Rechtsprechung
| BGH, 31.01.2012 - V ZB 127/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit eines Haftantrags zur Sicherung der Zurückschiebung eines ägyptischen Staatsangehörigen nach Norwegen bei Fehlen von Tatsachen zu der notwendigen Dauer der beantragten Haft
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit eines Haftantrags zur Sicherung der Zurückschiebung eines ägyptischen Staatsangehörigen nach Norwegen bei Fehlen von Tatsachen zu der notwendigen Dauer der beantragten Haft
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Haftrecht - Abschiebehaftsache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BGH, 27.10.2011 - V ZB 311/10
Abschiebungshaftverfahren: Begründungszwang für zulässigen Haftantrag; Angaben …
Auszug aus BGH, 31.01.2012 - V ZB 127/11
Die Begründung des Haftantrags muss auf den konkreten Fall zugeschnitten sein (Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - V ZB 311/10, Rn. 13, juris).Denn durch den Antrag soll dem Gericht eine hinreichende Tatsachengrundlage für die Einleitung weiterer Ermittlungen bzw. für die Entscheidung zugänglich gemacht und dem Betroffenen eine Grundlage für seine Verteidigung gegen den Haftantrag gegeben werden (Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - V ZB 311/10, Rn. 13, juris).
Sie sagen aber nichts über die Durchführbarkeit der Zurückschiebung in dem konkreten Fall innerhalb der beantragten Haftdauer aus (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - V ZB 311/10, Rn. 13, juris).
- BGH, 22.07.2010 - V ZB 29/10
Abschiebungshaft bei Sicherung des Aufenthalts durch unwahre Angaben
Auszug aus BGH, 31.01.2012 - V ZB 127/11
Die ohne Zulassung nach § 70 Abs. 3 Nr. 3 FamFG statthafte (vgl. nur Senat, Beschluss vom 29. Juli 2010 - V ZB 29/09, InfAuslR 2011, 27 Rn. 4) und auch im Übrigen nach § 71 FamFG zulässige Rechtsbeschwerde ist begründet.Die Prognose hierzu hat sich auf alle im konkreten Fall ernsthaft in Betracht kommenden Umstände zu erstrecken, die der Zurückschiebung entgegenstehen oder sie verzögern können (Senat, Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, InfAuslR 2011, 27, 29, Rn. 22;… Beschluss vom 8. Juli 2010 - V ZB 89/10, Rn. 8 juris).
b) Dass die gebotene, aber unterlassene Prognose die Haft gerechtfertigt hätte (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, InfAuslR 2011, 27, 29, Rn. 24), kann hier im Hinblick auf die schon am 9. März 2011 erfolgte Haftentlassung nicht festgestellt werden.
- BGH, 29.04.2010 - V ZB 218/09
Abschiebungshaftverfahren: Haftanordnung ohne vollständigen Antrag der …
Auszug aus BGH, 31.01.2012 - V ZB 127/11
a) Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung (Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211, Rn. 12;… Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, NVwZ 2010, 1511, 1512, Rn. 7).Ein Verstoß gegen den Begründungszwang führt zur Unzulässigkeit des Haftantrags (Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211, Rn. 14;… Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, NVwZ 2010, 1511, 1512, Rn. 8).
- BGH, 22.07.2010 - V ZB 28/10
Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines …
Auszug aus BGH, 31.01.2012 - V ZB 127/11
a) Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung (Senat…, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211, Rn. 12; Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, NVwZ 2010, 1511, 1512, Rn. 7).Ein Verstoß gegen den Begründungszwang führt zur Unzulässigkeit des Haftantrags (Senat…, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211, Rn. 14; Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, NVwZ 2010, 1511, 1512, Rn. 8).
