Aufenthaltsgesetz
Kapitel 6 - Haftung und Gebühren (§§ 63 - 70) |
(1) Die Kosten der Abschiebung, Zurückschiebung, Zurückweisung und der Durchsetzung einer räumlichen Beschränkung umfassen
(2) Die Kosten, für die der Beförderungsunternehmer nach § 66 Abs. 3 Satz 1 haftet, umfassen
(3) 1Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Kosten werden von der nach § 71 zuständigen Behörde durch Leistungsbescheid in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten erhoben. 2Hinsichtlich der Berechnung der Personalkosten gelten die allgemeinen Grundsätze zur Berechnung von Personalkosten der öffentlichen Hand.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19.08.2007
Vorherige Gesetzesfassung
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
28.08.2007 | Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union | 19.08.2007 |
unternehmer § 64Rückbeförderungs-
pflicht der Beförderungs-
unternehmer § 65Pflichten der Flughafenunternehmer § 66Kostenschuldner; Sicherheitsleistung § 67Umfang der Kostenhaftung § 68Haftung für Lebensunterhalt § 68aÜbergangsvorschrift zu Verpflichtungs-
erklärungen § 69Gebühren § 70Verjährung
Rechtsprechung zu § 67 AufenthG
271 Entscheidungen zu § 67 AufenthG in unserer Datenbank:
- VG Karlsruhe, 10.01.2024 - 14 K 1808/22
Kostenerstattung bei einer nicht durchgeführten Abschiebung
- VGH Baden-Württemberg, 26.08.2019 - 12 S 430/19
Dublin-Verfahren; Heranzuziehung zu den Kosten der Überstellung eines Flüchtlings ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2020 - 2 L 108/18
Kosten der Abschiebung - Verjährung
- VG Magdeburg, 15.12.2020 - 8 A 128/20
Haftung des Ausländers für Kosten eines stornierten Fluges als erster ...
- VG Stuttgart, 17.10.2012 - 11 K 924/12
Abschiebungskosten; Erstattungsanspruch; Verjährung; Verjährungsunterbrechung
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 08.05.2014 - 1 C 3.13
Abschiebung; Abschiebungskosten; Erstattung; Verjährung; Fälligkeitsverjährung; ...
- VGH Baden-Württemberg, 12.04.2013 - 11 S 362/13
Kostenbescheid für Vorbereitungshandlungen zu der geplanten Abschiebung eines ...
- BVerwG, 08.05.2014 - 1 C 3.13
- VG Karlsruhe, 06.06.2019 - 14 K 10441/18
Fortdauer einer Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Aufenthaltskosten bei ...
- VG Münster, 05.05.2011 - 8 K 61/10
Ein Anspruch auf Erstattung von angefallenen Kosten für eine ...
- OVG Niedersachsen, 09.02.2022 - 13 LB 322/21
Auslegung; Berufung; Besuch; Besuchszweck; Ermessen; Haftung für Lebensunterhalt; ...
Querverweise
Auf § 67 AufenthG verweisen folgende Vorschriften:
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet
- Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit
- § 18d (Forschung)
- Haftung und Gebühren
- § 70 (Verjährung)
- Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- Gebühren
- § 51 (Widerspruchsgebühr)