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Rechtsprechung
   BFH, 13.07.2010 - V S 10/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,21245
BFH, 13.07.2010 - V S 10/10 (https://dejure.org/2010,21245)
BFH, Entscheidung vom 13.07.2010 - V S 10/10 (https://dejure.org/2010,21245)
BFH, Entscheidung vom 13. Juli 2010 - V S 10/10 (https://dejure.org/2010,21245)
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    Prüfungsumfang Anhörungsrüge

  • openjur.de

    Prüfungsumfang Anhörungsrüge

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 05.12.1995 - 1 BvR 1463/89

    Verfassungsrechtliche Prüfung verspäteter Urteilsabsetzung

    Auszug aus BFH, 13.07.2010 - V S 10/10
    Aus dem Umstand, dass die Beschlussgründe keine detaillierte Befassung mit sämtlichen Erwägungen der Beschwerdebegründung enthalten, kann mithin nicht darauf geschlossen werden, der Senat habe diese nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Dezember 1995 1 BvR 1463/89, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1996, 153).
  • BFH, 05.03.2008 - IV S 13/07

    Anhörungsrüge nach § 133a FGO gegen Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 13.07.2010 - V S 10/10
    Demgemäß sind schlüssige Ausführungen dazu erforderlich, welches Vorbringen des Klägers für eine Zulassung der Revision (§ 115 Abs. 2 FGO) --unter Berücksichtigung der vom Kläger geltend gemachten Zulassungsgründe-- der beschließende Senat bei der Beschwerdeentscheidung nicht zur Kenntnis genommen hat; zudem bedurfte es der nachvollziehbaren Erläuterung, dass die Revision bei Berücksichtigung dieses Vorbringens hätte zugelassen werden müssen (…vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. August 2005 XI S 2/05, BFH/NV 2005, 2232; vom 5. März 2008 IV S 13/07, juris).
  • BFH, 10.08.2005 - XI S 2/05

    NZB: Anhörungsrüge nach § 133a FGO

    Auszug aus BFH, 13.07.2010 - V S 10/10
    Demgemäß sind schlüssige Ausführungen dazu erforderlich, welches Vorbringen des Klägers für eine Zulassung der Revision (§ 115 Abs. 2 FGO) --unter Berücksichtigung der vom Kläger geltend gemachten Zulassungsgründe-- der beschließende Senat bei der Beschwerdeentscheidung nicht zur Kenntnis genommen hat; zudem bedurfte es der nachvollziehbaren Erläuterung, dass die Revision bei Berücksichtigung dieses Vorbringens hätte zugelassen werden müssen (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. August 2005 XI S 2/05, BFH/NV 2005, 2232; vom 5. März 2008 IV S 13/07, juris).
  • BFH, 24.10.2007 - X S 19/07

    Anforderungen an eine schlüssige Anhörungsrüge

    Auszug aus BFH, 13.07.2010 - V S 10/10
    Der Kläger lässt damit außer Acht, dass er mit einem solchen Vorbringen im Verfahren nach § 133a FGO nicht (mehr) gehört werden kann (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 24. Oktober 2007 X S 19/07, juris).
  • BFH, 07.02.2011 - XI S 29/10

    Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) - …

    Rn. 8 Aus dem Umstand, dass die Beschlussgründe keine detaillierte Befassung mit sämtlichen Erwägungen der --hier mehrere 100 Seiten umfassenden-- Beschwerdebegründung enthalten, kann nicht darauf geschlossen werden, der Senat habe diese nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen (vgl. BVerfG-Beschluss vom 5. Dezember 1995 1 BvR 1463/89, HFR 1996, 153;… BFH-Beschlüsse vom 25. März 2010 I S 7/10, BFH/NV 2010, 1297; vom 13. Juli 2010 V S 10/10, BFH/NV 2011, 47).
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