- BGH, 15.09.2011 - V ZB 123/11
Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines …
Auszug aus BGH, 31.01.2012 - V ZB 127/11
Die notwendigen Darlegungen dürfen knapp gehalten sein, müssen aber die für die richterliche Prüfung wesentlichen Punkte des Falls ansprechen (vgl. Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 123/11, FGPrax 2011, 317 Rn. 9). - BGH, 29.09.2010 - V ZB 233/10
Ausländerrecht: Verhältnismäßigkeit der Anordnung der Abschiebungshaft gegen …
Auszug aus BGH, 31.01.2012 - V ZB 127/11
Zwar hat der Senat entschieden, dass bei Rückübernahmen nach der Dublin II-Verordnung [Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18. Februar 2003, Abl. L 50/1 vom 25. Februar 2003] bei normalem Verfahrensgang davon auszugehen ist, dass die Zurückschiebung in einen Mitgliedstaat innerhalb von drei Monaten seit der Haftanordnung wird erfolgen können, wenn festgestellt ist, dass der Mitgliedsstaat zur Rückübernahme verpflichtet ist (Senat, Beschluss vom 29. September 2010 - V ZB 233/10, Rn. 13, juris; insoweit nicht abgedruckt in NVwZ 2011, 320). - BGH, 08.07.2010 - V ZB 89/10
Erstreckung der Prognose eines Haftrichters auf alle im konkreten Fall ernsthaft …
Auszug aus BGH, 31.01.2012 - V ZB 127/11
Die Prognose hierzu hat sich auf alle im konkreten Fall ernsthaft in Betracht kommenden Umstände zu erstrecken, die der Zurückschiebung entgegenstehen oder sie verzögern können (Senat…, Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, InfAuslR 2011, 27, 29, Rn. 22; Beschluss vom 8. Juli 2010 - V ZB 89/10, Rn. 8 juris).
- LG Saarbrücken, 15.03.2013 - 5 T 415/12
Rechtsanwaltsgebühr im Abschiebungshaftverfahren: Erstattungsfähigkeit der …
Unter Abänderung des Kostenfestsetzungsbeschlusses des Amtsgerichts Saarbrücken vom 08.05.2012 werden die nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 31.01.2012, Az V ZB 127/11, von der Bundesrepublik Deutschland an den Betroffenen zu erstattenden Rechtsanwaltskosten festgesetzt auf 279, 65 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.03.2012.Rn. 1 Der Betroffene begehrt die Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren für die Tätigkeit seines Verfahrensbevollmächtigten in einem Beschwerdeverfahren vor dem Landgericht Saarbrücken (Az. 5 T 104/11) und als Korrespondenzanwalt in dem anschließenden Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesgerichtshof (Az V ZB 127/11).
Rn. 4 Auf die dagegen von dem Betroffenen, vertreten durch den beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt ..., eingelegte Rechtsbeschwerde hat der Bundesgerichtshof durch Beschluss vom 31.01.2012 - Az V ZB 127/11 - festgestellt, dass der Betroffene durch die Haftanordnung und durch die Aufrechterhaltung der Haft in seinen Recht verletzt worden ist und dass die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen von der Bundesrepublik Deutschland zu tragen sind.
- BGH, 31.05.2012 - V ZB 167/11
Zurückschiebungshaftverfahren: Mitteilung des Einvernehmens des …
Erforderlich sind konkrete Angaben zum Ablauf des Verfahrens und eine Darstellung, in welchem Zeitraum die einzelnen Schritte unter normalen Bedingungen durchlaufen werden können (vgl. Senat, Beschluss vom 31. Januar 2012 - V ZB 127/11, Rn. 7 f., juris;… Beschluss vom 27. Oktober 2011 - V ZB 311/10, FGPrax 2012, 82, 83 Rn. 12 f.). - LG Saarbrücken, 15.03.2013 - 5 T 416/12
Rechtsanwaltsgebühr im Abschiebungshaftverfahren: Festsetzung der Höchstgebühr …
Rn. 2 Nachdem die Rechtsbeschwerde des Betroffenen Erfolg hatte und der Bundesgerichtshof durch Beschluss vom 31.01.2012 - Az V ZB 127/11 - die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen der Bundesrepublik Deutschland auferlegt hat, hat der Betroffene durch Schriftsatz des Rechtsanwalts ... vom 15.02.2011 beantragt, die zu erstattenden Rechtsanwaltskosten festzusetzen auf 499, 80 EUR. - LG Traunstein, 12.04.2012 - 4 T 1316/12
Haftgründe, Haftantrag, Erforderlichkeit der Haft, Zweck der Haft, milderes …
Die Anordnung der Haft war bereits deshalb rechtswidrig, da der Haftantrag nicht die erforderlichen Darlegungen zu der zweifelsfreien Ausreisepflicht, zu den Abschiebungsvoraussetzungen, zu der Erforderlichkeit der Haft, zu der Durchführbarkeit der Abschiebung und zu der notwendigen Haftdauer enthielt (vgl. BGH, Beschluss vom 31.01.2012, Az. V ZB 127/11).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".