Rechtsprechung
| BGH, 26.09.2013 - V ZB 104/13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Umfang der Entscheidungsmacht des BGH zur Vorlagefrage eines OLG bzgl. der Voraussetzungen für eine Anordnung zur Therapieunterbringung bei zwischenzeitlicher Entscheidung durch das BVerfG
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ThUG § 18 Abs. 1 S. 1; BVerfGG § 31
Umfang der Entscheidungsmacht des BGH zur Vorlagefrage eines OLG bzgl. der Voraussetzungen für eine Anordnung zur Therapieunterbringung bei zwischenzeitlicher Entscheidung durch das BVerfG - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Regensburg, 15.05.2013 - 7 O 2349/12
- OLG Nürnberg, 09.07.2013 - 15 W 1211/13 Th - 5
- BGH, 12.08.2013 - V ZB 104/13
- BGH, 26.09.2013 - V ZB 104/13
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 11.07.2013 - 2 BvR 2302/11
Therapieunterbringungsgesetz entspricht bei verfassungskonformer Auslegung dem …
Auszug aus BGH, 26.09.2013 - V ZB 104/13
Der Senat kann über das Rechtsmittel des Betroffenen aber nicht mehr in der Sache entscheiden, weil die Vorlagefrage durch das Bundesverfassungsgericht mit dem am 8. August 2013 veröffentlichten Beschluss vom 11. Juli 2013 (2 BvR 2302/11 und 2 BvR 1279/12 Rn. 70 und 75) im Sinne der von dem Oberlandesgericht Karlsruhe vertretenen Auffassung beantwortet worden ist. - BGH, 25.09.2003 - V ZB 40/03
Maßgeblicher Zeitpunkt für Prüfung der Vorlagevoraussetzungen; Entlastung des …
Auszug aus BGH, 26.09.2013 - V ZB 104/13
Denn an die Stelle der durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs überholten abweichenden Entscheidungen der anderen Oberlandesgerichte tritt dann die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die nach § 18 Abs. 1 Satz 1 ThUG ebenfalls Gegenstand einer Vorlage sein kann (für § 28 FGG: Senat, Beschluss vom 25. September 2003 - V ZB 40/03, NJW 2003, 3554 f.). - BGH, 23.05.2013 - V ZB 201/12
Verfassungsmäßigkeit des Therapieunterbringungsgesetzes und der …
Auszug aus BGH, 26.09.2013 - V ZB 104/13
Für eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs wäre deshalb kein Raum, wenn der Gesetzgeber mit einer Änderung des Gesetzes die notwendige Klärung selbst herbeigeführt hätte (Senat, Beschlüsse vom 23. November 1954 - V ZB 18/52, BGHZ 15, 207 [dort allerdings mit unrichtigem Aktenzeichen veröffentlicht] und vom 23. Mai 2013 - V ZB 201/12, NJW 2013, 2828 Rn. 7). - BGH, 23.11.1954 - V ZB 18/52
Erledigung einer Vorlage durch neues Gesetz
Auszug aus BGH, 26.09.2013 - V ZB 104/13
Für eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs wäre deshalb kein Raum, wenn der Gesetzgeber mit einer Änderung des Gesetzes die notwendige Klärung selbst herbeigeführt hätte (Senat, Beschlüsse vom 23. November 1954 - V ZB 18/52, BGHZ 15, 207 [dort allerdings mit unrichtigem Aktenzeichen veröffentlicht] …und vom 23. Mai 2013 - V ZB 201/12, NJW 2013, 2828 Rn. 7). - OLG Karlsruhe, 13.03.2013 - 14 Wx 18/13
Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz
Auszug aus BGH, 26.09.2013 - V ZB 104/13
Das vorlegende Oberlandesgericht möchte die Beschwerde des Betroffenen gegen diese Entscheidung zurückweisen, sieht sich daran aber durch den Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 13. März 2013 (14 Wx 18/13) gehindert, wonach eine Therapieunterbringung nur angeordnet werden darf, wenn eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Untergebrachten abzuleiten ist.
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Rechtsprechung
| BGH, 12.08.2013 - V ZB 104/13 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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- bundesgerichtshof.de
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Aussetzung der Vollziehung einer Therapieunterbringung
- ra.de
- rechtsportal.de
Aussetzung der Vollziehung einer Therapieunterbringung
- datenbank.nwb.de
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Regensburg, 15.05.2013 - 7 O 2349/12
- OLG Nürnberg, 09.07.2013 - 15 W 1211/13 Th - 5
- BGH, 12.08.2013 - V ZB 104/13
- BGH, 26.09.2013 - V ZB 104/13
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 11.07.2013 - 2 BvR 2302/11
Therapieunterbringungsgesetz entspricht bei verfassungskonformer Auslegung dem …
Auszug aus BGH, 12.08.2013 - V ZB 104/13
Unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juli 2013 (2 BvR 2302/11 und 1279/12) hat der Betroffene seine sofortige Entlassung aus der Therapieunterbringung beantragt.Mit dem Beschluss vom 11. Juli 2013 hat das Bundesverfassungsgericht die von dem vorlegenden Oberlandesgericht aufgeworfene Frage im Sinne der von dem Oberlandesgericht Karlsruhe vertretenen Auffassung entschieden (2 BvR 2302/11 und 2 BvR 1279/12 Rn. 70 und 75).
- BGH, 21.01.2010 - V ZB 14/10
Abschiebungshaft: Erlass einer einstweiligen Anordnung und Aussetzung der …
Auszug aus BGH, 12.08.2013 - V ZB 104/13
Die Aussetzung der Vollziehung einer Therapieunterbringung, kommt danach regelmäßig nur in Betracht, wenn das Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat oder die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97 Rn. 5 für die Freiheitsentziehung).
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