Rechtsprechung
| BGH, 28.05.1975 - V ZB 1/75 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Eingangsstempel - Eingang bei Gericht - Gegenbeweis - Wiedereinsetzungsgesuch - Büroversehen - Büroangestellter
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1975, 924
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.12.1956 - III ZR 97/55
Zusicherung der Einstellung als Beamter
Auszug aus BGH, 28.05.1975 - V ZB 1/75
Dementsprechend war das Wiedereinsetzungsgesuch in Abweichung vom Oberlandesgericht (vgl. dazu BGHZ 23, 36, 50) statt als unzulässig als unbegründet zurückzuweisen. - BAG, 06.05.1958 - 2 AZR 551/57
Mangel der Prozeßfähigkeit - Berücksichtigung von Amts wegen - Parteidisposition …
Auszug aus BGH, 28.05.1975 - V ZB 1/75
Die Beklagten können dies jedoch durch Gegenbeweis entkräften (…Abs. 2 a.a.O.), und zwar im Weg des Freibeweises (vgl. BAG NJW 1958, 1699). - BGH, 08.11.1967 - VIII ZB 38/67
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist - …
Auszug aus BGH, 28.05.1975 - V ZB 1/75
Dazu gehört eine entsprechende Büroorganisation: er muß sein Personal nicht nur sorgfältig auswählen, sondern es auch überwachen; insbesondere im Fristenwesen muß er geeignete Anordnungen treffen und ihre Einhaltung durch regelmäßige Kontrollen überprüfen (Beschluß vom 8. November 1967, VIII ZB 38/67).
- BGH, 25.03.1982 - I ZB 1/82
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist - …
Der gerichtliche Eingangsstempel ist eine öffentliche Urkunde im Sinne des § 418 ZPO; er bescheinigt den Tag, an dem das Schriftstück bei Gericht eingegangen ist (vgl. BGH, VersR 1973, 186, 187; 1975, 924, 925; BVerwG, NJW 1969, 1730, 1731; offengelassen BGH, VersR 1977, 721 f). - BVerwG, 24.02.1981 - 5 B 147.80
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Versäumung der …
Die Wahrung der Frist muß nachgewiesen sein (BVerwGE 18, 51 [BVerwG 12.02.1964 - IV C 95/63];Beschluß vom 14. November 1973 - BVerwG 5 ER 238.73 - vgl. auch Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 1964 - NJW 1965, 931 - und Bundesgerichtshof, Beschluß vom 28. Mai 1975 - VersR 1975, 924 -). - BVerwG, 16.05.1984 - 9 B 585.83
Eintritt der Rechtskraft des Urteils durch Versäumung der Beschwerdefrist - Auf …
Der Kläger kann diese Tatsache gemäß § 418 Abs. 2 ZPO durch den Nachweis der Unrichtigkeit im Wege des Freibeweises, also auch durch eidesstattliche Versicherungen, entkräften (vgl. z.B. Beschluß vom 24. Februar 1981 - BVerwG 5 B 147.80 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 119; BGH, Beschluß vom 28. Mai 1975, VersR 1975, 924 [925]). - BGH, 02.11.1983 - IVb ZB 88/83
Frist für einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - …
Der erforderliche Gegenbeweis kann daher auch durch eidesstattliche Versicherungen geführt werden, wenn diese dem Gericht die volle Überzeugung von der Richtigkeit der versicherten Behauptung - hier: Einwurf des Berufungsbegründungsschriftsatzes durch die Auszubildende Christine W. noch am 7. Februar 1983 vor 24.00 Uhr - vermitteln (vgl. BGH Beschlüsse vom 28. Mai 1975 - V ZB 1/75 = VersR 1975, 924, 925; vom 18. April 1977 - VIII ZR 286/75 = VersR 1977, 721, 722). - BAG, 23.01.1986 - 6 ABR 43/82 Spätestens zu diesem Zeitpunkt war damit das Hindernis behoben, § 234 Abs. 2 ZPO (vgl. dazu BAG vom 10. Mai 1973 - 5 AZR 590/72 - AP Nr. 8 zu § 234 ZPO, NJW 1973, 1767; BGH VersR 1975, 924; 1968, 301 und 309).
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