Rechtsprechung
| BGH, 21.10.1960 - V ZB 11/60 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzung für eine vollzogene Einreichung einer Berufungsschrift - Gewahrsambegründung eines Schriftstücks durch Einwurf in den Nachtbriefkasten des Gerichts - Einwurf der falsch adressierten Rechtsmittelschrift am letzten Tag der Frist in einen gemeinsamen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1961, 361
- MDR 1961, 130
- DVBl 1961, 346
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.04.1951 - II ZB 6/51
Nachtbriefkasten. Wiedereinsetzung
Auszug aus BGH, 21.10.1960 - V ZB 11/60
Grundsätzlich ist die Einreichung vollzogen, wenn sie von dem zu ihrer Entgegennahme befugten Beamten, nämlich dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, in Empfang genommen ist (BGHZ 2, 31, 32 [BGH 25.04.1951 - II ZB 6/51]; RG JW 1938, 2153).
- BAG, 18.09.2026 - 8 AZB 6/26
Fünfmonatsfrist zur vollständigen Absetzung von Urteilen
Rn. 18 (3) Das Ergebnis bestätigen auch die Erwägungen des Bundesgerichtshofs zum Eingang von Rechtsmitteln in gemeinsamen Briefkästen, die aufgrund Anordnung für Gerichte bereitgestellt sind (BGH 21. Oktober 1960 - V ZB 11/60 -).Daraus kann entnommen werden, dass eine solche Bestellung für das jeweilige Gericht erfolgt ist (BGH 21. Oktober 1960 - V ZB 11/60 - MüKoZPO/Pabst 6. Aufl. GVG § 153 Rn. 5).
- BGH, 22.12.1961 - I ZR 152/59
Gründerbildnis
Der Einwurf in den gemeinsamen Nachtbriefkasten wahrt die Frist nämlich jedenfalls dann, wenn der Schriftsatz selbst an das zuständige Gericht gerichtet war (BGH NJW 1951, 71; BGH LM Nr. 8 zu § 518 Abs. 1 ZPO; BGH NJW 1961, 361). - BGH, 21.06.2004 - II ZB 18/03
Wahrung der Berufungsbegründungsfrist bei Einwurf eines an die …
Mit der Entgegennahme der Berufungsbegründung durch den Beamten der gemeinsamen Annahmestelle wäre aus dem Mitgewahrsam Alleingewahrsam des Berufungsgerichts geworden, mit der Folge, daß die Berufungsbegründungsfrist gewahrt gewesen wäre (BGH, Beschl. v. 21. Oktober 1960 - V ZB 11/60, NJW 1961, 361; BAG AnwBl. 2001, 72; s. auch Jauernig, ZZP 74, 199).
- BGH, 05.03.1975 - VIII ZR 230/73
Einbau einer Heizungsanlage - Abtretung einer Kaufpreisforderung für Heizkessel …
Der Gerichtsvorsitzende kann allerdings durch Verwaltungsanordnung besondere Anordnungen zur Entgegennahme treffen und beispielsweise anordnen, daß die Einreichung bei einer gemeinsamen Annahmestelle mehrerer Gerichte erfolgen kann (vgl. BGH Beschluß vom 21.10.1960 - V ZB 11/60 = LM ZPO § 518 Abs. 1 Nr. 9). - BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 275/99
Eingang einer Rechtsmittelschrift beim Gericht; Abgabe einer Mehrzahl von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 10.02.1994 - VII ZB 30/93
Unrichtige Adressierung der Berufungsbegründung
Der Briefkasten des Oberlandesgerichts, in den der Prozeßbevollmächtigte des Beklagten den an das Landgericht adressierten Umschlag eingeworfen hat, dient nur der Aufnahme der für dieses Gericht bestimmten Sendungen; insoweit liegt der Fall anders als bei einem Briefkasten, der als gemeinsame Eingangsstelle mehrerer Gerichte dient (vgl. dazu BGH Beschluß vom 21. Oktober 1960 - V ZB 11/60 = NJW 1961, 361). - BGH, 20.01.2000 - VII ZB 38/99
