Rechtsprechung
| BFH, 27.04.2006 - V S 19/05 (PKH) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 133a; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 117 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 133a
Verspätete Anhörungsrüge; Gegenvorstellung - datenbank.nwb.de
Anhörungsrüge und Gegenvorstellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BFH, 13.10.2005 - IV S 10/05
Anhörungsrüge und Gegenvorstellung
Auszug aus BFH, 27.04.2006 - V S 19/05
Mit der Gegenvorstellung kann nur geltend gemacht werden, dass die beanstandete Entscheidung (hier der Senatsbeschluss) unter keinem denkbaren Gesichtspunkt vertretbar erscheint und jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (BFH-Beschluss vom 13. Oktober 2005 IV S 10/05, BFH/NV 2006, 199). - BFH, 07.08.2002 - I B 151/01
NZB; grundsätzliche Bedeutung
Auszug aus BFH, 27.04.2006 - V S 19/05
Insbesondere hat eine Rechtssache nicht deswegen i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO grundsätzliche Bedeutung, weil sie der Rechtsmittelführer selbst für bedeutend hält; grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur, wenn eine für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Rechtsfrage das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 7. August 2002 I B 151/01, BFH/NV 2003, 60, 61). - BFH, 29.11.2005 - II S 15/05
Gegenvorstellung - Vertretungszwang
Auszug aus BFH, 27.04.2006 - V S 19/05
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, da für das Verfahren betreffend eine Gegenvorstellung kein Gebührentatbestand vorgesehen ist (BFH-Beschluss vom 29. November 2005 II S 15/05, BFH/NV 2006, 593, m.w.N.).
- BFH, 14.11.2006 - IX S 14/06
Gegenvorstellung gegen PKH-Beschluss
Mit der Gegenvorstellung kann nur geltend gemacht werden, dass die beanstandete Entscheidung (hier der Senatsbeschluss) unter keinem denkbaren Gesichtspunkt vertretbar erscheint und jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. April 2006 V S 19/05 (PKH), BFH/NV 2006, 1673, m.w.N.).Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, da für das Verfahren betreffend einer Gegenvorstellung kein Gebührentatbestand vorgesehen ist (BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 1673, m.w.N.).
- BFH, 11.09.2013 - I S 14/13
Gegenvorstellung und Anhörungsrüge
Die Gegenvorstellung ergeht hingegen gerichtsgebührenfrei, da für das Verfahren betreffend eine Gegenvorstellung kein Gebührentatbestand vorgesehen ist (…BFH-Beschlüsse vom 29. November 2005 II S 15/05, BFH/NV 2006, 593; vom 27. April 2006 V S 19/05 (PKH), BFH/NV 2006, 1673). - BFH, 31.01.2007 - V S 26/06
Gegenvorstellung
Jedenfalls ist die Gegenvorstellung nur in Ausnahmefällen eröffnet, insbesondere bei schwerwiegenden Grundrechtsverstößen oder wenn die angegriffene Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (…vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 21. April 1997 V R 22, 23/93, BFH/NV 1998, 32, m.w.N.;… vom 13. April 2000 V S 3/00, BFH/NV 2000, 1132; vom 27. April 2006 V S 19/05 (PKH), BFH/NV 2006, 1673, m.w.N.;… vom 27. September 2006 X S 13/06, BFH/NV 2006, 2304; vom 14. November 2006 IX S 14/06).
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