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Rechtsprechung
   BFH, 12.06.1986 - V R 93/76   

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https://dejure.org/1986,16878
BFH, 12.06.1986 - V R 93/76 (https://dejure.org/1986,16878)
BFH, Entscheidung vom 12.06.1986 - V R 93/76 (https://dejure.org/1986,16878)
BFH, Entscheidung vom 12. Juni 1986 - V R 93/76 (https://dejure.org/1986,16878)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (8)

  • BFH, 14.07.1982 - II R 1/81

    Anfechtungsklage - Grunderwerbsteuerbescheid - Zulässigkeit eines Zwischenurteils …

    Auszug aus BFH, 12.06.1986 - V R 93/76
    In Fällen mit Streit über Grund und Betrag des Anspruchs soll das Gericht, sofern es den Anspruch dem Grunde nach für berechtigt hält - anderenfalls wäre sogleich der Klage durch Endurteil stattzugeben (vgl. BFH-Urteil vom 14. Juli 1982 II R 1/81, BFHE 136, 506, BStBl II 1983, 25) -, nicht gezwungen sein, vor dem Erlaß einer Entscheidung Entscheidungsreife auch hinsichtlich des Betrages herbeizuführen, wenn in Betracht gezogen wird, daß im Revisionsverfahren der BFH das Bestehen des Anspruchs schon dem Grunde nach verneinen könnte.

    Im Hinblick auf die Bindungswirkung eines Grundurteils für das Gericht (§ 318 ZPO i. V. m. § 155 FGO) müssen sämtliche den Anspruchsgrund betreffenden Streitpunkte erledigt werden (vgl. BFH-Urteil II R 1/81, a.a.O.).

    Anspruch i. S. des § 99 FGO ist nicht der prozessuale Anspruch des Anfechtungsklägers, mit dem dieser sich gegen den von der Finanzbehörde geltend gemachten Steueranspruch zur Wehr setzt, sondern der materielle Steueranspruch selbst (vgl. BFH-Urteil II R 1/81, a.a.O., m. w. Nachw.).

  • BFH, 09.05.1974 - V R 128/71

    Beitragszahlungen an eine Interessenvereinigung von Lohnsteuerzahlern sind …

    Auszug aus BFH, 12.06.1986 - V R 93/76
    Dem BFH werde darin gefolgt, daß ein Lohnsteuerhilfeverein Sonderbelange der Mitglieder wahrnehme, soweit er für die Mitglieder Anträge im Lohnsteuer-Jahresausgleichsverfahren oder im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren stelle oder die Mitglieder vor Finanzämtern und Finanzgerichten vertrete (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 9. Mai 1974 V R 128/71, BFHE 112, 430, BStBl II 1974, 530).

    Das FG hat zwar in Übereinstimmung mit dem Urteil des Senats V R 128/71 (…a.a.O.; vgl. nunmehr auch zu den (Hilfs-)Begriffen "Sonderbelange, Gesamtbelange/Gemeinschaftszweck" BFH-Urteil vom 4. Juli 1985 V R 107/76, BFHE 145, 244, BStBl II 1986, 153) entschieden, der Kl. habe Leistungen i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1967 erbracht, soweit er für seine Mitglieder den Lohnsteuer-Jahresausgleich oder die Eintragung von Freibeträgen in die Lohnsteuerkarte beantragt und die Mitglieder vor den Finanzbehörden und vor dem FG vertreten habe.

  • BFH, 14.05.1980 - I R 135/77

    Zulässigkeit eines Zwischenurteils - Grund des Steueranspruchs - Rüge

    Auszug aus BFH, 12.06.1986 - V R 93/76
    Zu den Urteilen i. S. des § 115 Abs. 1 FGO, gegen die den Beteiligten die Revision zusteht, gehören Zwischenurteile aufgrund des § 99 FGO (vgl. BFH-Urteil vom 14. Mai 1980 I R 135/77, BFHE 131, 194, BStBl II 1980, 695 m.w.N.).

