuß von dem der Preisauffüllung dienenden sog. unechten Zuschuß abgegrenzt.Nach dem bereits erwähnten Urteil des Senats in BFHE 117, 307, BStBl II 1976, 105 ist die Zahlung des Dritten kein Zuschuß zur Förderung des leistenden Unternehmers, wenn der Leistungsempfänger auf die Zahlung einen Rechtsanspruch hat, der Zuschuß an ihn in Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung gezahlt oder zumindest überwiegend im Interesse des Leistungsempfängers geleistet wird.
- FG Baden-Württemberg, 27.03.1998 - 9 K 142/94
Umsatzsteuerrechtliche Organschaft; Wirtschaftliche Eingliederung; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 08.03.1990 - V R 67/89
Frachthilfen i. S. des § 2 Nr. 2 ZRFG sind kein zusätzliches Entgelt i. S. des § …
Zusätzlich beruft sich das FA gegenüber der Auffassung des FG auf den im BFH-Urteil vom 9. Oktober 1975 V R 88/74 (BFHE 117, 307, BStBl II 1976, 105) unter 4. erwähnten stenografischen Bericht über die 101. Sitzung des Deutschen Bundestags - 5. Wahlperiode - vom 12. April 1967, S. 4.702.Seit seinem Urteil vom 9. Oktober 1975 V R 88/74 (BFHE 117, 307, BStBl II 1976, 105) beurteilt der Senat Zahlungen eines Dritten dann als zusätzliches Entgelt für eine vom Leistungsempfänger in Anspruch genommene Leistung, wenn der Leistungsempfänger auf die Zahlung einen Rechtsanspruch hat, die Zahlung an ihn in Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung oder zumindest überwiegend in seinem Interesse geleistet wird; nicht zum Entgelt gehören hingegen Zahlungen eines Dritten dann, wenn sie zur Förderung des leistenden Unternehmers und nicht überwiegend im Interesse des Leistungsempfängers bewirkt werden - sog. Zuschuß - (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 25. November 1986 V R 109/78, BFHE 148, 351, BStBl II 1987, 228, mit Nachweisen).
Sie hat schon seit dem Urteil in BFHE 117, 307, BStBl II 1976, 105 ihre Bedeutung verloren.
Auch der vom FA angeführte stenografische Bericht über die 101. Sitzung des Deutschen Bundestags - 5. Wahlperiode - (vgl. BFHE 117, 307, BStBl II 1976, 105, unter 4.) stützt die Revision des FA nicht.
- BFH, 20.04.1988 - X R 3/82
Grundsätzlich kein Leistungsaustausch, wenn eine Gesellschaft Geldmittel …
Danach werden "für die Leistung" gewährte Zahlungen in die Bemessungsgrundlage für den steuerbaren Leistungsaustausch einbezogen; "für den leistenden Unternehmer", zu seiner Förderung, aus strukturpolitischen, volkswirtschaftlichen oder allgemeinpolitischen Gründen gewährte Zahlungen dagegen bleiben als (echte) Zuschüsse unbesteuert (BFH-Urteile vom 9. Oktober 1975 V R 88/74, BFHE 117, 307, BStBl II 1976, 105;… vom 5. Juni 1986 V R 114/76, BFH/NV 1987, 199, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1987, 136; vom 26. Juni 1986 V R 93/77, BFHE 147, 79, BStBl II 1986, 723, und vom 25. November 1986 V R 109/78, BFHE 148, 351, BStBl II 1987, 228; vgl. auch Weiß, UR 1986, 83, 92 f.; Wegehenkel, Betriebs-Berater - BB - 1986, 1.060; Lohse/Madle, Deutsches Steuerrecht - DStR - 1986, 402, und Oberfinanzdirektion - OFD - Kiel, UR 1985, 103). - BFH, 10.03.1983 - V B 46/80
Zum Begriff der Uneinbringlichkeit des Entgelts bei vereinbartem …
Aufl., Rdnr. 5584; Hübschmann/Grabower, UStG 1951, 1.-2. Aufl., § 12 Anm., 1, 9; BFH-Urteile vom 17. Februar 1972 V R 118/71, BFHE 105, 79, BStBl II 1972, 405, und vom 9. Oktober 1975 V R 88/74, BFHE 117, 307, BStBl II 1976, 105). - BFH, 26.06.1986 - V R 93/77
Erstattungen nach dem UnBefG an Verkehrsunternehmen als Zahlung des …
Der Senat hat diese Vorschrift im Urteil vom 9. Oktober 1975 V R 88/74 (BFHE 117, 307, BStBl II 1976, 105) als Ausnahmeregelung im Rahmen des § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG 1967 abgegrenzt. - FG Schleswig-Holstein, 28.10.2004 - 4 K 86/03
Beurteilung einer gesellschaftsvertraglich vereinbarten Verlustausgleichszahlung …
Der Zuschuss wurde aus der insoweit auch maßgeblichen Sicht der Stadt überwiegend im Interesse der Klägerin erbracht (vgl. UR 1985, 196), um sie wegen ihrer geschäftlichen Tätigkeit als solcher aus strukturpolitischen, volkswirtschaftlichen und allgemeinpolitischen Gründen zu unterstützen (BFH-Urteile vom 26. Juni 1986 V R 93/77, BStBl II 1986, 723; BStBl II 1976, 105).Es handelt sich hierbei jedoch um einen rechtlich unbeachtlichen Ausfluss des mit dem Zuschuss zuvörderst verfolgten Zwecks, die Tätigkeit der Klägerin als solche zu fördern (BFH, BStBl II 1986, 723; BStBl II 1976, 105).
