Rechtsprechung
| BGH, 19.09.1979 - V ZB 13/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Auftrag für Berufung - Fristende - Kontrolle
Papierfundstellen
- MDR 1980, 217
- VersR 1980, 186
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BGH, 19.09.1979 - V ZB 13/79
Der VIII. Senat verweist auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1975, 2 BvR 854/75, NJW 1976, 513, wonach einem Rechtsmittelführer nicht zum Nachteil gereichen dürfe, wenn das - den postalischen Bestimmungen entsprechend rechtzeitig zur Post gegebene - Schriftstück infolge postalischer Versäumnisse nicht rechtzeitig bei Gericht eingegangen sei. - BGH, 19.04.1967 - VIII ZR 46/65
Wiedereinsetzung. Begriff des Vertreters
Auszug aus BGH, 19.09.1979 - V ZB 13/79
Zur Begründung seines gegenteiligen Standpunkts kann der Beklagte auch nicht die Entscheidung des VIII. Zivilsenats vom 19. April 1967 (NJW 1967, 1567) in Anspruch nehmen; in dem dort entschiedenen Fall standen zwischen der Absendung des Auftrags und dem Tag des Fristablaufs anders als hier zur Bearbeitung noch zwei weitere Arbeitstage zur Verfügung. - BGH, 18.04.1968 - VII ZR 150/66
Anwaltsverschulden
Auszug aus BGH, 19.09.1979 - V ZB 13/79
Nach der Rechtsprechung zu § 233 a.F. ZPO hat sich der erstinstanzliche Anwalt als Vertreter im Sinn des § 232 Abs. 2 ZPO insbesondere in Fällen, in denen der Auftrag kurz vor Ablauf der Rechtsmittelfrist erteilt wird, über den Eingang und die Annahme des Auftrags zu vergewissern (BGH VersR 1976, 939; vgl. auch BGHZ 50, 82, 85). - BGH, 09.10.1978 - VIII ZB 19/78
Versäumung der Berufungsfrist - Unvorhersehbare Verzögerung - Verschulden des …
Auszug aus BGH, 19.09.1979 - V ZB 13/79
Im Beschluß vom 9. Oktober 1978 (VersR 1978, 1162) stellt sich der VIII. Zivilsenat auf den Standpunkt, nach § 233 n.F. ZPO bedürfe es auch bei Auftragserteilung kurz vor Ablauf der Rechtsmittelfrist nicht in jedem Fall der Überwachung dahin, ob das Auftragsschreiben rechtzeitig bei dem Berufungsanwalt eingegangen sei. - BGH, 31.05.1976 - VII ZR 332/75
Berufungsaufträge - Sorgfaltspflicht - Prozeßbevollmächtigter - Instanz - …
Auszug aus BGH, 19.09.1979 - V ZB 13/79
Nach der Rechtsprechung zu § 233 a.F. ZPO hat sich der erstinstanzliche Anwalt als Vertreter im Sinn des § 232 Abs. 2 ZPO insbesondere in Fällen, in denen der Auftrag kurz vor Ablauf der Rechtsmittelfrist erteilt wird, über den Eingang und die Annahme des Auftrags zu vergewissern (BGH VersR 1976, 939; vgl. auch BGHZ 50, 82, 85).
- BFH, 27.02.1986 - IV R 72/85
Steuerberater - Sorgfaltspflicht - Einspruchsentscheidung - Fristen - Klagefrist …
Je näher der Ablauf der Rechtsmittelfrist heranrückt, desto sorgfältiger muß der erstinstanzliche Anwalt bei der Erfüllung dieser ihm obliegenden Pflichten verfahren (BGH-Beschluß vom 19. September 1979 V ZB 13/79, Monatsschrift für Deutsches Recht - MDR - 1980, 217 = VersR 1980, 186). - BGH, 27.04.1988 - IVb ZB 52/88
Vergewisserung über die Übernahme des Mandats nach der Absendung des …
Dies entspricht gefestigter Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs (…vgl. Beschlüsse vom 25. Juni 1987 - III ZR 97/87 - BGHR ZPO Rechtsmittelauftrag 3, vom 7. Juni 1984 - I ZB 3/84 - VersR 1984, 788; vom 8. Juni 1982 - VI ZB 3/82 - VersR 1982, 1192; vom 22. April 1982 - VII ZB 4/82 - VersR 1982, 755; vom 19. September 1979 - V ZB 13/79 - VersR 1980, 186; vom 19. Februar 1979 - II ZB 13/78 - VersR 1979, 573, jeweils bereits mit Nachweisen aus der älteren Rechtssprechung).
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