Rechtsprechung
| BGH, 02.12.2010 - V ZB 162/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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Gewährung von Verfahrenskostenhilfe für ein Rechtsmittel bei Erfolgsaussicht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 62 Abs. 1
Gewährung von Verfahrenskostenhilfe für ein Rechtsmittel bei Erfolgsaussicht - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Abschiebehaftsache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- migrationsrecht.net (Kurzinformation)
Zum fehlenden Rehabilitationsinteresse bei Erledigung der Hauptsache
- migrationsrecht.net (Kurzinformation)
Zum fehlenden Rehabilitationsinteresse bei Erledigung der Hauptsache
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
Auszug aus BGH, 02.12.2010 - V ZB 162/10
In Freiheitsentziehungssachen ist zwar grundsätzlich wegen des Rehabilitierungsinteresses des Betroffenen auch nach einer Erledigung der Hauptsache ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Feststellungsantrag nach § 62 Abs. 1 FamFG zu bejahen, durch die Inhaftierung in seinen Rechten verletzt worden zu sein (vgl. BVerGE 104, 220, 235 = NJW 2002, 2456, 2457 …und Beschluss vom 25. Juli 2008 - 2 BvR 31/06, juris Rn. 23). - BGH, 14.12.1993 - VI ZR 235/92
Prüfung der Erfolgsaussicht in der Rechtsmittelinstanz
Auszug aus BGH, 02.12.2010 - V ZB 162/10
Für die Entscheidung über die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe für ein Rechtsmittel kommt es nicht darauf an, ob die Vorinstanz richtig entschieden, sondern ob das Begehren des Antragstellers in der Sache Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Dezember 1993 - VI ZR 235/92, NJW 1994, 1160, 1161 und vom 27. Juni 2003 - IXa ZB 21/03, NJW-RR 2003, 1648). - BGH, 27.06.2003 - IXa ZB 21/03
Erfolgsaussichten der Rechtsbeschwerde
Auszug aus BGH, 02.12.2010 - V ZB 162/10
Für die Entscheidung über die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe für ein Rechtsmittel kommt es nicht darauf an, ob die Vorinstanz richtig entschieden, sondern ob das Begehren des Antragstellers in der Sache Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Dezember 1993 - VI ZR 235/92, NJW 1994, 1160, 1161 und vom 27. Juni 2003 - IXa ZB 21/03, NJW-RR 2003, 1648). - BVerfG, 25.07.2008 - 2 BvR 31/06
Überprüfung der Anordnung von Abschiebungshaft nach Erledigung durch Zeitablauf …
Auszug aus BGH, 02.12.2010 - V ZB 162/10
In Freiheitsentziehungssachen ist zwar grundsätzlich wegen des Rehabilitierungsinteresses des Betroffenen auch nach einer Erledigung der Hauptsache ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Feststellungsantrag nach § 62 Abs. 1 FamFG zu bejahen, durch die Inhaftierung in seinen Rechten verletzt worden zu sein (vgl. BVerGE 104, 220, 235 = NJW 2002, 2456, 2457 und Beschluss vom 25. Juli 2008 - 2 BvR 31/06, juris Rn. 23). - BayObLG, 16.08.2004 - 4Z BR 45/04
Kein Feststellungsinteresse bei nicht vollzogener Abschiebhaft
Auszug aus BGH, 02.12.2010 - V ZB 162/10
An einem anerkennenswerten Rehabilitierungsinteresse des Betroffenen fehlt es aber, wenn dieser - wie hier - in dem von der Haftanordnung nach § 421 FamFG erfassten Zeitraum eine Freiheitsstrafe wegen einer von ihm begangenen Straftat verbüßte und der Eingriff in sein Freiheitsgrundrecht damit in der Sache gerechtfertigt war (vgl. BayObLG, FGPrax 2004, 307, 308 mwN).
- BGH, 07.02.2019 - V ZB 216/17
Rücküberstellungshaftsache: Interesse des Betroffenen auf Feststellung der …
Das ist z.B. der Fall, wenn er eine Freiheitsstrafe verbüßt oder sich in Untersuchungshaft befunden hat (vgl. Senat…, Beschluss vom 7. April 2011 - V ZB 211/10, juris Rn. 6; Beschluss vom 2. Dezember 2010 - V ZB 162/10, juris Rn. 2). - BGH, 11.10.2012 - V ZB 154/11
Ausländerrecht: Prüfung der altersgerechten Unterbringung eines Minderjährigen …
An einem solchen Interesse fehlt es aber, soweit sich der Betroffene in dem von der Haftanordnung nach § 421 FamFG erfassten Zeitraum nicht (mehr) in Abschiebungshaft befunden hat (vgl. für den Fall anderweitiger Haft: Senat…, Beschluss vom 7. April 2011 - V ZB 211/10, Rn. 6, juris sowie Beschluss vom 2. Dezember 2010 - V ZB 162/10, juris). - BGH, 07.04.2011 - V ZB 211/10
Sicherungshaft bei fehlendem Einvernehmen der Staatsanwaltschaft mit der …
An einem Rehabilitierungsinteresse fehlt es aber, wenn der Betroffene in dem von der Anordnung der Sicherungshaft erfassten Zeitraum eine Freiheitsstrafe verbüßt oder sich - wie hier - in Untersuchungshaft befunden hat (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - V ZB 162/10, juris; BayObLG FGPrax 2004, 307, 308). - BGH, 30.08.2012 - V ZB 255/11
Notwendigkeit eines Rehabilitierungsinteresses zur Feststellung der …
An einem solchen Interesse fehlt es aber, wenn der Betroffene in dem von der Haftanordnung nach § 421 FamFG erfassten Zeitraum aus anderen Gründen inhaftiert war, etwa weil eine Freiheitsstrafe vollstreckt oder Untersuchungshaft vollzogen worden ist (vgl. Senat…, Beschluss vom 7. April 2011 - V ZB 211/10, Rn. 6, juris; Beschluss vom 2. Dezember 2010 - V ZB 162/10, juris).