- BFH, 09.12.1987 - X R 39/81
Umsatzsteuer - Leistungsaustausch - Forschungsvorhaben - Zuschuß - Anspruch
Etwas anderes gilt, wenn eine von ihm erbrachte Leistung abgegolten werden soll (BFH-Urteile vom 9. Oktober 1975 V R 88/74, BFHE 117, 307, BStBl II 1976, 105;… vom 5. Juni 1986 V R 114/76, BFH/NV 1987, 199; vom 26. Juni 1986 V R 93/77, BFHE 147, 79, BStBl II 1986, 723, und vom 25. November 1986 V R 109/78, BFHE 148, 351, BStBl II 1987, 228; vgl. auch Weiß, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1986, 83, 92). - BFH, 27.06.1996 - V R 35/95
Öffentliche Zuschüsse als Entgelt von dritter Seite
Die Rechtsprechung zur Einbeziehung von Zuschüssen Dritter in die Bemessungsgrundlage hat sich nicht geändert (vgl. BFH-Urteile vom 9. Oktober 1975 V R 88/74, BFHE 117, 307, BStBl II 1976, 105, und in BFHE 160, 344, BStBl II 1990, 708). - BFH, 20.01.1988 - X R 44/81
Voraussetzungen eines Leistungsaustausches im Sinne des Umsatzsteuergesetzes …
In die gleiche Richtung weisen die höchstrichterlichen Entscheidungen, die mangels Bestimmtheit die Annahme einer umsatzsteuerbaren Leistung abgelehnt haben, wenn es lediglich darum ging, den Leistungsempfänger ganz allgemein in die Lage zu versetzen, überhaupt (unternehmerisch) tätig zu werden (Urteile des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 26. September 1941 V 130/40, RFHE 51, 72, RStBl 1942, 296, und vom 30. April 1943 V 25/42, RFHE 53, 115, RStBl 1943, 494; BFH-Urteile vom 20. Januar 1955 V 75/54 U, BFHE 60, 292, BStBl III 1955, 112, und V 145/53 S, BFHE 60, 366, BStBl III 1955, 139), und die neueren Erkenntnisse zur Abgrenzung des Leistungsaustauschs vom sog. echten Zuschuß: Danach werden "für die Leistung" gewährte Zahlungen in die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer einbezogen, während "für den leistenden Unternehmer", zu seiner Förderung, etwa aus strukturpolitischen, volkswirtschaftlichen oder allgemeinpolitischen Gründen gezahlte Gelder unbesteuert bleiben (BFH-Urteile vom 9. Oktober 1975 V R 88/74, BFHE 117, 307, BStBl II 1976, 105;… vom 5. Juni 1986 V R 114/76, BFH/NV 1987, 199; vom 26. Juni 1986 V R 93/77, BFHE 147, 79, BStBl II 1986, 723, und vom 25. November 1986 V R 109/78, BFHE 148, 351, BStBl II 1987, 228). - BFH, 15.07.1987 - X R 13/80
Subventionscharakter einer Leistung als Versagungsgrund eines Zuschussses zur …
- BFH, 04.06.1992 - V R 33/89
Übernahme der Tierkörperbeseitigung mi Sinne einer steuerbaren Leistung
- FG Niedersachsen, 10.05.2007 - 16 K 207/04
Umsatzsteuerbarkeit von Zuschüssen der öffentlichen Hand an eine …
- BFH, 09.04.1987 - V R 134/78
Abgrenzung eines Zuschusses von einer Entgeltszahlung durch Dritte - …
- BFH, 20.02.1992 - V R 26/87
Voraussetzungen des Vorliegens eines umsatzsteuerrechtlich beachtlichen Entgelts …
- BFH, 31.08.1987 - V B 78/87
Zuordnung eines Zuschusses zum Entgelt als Preisauffüllung
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