    Das Fehlen der Voraussetzungen für den Erlaß eines Zwischenurteils i. S. des § 99 FGO ist von Amts wegen zu berücksichtigen (BFH-Urteil I R 135/77, a.a.O.).

  • BFH, 17.10.1979 - I R 157/76

    Gesonderte Gewinnfeststellung - Einheitliche Gewinnfeststellung - Zulässigkeit …

    Auszug aus BFH, 12.06.1986 - V R 93/76
    Das Klageverfahren wird dadurch in den Zustand vor Erlaß des Zwischenurteils zurückversetzt (BFH-Urteil vom 17. Oktober 1979 I R 157/76, BFHE 129, 443, BStBl II 1980, 252).
  • BFH, 04.07.1985 - V R 107/76

    Umlagen einer Werbegemeinschaft für Werbemaßnahmen eines Einkaufszentrums sind …

    Auszug aus BFH, 12.06.1986 - V R 93/76
    Das FG hat zwar in Übereinstimmung mit dem Urteil des Senats V R 128/71 (…a.a.O.; vgl. nunmehr auch zu den (Hilfs-)Begriffen "Sonderbelange, Gesamtbelange/Gemeinschaftszweck" BFH-Urteil vom 4. Juli 1985 V R 107/76, BFHE 145, 244, BStBl II 1986, 153) entschieden, der Kl. habe Leistungen i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1967 erbracht, soweit er für seine Mitglieder den Lohnsteuer-Jahresausgleich oder die Eintragung von Freibeträgen in die Lohnsteuerkarte beantragt und die Mitglieder vor den Finanzbehörden und vor dem FG vertreten habe.
  • BFH, 17.07.1967 - GrS 1/66

    Entscheidung des Großen Senats - Mitwirkung eines Richters - Erkennender Senat - …

    Auszug aus BFH, 12.06.1986 - V R 93/76
    Nach dem Beschluß des Großen Senats des BFH vom 17. Juli 1967 Gr. S. 1/66 (BFHE 91, 393, BStBl II 1968, 344) ist Streitgegenstand im steuergerichtlichen Verfahren nicht das einzelne Besteuerungsmerkmal, sondern die Rechtmäßigkeit des den Steuerbetrag festsetzenden Steuerbescheides, so daß im Rahmen der Anträge der Prozeßbeteiligten die betragsmäßigen Auswirkungen von Fehlern des angefochtenen Bescheides gegebenenfalls durch gegenläufige Umstände kompensiert werden können.
  • BFH, 19.10.1978 - V R 39/75

    Kein Vorsteuerabzug bei Rechnungen, die auf eine Scheinfirma lauten

    Auszug aus BFH, 12.06.1986 - V R 93/76
    Dieser Betrag ergibt sich gemäß § 18 Abs. 1 i. V. m. § 16 Abs. 1 und 2 UStG 1967 sowie gemäß § 13 BerlinFG als Saldo aus der Jahressteuer für die - nach Ansicht des FA - vom Kl. erbrachten Lieferungen und sonstigen Leistungen i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1967 sowie aus den steuermindernden Posten der abziehbaren Vorsteuer (§ 15 UStG 1967) und des besonderen Kürzungsbetrages i. S. des § 13 BerlinFG (umgekehrte, verfahrensrechtlich unselbständige Steueransprüche - BFH-Urteil vom 19. Oktober 1978 V R 39/75, BFHE 127, 71, BStBl II 1979, 345; vgl. auch BFH-Urteil vom 27. Mai 1971 V R 109/70, BFHE 102, 440, BStBl II 1971, 649).
  • BFH, 27.05.1971 - V R 109/70

