Rechtsprechung
| BFH, 06.08.1970 - V R 94/68 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Züchterprämie - Rennordnung - Entgelt - Halter des siegreichen Pferdes
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 99, 504
- BStBl II 1970, 730
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BFH, 02.10.1969 - V R 163/66
Voraussetzungen für Einordnung der Züchterprämie nach der Rennordnung als Entgelt
Auszug aus BFH, 06.08.1970 - V R 94/68
Die Züchterprämie nach der Rennordnung ist in der Regel auch dann kein Entgelt, wenn der Züchter nicht mehr Halter des siegreichen Pferdes ist (Ergänzung zum Urteil V R 163/66 vom 2. Oktober 1969, BFH 97, 263, BStBl II 1970, 111).Der erkennende Senat hat bereits mit Urteil V R 163/66 vom 2. Oktober 1969 (BFH 97, 263, BStBl II 1970, 111) die umsatzsteuerrechtliche Bedeutung der Züchterprämie unter der tatsächlichen Voraussetzung untersucht, daß der Empfänger nicht wie hier nur Züchter, sondern auch Besitzer des Tiers zur Zeit des Rennens ist.
Für die Erwägung des erkennenden Senats im Urteil vom 2. Oktober 1969 (a. a. O.), die abweichende Rechtsauffassung des RFH hinsichtlich der Züchterprämien im Urteil vom 13. Februar 1942 (…a. a. O.) könne, wenn nicht der Züchter selbst, sondern wie hier ein Dritter die erfolgreichen Pferde dem Rennveranstalter zur Verfügung gestellt habe, unter Umständen nach den Grundsätzen der Entgeltauffüllung gerechtfertigt sein, ist deshalb im vorliegenden Falle kein Raum.
- BFH, 24.08.1967 - V 31/64
Voraussetzungen für die Behandlung von Zuschüssen der öffentlichen Hand als …
Auszug aus BFH, 06.08.1970 - V R 94/68
Dementsprechend sind auch geldwerte Vorteile in Form von Subventionen, Beihilfen, Förderungsprämien, Geldpreisen und dergleichen, die ein Unternehmer als Anerkennung oder zur Förderung seiner im allgemeinen Interesse liegenden Tätigkeiten ohne Bindung an bestimmte Umsätze erhält, keine Entgelte im Sinne des Umsatzsteuerrechts (…vgl. Hartmann-Metzenmacher, Umsatzsteuergesetz, Kommentar, 5. Aufl., Rdnrn. 82, 83 zu § 5; Urteil des erkennenden Senats V 31/64 vom 24. August 1967, BFH 89, 407, BStBl III 1967, 717).
- BFH, 09.03.1972 - V R 32/69
Belohnung - Teilnahme an Pferderennen - Rennpreise - Entgelt - Rennstallbesitzer …
Zu einer anderen Beurteilung führt es auch nicht, wenn man die beiden Urteile des BFH V R 163/66 vom 2. Oktober 1969 (BFH 97, 263, BStBl II 1970, 111) und V R 94/68 vom 6. August 1970 (BFH 99, 504, BStBl II 1970, 730) berücksichtigt, die die Züchterprämie nach der Rennordnung nicht als Entgelt ansehen und damit das RFH-Urteil V 133/41 vom 12. Februar 1942 (RStBl 1942, 543) einschränken.Die in dem BFH-Urteil V R 94/68 vom 6. August 1970 (a. a. O.) vertretene Auffassung, daß eine Zahlung auf der Grundlage des § 657 BGB grundsätzlich nicht als "Entgelt" im Sinne des Umsatzsteuerrechts zu beurteilen sei, ist zumindest für den vorliegenden Fall einzuschränken, da der Rennstallbesitzer gerade mit Rücksicht auf die Auslobung gehandelt hat.
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