Rechtsprechung
| BFH, 26.03.1987 - V S 2/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BFH, 14.01.1971 - V B 67/69
Ablehnung wegen Befangenheit - Rechtsauffassung des Richters
Auszug aus BFH, 26.03.1987 - V S 2/87
Gegen unrichtige Rechtsanwendung muß sich der Antragsteller mit den dafür vorgesehenen Rechtsbehelfen wenden (vgl. BFH-Beschluß vom 14.1.1971 V B 67/69). - BGH, 19.06.1985 - IVa ZA 16/84
Verweigerung von Prozesskostenhilfe für die Revisionsinstanz - Wiedereinsetzung …
Auszug aus BFH, 26.03.1987 - V S 2/87
NV: Hat der Steuerpflichtige gegen einen FG-Beschluß ohne Beachtung des Vertretungszwangs gemäß Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG selbst Beschwerde eingelegt und beantragt er für das Beschwerdeverfahren Prozeßkostenhilfe, so hat die beabsichtigte Rechtsverfolgung nur dann hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn dem Steuerpflichtigen nach Einlegung einer erneuten Beschwerde durch einen postulationsfähigen Bevollmächtigten auf einen gleichzeitig gestellten Antrag nach § 56 FGO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unverschuldeter Versäumung der Beschwerdefrist gewährt werden kann (vgl. BGH-Beschluß vom 19.6.1985 IVa ZA 16/84).
- BFH, 19.03.1996 - VIII S 1/96
Prozeßkostenhilfe für im Ausland ansässige ausländische Staatsangehörige
Auch im Falle des Obsiegens des Antragstellers in der Vorinstanz sind indessen die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 114 ZPO i. V. m. § 142 Abs. 1 FGO zu prüfen (BFH-Beschluß vom 13. September 1988 V S 2/87, BFH/NV 1990, 185) und insbesondere eine Erklärung der Partei über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf amtlichen Vordruck nebst entsprechenden Belegen einzureichen (vgl. § 117 Abs. 2 und 3 ZPO i. V. m. § 142 Abs. 1 FGO).
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