    Anfechtungsklage - Kürzungsanspruch - Geschuldete Umsatzsteuer - …

    Auszug aus BFH, 12.06.1986 - V R 93/76
    Dieser Betrag ergibt sich gemäß § 18 Abs. 1 i. V. m. § 16 Abs. 1 und 2 UStG 1967 sowie gemäß § 13 BerlinFG als Saldo aus der Jahressteuer für die - nach Ansicht des FA - vom Kl. erbrachten Lieferungen und sonstigen Leistungen i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1967 sowie aus den steuermindernden Posten der abziehbaren Vorsteuer (§ 15 UStG 1967) und des besonderen Kürzungsbetrages i. S. des § 13 BerlinFG (umgekehrte, verfahrensrechtlich unselbständige Steueransprüche - BFH-Urteil vom 19. Oktober 1978 V R 39/75, BFHE 127, 71, BStBl II 1979, 345; vgl. auch BFH-Urteil vom 27. Mai 1971 V R 109/70, BFHE 102, 440, BStBl II 1971, 649).
  • BFH, 14.06.2017 - X B 118/16

    Bindung an ein Zwischenurteil; Sachurteil statt Prozessurteil als …

    Rechtskräftig gewordene Zwischenurteile binden sowohl das Gericht (§ 155 Satz 1 FGO i.V.m. § 318 ZPO; zu einem Zwischenurteil über den Grund gemäß § 99 Abs. 1 FGO vgl. BFH-Urteil vom 12. Juni 1986 V R 93/76, BFH/NV 1987, 781, unter II.3.b) als auch die Beteiligten (§ 110 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FGO; vgl. Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 110 FGO Rz 10).
  • BFH, 20.11.2013 - II R 64/11

    Erlass eines Grundurteils; Inhaltliche Bestimmtheit eines …

    Rn. 18 Anspruch i.S. des § 99 Abs. 1 FGO ist nicht der prozessuale Anspruch des Anfechtungsklägers, mit dem sich dieser gegen den von der Finanzbehörde geltend gemachten Steueranspruch zur Wehr setzt, sondern der materielle Steueranspruch selbst (vgl. BFH-Urteil vom 12. Juni 1986 V R 93/76, BFH/NV 1987, 781, m.w.N.).
  • BFH, 25.10.1988 - IX R 28/88

    Voraussetzungen für den Erlaß eines Zwischenurteils

    Das BFH-Urteil vom 12. Juni 1986 V R 93/76 (BFH/NV 1987, 781), aus dem die Vorinstanz die Berechtigung zum Erlaß des Zwischenurteils herleitet, steht nicht in Widerspruch zu der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung.

    Im vorliegenden Fall hat das FG zu den Besteuerungsgrundlagen, die nicht das Einfamilienhaus betreffen, keine Feststellungen getroffen, so daß auch nach dem Urteil in BFH/NV 1987, 781 kein Zwischenurteil ergehen durfte.

  • BFH, 11.02.1998 - I R 67/97

    Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine gerichtliche Entscheidung durch Grundurteil …

    In der Sache kann und darf deshalb auch kein Urteil über den Grund eines Steueranspruchs ergehen, vielmehr ergeht dann sogleich ein Endurteil (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 14. Juli 1982 II R 1/81, BFHE 136, 506, BStBl II 1983, 25; vom 12. Juni 1986 V R 93/76, BFH/NV 1987, 781;… H.F. Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 99 FGO Rz. 22; ferner Senatsurteil vom 5. März 1974 I R 91/72, BFHE 111, 460, BStBl II 1974, 359, 361 zum umgekehrten Fall der Klageabweisung).
  • OLG Rostock, 10.04.2018 - 4 U 110/10

    Über Bedenken hinweggesetzt: Auftraggeber trifft 50%-iges Mitverschulden!

    Für das teilweise Feststellungsurteil ergibt sich hierzu im Übrigen nichts anderes, weil auch das Grundurteil seiner Wirkung nach ein solches darstellt (vgl. BFH, Urteil vom 12.06.1986, Az.: V R 93/76).
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