Rechtsprechung
| BGH, 10.07.2014 - V ZB 20/13 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Zurückschiebungshaftsache: Frist für einen Feststellungsantrag bei Erledigung der Hauptsache im Beschwerdeverfahren
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 63 Abs 1 FamFG, § 63 Abs 3 FamFG, § 72 Abs 4 S 1 AufenthG
Zurückschiebungshaftsache: Frist für einen Feststellungsantrag bei Erledigung der Hauptsache im Beschwerdeverfahren - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung zur Sicherung der Zurückschiebung eines Betroffenen nach Italien
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 63 Abs. 1; FamFG § 63 Abs. 3 S. 2
Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung zur Sicherung der Zurückschiebung eines Betroffenen nach Italien - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Rosenheim, 20.11.2012 - XIV 94/12
- LG Traunstein, 23.01.2013 - 4 T 4545/12
- BGH, 10.07.2014 - V ZB 20/13
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.10.2011 - V ZB 314/10
Abschiebungshaftanordnung: Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit nach dem …
Auszug aus BGH, 10.07.2014 - V ZB 20/13
Rn. 11 aa) Die Beschwerdefrist muss allerdings gewahrt sein, wenn - wie von dem Beschwerdegericht richtig bemerkt - das Rechtsmittel mit dem Ziel der Feststellung der Rechtsverletzung eingelegt wird (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10, FGPrax 2012, 44 Rn. 5). - BGH, 24.02.2011 - V ZB 202/10
Zurückschiebung: Erforderlichkeit des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft; …
Auszug aus BGH, 10.07.2014 - V ZB 20/13
Die auf § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG gestützte Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung entspricht der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 24. Februar 2011 - V ZB 202/10, FGPrax 2011, 146 Rn. 13). - BGH, 28.04.2011 - V ZB 292/10
Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der zulassungsfreien …
Auszug aus BGH, 10.07.2014 - V ZB 20/13
Eine Beschwerde, die wegen zwischenzeitlich eingetretener Erledigung der Hauptsache allein noch dieses Ziel verfolgt, muss innerhalb der in § 63 FamFG bestimmten Rechtsmittelfristen eingelegt werden, weil die andernfalls eingetretene formelle Rechtskraft des die Haft anordnenden Beschlusses auch der Feststellung seiner Rechtswidrigkeit entgegenstünde (Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 292/10, FGPrax 2011, 200 Rn. 14).
- BVerfG, 16.04.2021 - 2 BvR 2470/17
Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes bzgl einer …
Dass dies dem Gebot effektiven Rechtsschutzes nicht genügt, ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BGH…, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10 -, juris, Rn. 7; BGH…, Beschluss vom 5. Dezember 2012 - I ZB 48/12 -, juris, Rn. 13; BGH, Beschluss vom 10. Juli 2014 - V ZB 20/13 -, juris, Rn. 10 ff.;… A. Fischer, in: Münchener Kommentar zum FamFG, 3. Aufl. 2018, § 62 Rn. 6, 27;… Göbel, in: Keidel, FamFG, 20. Aufl. 2020, § 62 Rn. 10 f.). - BGH, 26.01.2021 - XIII ZB 68/19
Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Fehlen eines erforderlichen …
Rn. 7 b) Das Beschwerdegericht ist im Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass ein Betroffener das mit der Beschwerde verfolgte Rechtsschutzziel an die durch die Beendigung der Haft eingetretene Änderung der Sachlage nur durch Stellung eines Antrags nach § 62 FamFG und nur solange anpassen kann, wie noch keine Entscheidung über die Beschwerde ergangen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2014 - V ZB 20/13, InfAuslR 2014, 443 Rn. 12;… s.a. Keidel/Göbel, FamFG, 20. Aufl., § 62 Rn. 11 f.).
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