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| BGH, 27.02.1980 - V ZB 19/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1136; AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1
Zur Frage, wann eine Kündigungsklausel gegen § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG verstößt - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Frage der fristlosen Kündigung einer Hypothek bei Grundstücksverkauf
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 76, 371
- NJW 1980, 1625
- ZIP 1980, 538
- MDR 1980, 659
- DNotZ 1980, 475
- DB 1980, 1885
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- LG Würzburg, 07.08.1974 - 4 T 106/74
Auszug aus BGH, 27.02.1980 - V ZB 19/79
Der Senat folgt insoweit der in Rechtsprechung und Literatur herrschenden Meinung (vgl. Kammergericht in KGJ 42, 280, 282; OLG Frankfurt WM 1977, 1291, 1293; LG Würzburg DNotZ 1975, 221, 224 [LG Würzburg 07.08.1974 - 4 T 106/74];… BGB-RGRK, 11. Aufl. Rdn. 4;… Staudinger/Scherübl, BGB 11. Aufl. Rdn. 4;… Erman/Westermann, BGB 6. Aufl. Anm. 2;… Palandt/Bassenge, BGB 38. Aufl., je zu § 1136 BGB).
- BGH, 01.07.1997 - XI ZR 267/96
Vorzeitige Auflösung eines Festzinskredits; Bemessung der …
Darin läge ein Eingriff in die wirtschaftliche Handlungsfreiheit des Kreditnehmers, die das Gesetz - wie § 1136 BGB zeigt - gerade auch bei der grundpfandrechtlichen Belastung von Grundstücken gewahrt wissen will (vgl. BGHZ 76, 371, 373). - BGH, 12.12.1980 - V ZR 115/79
Vereinbarung einer Vorfälligkeitsentschädigung bei einer Hypothekenbestellung
Schon daran, daß nach § 247 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht nur ein Ausschluß, sondern auch eine Beschränkung des Kündigungsrechts unzulässig ist, wird deutlich, daß das Gesetz jede Beeinträchtigung des durch § 247 Abs. 1 Satz 1 BGB eröffneten Kündigungsrechts verhindern will (darin liegt zugleich auch ein Unterschied zu der in § 1136 BGB ausgesprochenen Nichtigkeit bestimmter Vereinbarungen zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Hypothekengläubiger, vgl. dazu das Urteil BGHZ 76, 371 [BGH 27.02.1980 - V ZB 19/79]); als eine solche Beeinträchtigung und damit Beschränkung im Sinn des § 247 Abs. 1 Satz 2 BGB aber stellt sich nach ihrer Auswirkung auch die Ausbedingung einer Vorfälligkeitsentschädigung dar. - LG München II, 08.07.2019 - 11 O 4207/17
Aufrechnungsklausel und Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages
Darin läge laut BGH ein Eingriff in die wirtschaftliche Handlungsfreiheit des Kreditnehmers, die das Gesetz - wie § 1136 BGB zeigt - gerade auch bei der grundpfandrechtlichen Belastung von Grundstücken gewahrt wissen will (unter Hinweis auf BGHZ 76, 371, 373). - BayObLG, 16.05.1980 - BReg. 2 Z 25/80
Zum Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs
BGH, Beschluß vom 27.2.1980 - V ZB 19/79 - mitgeteilt von D. Bundschuh, Richter am BGH. - BayObLG, 23.06.1980 - BReg. 2 Z 45/79
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Voraussetzungen …
Der Bundesgerichtshof hat für eine inhaltlich vergleichbare Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("Die Gläubigerin kann das Darlehen sofort ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der Schuldner das beliehene Grundstück ohne Genehmigung der Gläubigerin veräußert oder belastet oder der Grundbesitz sonstwie auf einen Dritten übergeht.") nach Vorlage durch das OLG Hamm (MittBayNot 1979, 173 = OLGZ 1980, 87; Abweichung von OLG Celle RPfleger 1979, 261) in der Entscheidung vom 27.2.1980 - V ZB 19/79 - (WPM 1980, 672) u.a. folgendes ausgeführt:.
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