Rechtsprechung
| BFH, 15.03.1999 - V S 5/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 128 Abs. 4 Satz 1
- Wolters Kluwer
Außerordentliche Beschwerde - Gegenvorstellung - Recht auf rechtliches Gehör - Recht auf den gesetzlichen Richter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 128
Außerordentliche Beschwerde; Gegenvorstellung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (5)
- BFH, 22.11.1994 - VII B 144/94
Rüge eines Verfahrensfehlers auf Grund widersprechender Gesetzesauslegung
Auszug aus BFH, 15.03.1999 - V S 5/99
a) Die Rechtsprechung läßt in engen Ausnahmefällen gegen einen kraft Gesetzes unanfechtbaren Beschluß eine "außerordentliche Beschwerde" zu, wenn der angefochtene Beschluß unter schwerwiegender Verletzung von Verfahrensvorschriften zustande gekommen ist oder auf einer Auslegung beruht, die durch das Gesetz ersichtlich ausgeschlossen ist (vgl. BFH-Beschluß vom 22. November 1994 VII B 144/94, BFH/NV 1995, 791, m.w.N.). - BFH, 27.12.1994 - X B 124/93
Aufhebung oder Änderung einer Entscheidung auf Gegenvorstellung
Auszug aus BFH, 15.03.1999 - V S 5/99
Eine Kostenentscheidung ist nicht zu treffen, weil eine Rechtsgrundlage für die Kostentragung bei in der FGO nicht vorgesehenen Rechtsbehelfen fehlt (BFH-Beschluß vom 27. Dezember 1994 X B 124/93, BFH/NV 1995, 534, zur Gegenvorstellung). - BFH, 04.05.1998 - I B 128/97
Auszug aus BFH, 15.03.1999 - V S 5/99
Die darin enthaltene --an keine Frist und Form gebundene-- Anregung an das Gericht, die eigene Entscheidung zu überprüfen und zu ändern (…vgl. dazu BFH-Beschluß vom 9. Mai 1996 XI S 16-23/96, BFH/NV 1996, 774), kann ausnahmsweise statthaft sein, wenn das Recht des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör verletzt ist, gegen das Gebot des gesetzlichen Richters verstoßen worden ist oder wenn die angegriffene gerichtliche Entscheidung jeglicher gesetzlicher Grundlage entbehrt (vgl. BFH-Beschluß vom 4. Mai 1998 I B 128/97, BFH/NV 1998, 1368). - BFH, 01.02.1999 - V B 148/98
Isolierte Kostenentscheidung
Auszug aus BFH, 15.03.1999 - V S 5/99
Durch Beschluß vom 1. Februar 1999 (V B 148/98) hat der Senat die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den unanfechtbaren Beschluß des Finanzgerichts (FG) Münster vom 19. Juni 1998 11 K 7626/97 AO als unzulässig verworfen. - BFH, 09.05.1996 - XI S 16/96
Auszug aus BFH, 15.03.1999 - V S 5/99
Die darin enthaltene --an keine Frist und Form gebundene-- Anregung an das Gericht, die eigene Entscheidung zu überprüfen und zu ändern (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 9. Mai 1996 XI S 16-23/96, BFH/NV 1996, 774), kann ausnahmsweise statthaft sein, wenn das Recht des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör verletzt ist, gegen das Gebot des gesetzlichen Richters verstoßen worden ist oder wenn die angegriffene gerichtliche Entscheidung jeglicher gesetzlicher Grundlage entbehrt (…vgl. BFH-Beschluß vom 4. Mai 1998 I B 128/97, BFH/NV 1998, 1368).