Pflicht des Rechtsanwalts zur Überprüfung der Adressierung eines Schriftsatzes
Eine das Anwaltsverschulden ausschließende Verzögerung des fristgerechten Eingangs beim Rechtsmittelgericht durch unzureichende Weiterleitung des Schriftsatzes im ordentlichen Geschäftsgang kommt deshalb nicht in Betracht (…vgl. BGH, Urteile vom 1. Dezember 1997 - II ZR 85/97, BGHR ZPO, § 233 "Rechtsmittelschrift 13" und vom 12. Oktober 1995 - VII ZR 8/95, NJW-RR 1996, 443; BGH, Beschluß vom 21. Oktober 1960 - V ZB 11/60, NJW 1961, 361). - BGH, 17.03.2009 - VIII ZB 66/08
Wahrung der Berufungsbegründungsfrist bei Einreichung eines …
Anders verhält es sich, wenn in solch einem Fall die Falschadressierung sogleich erkannt und der Schriftsatz deshalb unmittelbar an das zuständige Gericht weitergeleitet wird; in diesem Fall ist das Schriftstück trotz der Falschadressierung sogleich bei dem zuständigen anderen Gericht der gemeinsamen Einlaufstelle eingegangen (BGH, Beschluss vom 21. Oktober 1960 - V ZB 11/60, NJW 1961, 361; BAG, AnwBl 2001, 72). - BGH, 04.11.1981 - VIII ZB 59/81
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Es kann dahingestellt bleiben, ob die Rechtsprechung zur Frage der Fristversäumung durch einen falsch adressierten Schriftsatz (vgl. BGH NJW 1961, 361 und 1975, 2294) nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 52, 203 aufrechtzuerhalten ist und deshalb die Berufungsfrist als versäumt angesehen werden muß. - BGH, 28.05.1974 - VI ZR 65/73
Anwendung der allgemeinen Regeln zur Tatsachenfeststellung bei Feststellung der …
Das Berufungsgericht dürfte demnach auch nicht verkannt haben, daß es hier in erster Linie um die Frage geht, ob die Berufung überhaupt rechtzeitig eingelegt worden ist; denn durch Einwurf in den Schacht des dafür vorgesehenen Nachtbriefkastens wäre sie bei Gericht eingegangen gewesen (vgl. BGH Beschluß vom 21. Oktober 1960 - V ZB 11/60 - ZZP 74, 193, 199). - BGH, 10.02.1982 - VIII ZB 76/81
Antrag auf Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei …
- OLG Stuttgart, 06.07.2006 - 3 U 76/06
Verfahrensrecht - Berufungseinlegung beim LG zulässig?
- VGH Hessen, 22.03.1989 - BPV TK 3786/87
Zentralbankrat oder Präsident der Deutschen Bundesbank als oberste Dienstbehörde …
- BGH, 08.02.1978 - IV ZB 80/77
Zulässigkeit einer Beschwerde in Familiensachen bei Einlegung beim Amtsgericht - …
- BGH, 10.02.1982 - VIII ZR 76/81
Wiedereinsetzung - Verschulden - Rechtsmittelschrift - Korrektur - Zuverlässige …
- BGH, 07.05.1974 - VI ZR 39/73
Schmerzensgeldanspruch - Gerichtshängigkeit - Zeitpunkt
- BGH, 30.09.1981 - IVb ZB 801/81
Berufungsschrift - Falschbezeichnung - Empfänger - Briefannahmestelle
- BVerwG, 08.11.1963 - IV B 61.63
Feststellung von Vertreibungsschäden an landwirtschaftlichem Vermögen - …
- BGH, 28.02.1989 - IX ZB 96/88
Zulässigkeit einer Berufung im Hinblick auf Versäumung der Frist - Folgen eines …
- OLG München, 06.08.1987 - Ber.Reg. 5 U 4246/86
- LG Bonn, 29.10.2004 - 6 S 222/04
Berufungsfrist, gemeinsame Postannahmestelle
- BGH, 28.11.1961 - I ZB 17/61
Rechtsmittel
- BGH, 11.10.1961 - VIII ZB 26/61
Rechtsmittel
- BGH, 12.07.1961 - I ZB 2/61
Rechtsmittel
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