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Rechtsprechung
   BFH, 23.07.1992 - V S 13/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,15657
BFH, 23.07.1992 - V S 13/92 (https://dejure.org/1992,15657)
BFH, Entscheidung vom 23.07.1992 - V S 13/92 (https://dejure.org/1992,15657)
BFH, Entscheidung vom 23. Juli 1992 - V S 13/92 (https://dejure.org/1992,15657)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer inländischen juristischen Person oder parteifähigen Vereinigung auf die Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.05.1982 - I B 99/81

    Prozeßkostenhilfe - Unterlassung der Rechtsverfolgung - Antragstellung

    Auszug aus BFH, 23.07.1992 - V S 13/92
    Die Klägerin gehört zu den parteifähigen Vereinigungen in diesem Sinn (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. Mai 1982 I B 98-99/81, BFHE 136, 62, BStBl II 1982, 600).

    Dazu ist erforderlich, daß außer den an der Führung des Prozesses wirtschaftlich Beteiligten ein erheblicher Personenkreis durch die Unterlassung der Rechtsverfolgung in Mitleidenschaft gezogen werden kann (BFH-Beschlüsse vom 31. Juli 1973 VII R 125/71, BFHE 110, 76, BStBl II 1973, 851; in BFHE 136, 62, BStBl II 1982, 600).

  • BFH, 31.07.1973 - VII R 125/71

    Bewilligung des Armenrechts - Juristische Personen - Erfordernis der allgemeinen …

    Auszug aus BFH, 23.07.1992 - V S 13/92
    Dazu ist erforderlich, daß außer den an der Führung des Prozesses wirtschaftlich Beteiligten ein erheblicher Personenkreis durch die Unterlassung der Rechtsverfolgung in Mitleidenschaft gezogen werden kann (BFH-Beschlüsse vom 31. Juli 1973 VII R 125/71, BFHE 110, 76, BStBl II 1973, 851; in BFHE 136, 62, BStBl II 1982, 600).
  • BFH, 12.11.1987 - IV B 20/87

    Anrechnung von Provisionszahlungen auf den Gewerbesteuerbescheid

    Auszug aus BFH, 23.07.1992 - V S 13/92
    Die Einleitung eines Liquidationsverfahrens gegen die Klägerin ändert nichts daran, daß sie als Klägerin Beteiligte des Verfahrens ist (BFH-Beschluß vom 12. November 1987 IV B 20/87, BFH/NV 1989, 657).
  • BFH, 29.05.1973 - VII R 113/70
    Auszug aus BFH, 23.07.1992 - V S 13/92
    Dazu ist erforderlich, daß außer den an der Führung des Prozesses wirtschaftlich Beteiligten ein erheblicher Personenkreis durch die Unterlassung der Rechtsverfolgung in Mitleidenschaft gezogen werden kann (BFH-Beschlüsse vom 31. Juli 1973 VII R 125/71, BFHE 110, 76, BStBl II 1973, 851; in BFHE 136, 62, BStBl II 1982, 600).
  • OLG München, 20.02.2019 - 7 W 178/19

    Die Interessen der am Rechtsstreit wirtschaftlich Beteiligten sind keine …

    Die Interessen der "an der Führung des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten" sind allerdings keine "allgemeine Interessen" iSd. § 116 S. 1 Nr. 2 ZPO, da die höchstrichterliche und obergerichtliche Rechtsprechung ausdrücklich fordert, dass "außer den an der Führung des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten ein erheblicher Kreis von Personen durch die Unterlassung der Rechtsverfolgung in Mitleidenschaft gezogen" wird (…BGH, aaO, BGH…, Beschluss vom 24.10.1990 - VIII ZR 87/90, Rz. 2 aE, BFH, Beschluss vom 23.07.1992 - V S 13/92, Rz. 5, BFH…, Beschluss vom 31.07.1973 - VII R 125/71, Rz. 9 zu § 114 ZPO a.F., OLG Celle, Beschluss vom 07.03.1986 - 9 W 1/86, II 2 b).
  • OLG München, 27.06.2019 - 7 W 742/19

    Keine Prozesskostenhilfe für eine Publikums KG zur Durchführung des …

    Rn. 13 Die Interessen der "an der Führung des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten" sind allerdings keine "allgemeine Interessen" iSd. § 116 S. 1 Nr. 2 ZPO, da die höchstrichterliche und obergerichtliche Rechtsprechung ausdrücklich fordert, dass "außer den an der Führung des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten ein erheblicher Kreis von Personen durch die Unterlassung der Rechtsverfolgung in Mitleidenschaft gezogen" wird (…BGH, aaO, BGH…, Beschluss vom 24.10.1990 - VIII ZR 87/90, Rz. 2 aE, BFH, Beschluss vom 23.07.1992 - V S 13/92, Rz. 5, BFH…, Beschluss vom 31.07.1973 - VII R 125/71, Rz. 9 zu § 114 ZPO a.F., OLG Celle, Beschluss vom 07.03.1986 - 9 W 1/86, II 2 b).
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