- BFH, 28.02.2001 - X R 72/99
Vollmachtloser Vertreter; erneute Kostenentscheidung nach Vorlage der Vollmacht
a) Sie kommt als außerordentlicher Rechtsbehelf gegen unanfechtbare gerichtliche Entscheidungen in Betracht, wenn die angefochtene Entscheidung das Recht des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör verletzt, gegen das Gebot des gesetzlichen Richters verstößt oder im Übrigen jeglicher rechtlichen Grundlage entbehrt (…BFH-Beschlüsse vom 4. Mai 1998 I B 128/97, BFH/NV 1998, 1368, und vom 15. März 1999 V S 5/99, BFH/NV 1999, 1228).Eine Kostenentscheidung ist im Verfahren der Gegenvorstellung oder außerordentlichen Beschwerde nicht zu treffen, weil weder die FGO noch die Zivilprozeßordnung dazu Regelungen enthalten (…BFH-Beschlüsse vom 27. Dezember 1994 X B 124/93, BFH/NV 1995, 534; in BFH/NV 1999, 1228).
- BFH, 06.11.2000 - VII R 40/99
Nichtzulassungsbeschwerde - Eidesstattliche Versicherung - Streitwertfestsetzung …
Eine Kostenentscheidung ist im vorliegenden Verfahren nicht zu treffen (vgl. BFH-Beschluss vom 15. März 1999 V S 5/99, BFH/NV 1999, 1228). - BFH, 17.01.2002 - X B 158/01
AdV; außerordentliche Beschwerde
Eine Kostenentscheidung ist mangels gesetzlicher Grundlage im außerordentlichen Beschwerdeverfahren nicht zu treffen (…BFH-Beschlüsse vom 27. Dezember 1994 X B 124/93, BFH/NV 1995, 534; vom 15. März 1999 V S 5/99, BFH/NV 1999, 1228).
- BFH, 29.09.2003 - IV B 146/03
Außerordentliche Beschwerde
Eine Kostenentscheidung ist mangels gesetzlicher Grundlage im außerordentlichen Beschwerdeverfahren nicht zu treffen (…BFH-Beschlüsse vom 27. Dezember 1994 X B 124/93, BFH/NV 1995, 534; vom 15. März 1999 V S 5/99, BFH/NV 1999, 1228, …und vom 17. Januar 2002 X B 158/01, BFH/NV 2002, 930). - BFH, 14.05.2002 - VII B 76/01
Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Verfahrensfehler - …
Eine Kostenentscheidung ist im vorliegenden Verfahren nicht zu treffen (vgl. BFH-Beschluss vom 15. März 1999 V S 5/99, BFH/NV 1999, 1228). - BFH, 08.01.2002 - X B 164/01
Verletzung des rechtlichen Gehörs; außerordentliche Beschwerde
Eine Kostenentscheidung ist mangels gesetzlicher Grundlage im außerordentlichen Beschwerdeverfahren nicht zu treffen (…BFH-Beschlüsse vom 27. Dezember 1994 X B 124/93, BFH/NV 1995, 534; vom 15. März 1999 V S 5/99, BFH/NV 1999, 1228). - BFH, 10.07.2001 - XI S 12/01
Nichtzulassungsbeschwerde - Gegenvorstellungen - Beschluss - Abänderung der …
Die darin enthaltenen Anregungen an das Gericht, die eigenen Entscheidungen zu überprüfen und zu ändern (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. März 1999 V S 5/99, BFH/NV 1999, 1228, m.w.N.), sind nicht statthaft. - BFH, 14.05.2002 - X B 36/02
Außerordentliche Beschwerde; AdV
Eine Kostenentscheidung ist mangels gesetzlicher Grundlage im außerordentlichen Beschwerdeverfahren nicht zu treffen (…BFH-Beschlüsse vom 27. Dezember 1994 X B 124/93, BFH/NV 1995, 534; vom 15. März 1999 V S 5/99, BFH/NV 1999, 1228). - BFH, 10.07.2001 - XI S 13/01
Nichtzulassungsbeschwerde - Gegenvorstellungen - Beschluss - Abänderung der …
Die darin enthaltenen Anregungen an das Gericht, die eigenen Entscheidungen zu überprüfen und zu ändern (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. März 1999 V S 5/99, BFH/NV 1999, 1228, m.w.N.), sind nicht statthaft.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".