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Rechtsprechung
| BGH, 09.03.2011 - V ZB 162/10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Berechtigtes Interesse an der Feststellung einer Verletzung eines Freiheitsgrundrechts als Voraussetzung für die Statthaftigkeit eines Rechtsmittels gegen die Versagung von Verfahrensskostenhilfe
- ra.de
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Berechtigtes Interesse an der Feststellung einer Verletzung eines Freiheitsgrundrechts als Voraussetzung für die Statthaftigkeit eines Rechtsmittels gegen die Versagung von Verfahrensskostenhilfe
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Verfahrensrecht - Unbegründete Gegenvorstellung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.04.2001 - IX ZB 25/01
zu späte Gegenvorstellung - Eine "Gegenvorstellung zur Herbeiführung einer …
Auszug aus BGH, 09.03.2011 - V ZB 162/10
Die zulässige, weil innerhalb der in § 234 ZPO bestimmten Frist bei Gericht eingegangene Gegenvorstellung (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2001 - IX ZB 25/01, MDR 2001, 1007) gegen den Verfahrenskostenhilfe versagenden Beschluss des Senats ist unbegründet. - BVerwG, 14.06.2005 - 1 C 11.04
Abschiebung; Durchführung der Abschiebung; Rückführung; Ersuchen der …
Auszug aus BGH, 09.03.2011 - V ZB 162/10
Sollte der Betroffene - wie in der Gegenvorstellung angedeutet - von der Beteiligten zu 2 gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG zu den Kosten der Abschiebungshaft herangezogen werden, hätte er seine Einwendungen gegen den Leistungsbescheid der Ausländerbehörde nach § 67 Abs. 3 Satz 1 AufenthG (vgl. BVerwG 123, 382, 384; 124, 1, 4 ff. - zur gleichlautenden Vorschrift in § 83 Abs. 4 AuslG) mit den nach der Verwaltungsgerichtsordnung vorgesehenen Rechtsbehelfen geltend zu machen (vgl. VG Chemnitz…, Urteil vom 21. August 2009 - 4 K 791/06, Rn. 21 ff.; VG Leipzig…, Urteil vom 2. Oktober 2008 - 5 K 1069/06, Rn. 14 ff.). - VG Leipzig, 02.10.2008 - 5 K 1069/06
Auszug aus BGH, 09.03.2011 - V ZB 162/10
Sollte der Betroffene - wie in der Gegenvorstellung angedeutet - von der Beteiligten zu 2 gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG zu den Kosten der Abschiebungshaft herangezogen werden, hätte er seine Einwendungen gegen den Leistungsbescheid der Ausländerbehörde nach § 67 Abs. 3 Satz 1 AufenthG (vgl. BVerwG 123, 382, 384; 124, 1, 4 ff. - zur gleichlautenden Vorschrift in § 83 Abs. 4 AuslG) mit den nach der Verwaltungsgerichtsordnung vorgesehenen Rechtsbehelfen geltend zu machen (vgl. VG Chemnitz…, Urteil vom 21. August 2009 - 4 K 791/06, Rn. 21 ff.; VG Leipzig, Urteil vom 2. Oktober 2008 - 5 K 1069/06, Rn. 14 ff.). - VG Chemnitz, 21.08.2009 - 4 K 791/06
Auszug aus BGH, 09.03.2011 - V ZB 162/10
Sollte der Betroffene - wie in der Gegenvorstellung angedeutet - von der Beteiligten zu 2 gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG zu den Kosten der Abschiebungshaft herangezogen werden, hätte er seine Einwendungen gegen den Leistungsbescheid der Ausländerbehörde nach § 67 Abs. 3 Satz 1 AufenthG (vgl. BVerwG 123, 382, 384; 124, 1, 4 ff. - zur gleichlautenden Vorschrift in § 83 Abs. 4 AuslG) mit den nach der Verwaltungsgerichtsordnung vorgesehenen Rechtsbehelfen geltend zu machen (vgl. VG Chemnitz, Urteil vom 21. August 2009 - 4 K 791/06, Rn. 21 ff.; VG Leipzig…, Urteil vom 2. Oktober 2008 - 5 K 1069/06, Rn. 14 ff.).
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