Rechtsprechung
| BGH, 12.05.2016 - V ZB 25/16 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 62 Abs. 3 Satz 3 AufenthG, § 62 Abs. 4 Satz 1 AufenthG, § 74 Abs. 7 FamFG
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung über die Dreimonatsfrist
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung über die Dreimonatsfrist
- rechtsportal.de
Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung über die Dreimonatsfrist
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Rosenheim, 28.12.2015 - 1 XIV 188/15
- LG Traunstein, 01.02.2016 - 4 T 44/16
- BGH, 12.05.2016 - V ZB 25/16
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.03.2010 - V ZA 9/10
Abschiebehaftverfahren: Haftanordnung bei vollziehbarer Ausreisepflicht wegen …
Auszug aus BGH, 12.05.2016 - V ZB 25/16
Der Ausländer, der keine Ausweispapiere besitzt und der auch bei der Passersatzbeschaffung nicht mitwirkt, muss Verzögerungen hinnehmen, die dadurch entstehen, dass die Behörden seines Heimatstaates um die Feststellung seiner Identität und die Erteilung eines Passersatzpapiers ersucht werden müssen (Senat, Beschluss vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, NVwZ 2010, 1175 Rn. 20). - BGH, 08.03.2007 - V ZB 149/06
Verfahrensrecht - Überprüfung der Anordnung von Abschiebehaft
Auszug aus BGH, 12.05.2016 - V ZB 25/16
Da es als Tatsacheninstanz an die Stelle des erstinstanzlichen Gerichts tritt mit der Folge, dass das Beschwerdegericht selbst die sachlich gebotene Entscheidung trifft (Senat, Beschluss vom 8. März 2007 - V ZB 149/06, NJW-RR 2007, 1569, 1570), kann dahingestellt bleiben, ob die Rechtsbeschwerde zu Recht rügt, der Haftrichter habe die Frage der Kooperationswilligkeit des Betroffenen nicht hinreichend aufgeklärt. - BGH, 09.02.2012 - V ZB 305/10
Begründetheit einer Abschiebungshaft bei fehlendem oder formunwirksamen …
Auszug aus BGH, 12.05.2016 - V ZB 25/16
Eine über diesen Zeitraum hinausgehende Haftanordnung ist nur dann zulässig, wenn aus von dem Ausländer zu vertretenden Gründen die Abschiebung erst nach mehr als drei Monaten durchgeführt werden kann (Senat, Beschluss vom 9. Februar 2012 - V ZB 305/10, juris Rn. 28). - BGH, 30.06.2011 - V ZB 261/10
Ausländerrecht: Verlängerung der Abschiebungshaft bei Scheitern der Abschiebung …
Auszug aus BGH, 12.05.2016 - V ZB 25/16
a) § 62 Abs. 3 Satz 3 AufentG lässt allerdings erkennen, dass im Regelfall die Dauer von drei Monaten Haft nicht überschritten werden soll und eine Haftdauer von sechs Monaten (§ 62 Abs. 4 Satz 1 AufenthG) nicht ohne weiteres als verhältnismäßig angesehen werden darf (Senat, Beschluss vom 30. Juni 2011 - V ZB 261/10, InfAuslR 2011, 396 Rn. 18 mwN).
- BGH, 19.07.2018 - V ZB 223/17
Beschwerde in Abschiebungshaftverfahren: Pflicht des Beschwerdegerichts zur …
Es tritt in den Grenzen der Beschwerde als Tatsacheninstanz an die Stelle des erstinstanzlichen Gerichts (Senat, Beschluss vom 12. Mai 2016 - V ZB 25/16, juris Rn. 7;… Beschluss vom 8. März 2007 - V ZB 149/06, NJW-RR 2007, 1569 Rn. 10), und das Beschwerdeverfahren ist als volle Tatsacheninstanz ausgestaltet. - BGH, 02.06.2016 - V ZB 26/16
Rechtmäßigkeit einer Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung nach …
a) § 62 Abs. 3 Satz 3 AufenthG lässt allerdings erkennen, dass im Regelfall die Dauer von drei Monaten nicht überschritten werden soll und eine Haftdauer von sechs Monaten (§ 62 Abs. 4 Satz 1 AufenthG) nicht ohne weiteres als verhältnismäßig angesehen werden darf (Senat, Beschluss vom 12. Mai 2016 - V ZB 25/16, juris Rn. 6;… Beschluss vom 30. Juni 2011 - V ZB 261/10, InfAuslR 2011, 396 Rn. 18 mwN).Der Ausländer, der keine Ausweispapiere besitzt und der auch bei der Passersatzbeschaffung nicht mitwirkt, muss deshalb Verzögerungen hinnehmen, die dadurch entstehen, dass die Behörden seines Heimatstaates um die Feststellung seiner Identität und die Erteilung eines Passersatzpapiers ersucht werden müssen (Senat…, Beschluss vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, NVwZ 2010, 1175 Rn. 20; Beschluss vom 12. Mai 2016 - V ZB 25/16, juris Rn. 6).
- BGH, 02.06.2016 - V ZB 36/16
Rechtmäßigkeit einer Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung nach …
a) § 62 Abs. 3 Satz 3 AufenthG lässt allerdings erkennen, dass im Regelfall die Dauer von drei Monaten nicht überschritten werden soll und eine Haftdauer von sechs Monaten (§ 62 Abs. 4 Satz 1 AufenthG) nicht ohne weiteres als verhältnismäßig angesehen werden darf (Senat, Beschluss vom 12. Mai 2016 - V ZB 25/16, juris Rn. 6;… Beschluss vom 30. Juni 2011 - V ZB 261/10, InfAuslR 2011, 396 Rn. 18 mwN).Der Ausländer, der keine Ausweispapiere besitzt und der auch bei der Passersatzbeschaffung nicht mitwirkt, muss deshalb Verzögerungen hinnehmen, die dadurch entstehen, dass die Behörden seines Heimatstaates um die Feststellung seiner Identität und die Erteilung eines Passersatzpapiers ersucht werden müssen (Senat…, Beschluss vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, NVwZ 2010, 1175 Rn. 20; Beschluss vom 12. Mai 2016 - V ZB 25/16, juris Rn. 6).
- BGH, 19.01.2017 - V ZB 110/16
Abschiebungshaftsache: Voraussetzungen für eine Verlängerung der Sicherungshaft …
Seine gegen diesen Beschluss eingelegte Rechtsbeschwerde ist ohne Erfolg geblieben (Senat, Beschluss vom 12. Mai 2016 - V ZB 25/16, juris). - LG Ingolstadt, 10.08.2022 - 22 T 1024/22
Abschiebungshaft, Fluchtgefahr, Identitätstäuschung, Haftbedingungen, …
§ 62 Abs. 3 Satz 3 AufenthG lässt allerdings erkennen, dass im Regelfall die Dauer von drei Monaten nicht überschritten werden soll und eine Haftdauer von sechs Monaten (§ 62 Abs. 4 Satz 1 AufenthG) nicht ohne weiteres als verhältnismäßig angesehen werden darf (BGH…, Beschluss vom 02. Juni 2016 - V ZB 36/16 -, Rn. 10, juris, Senat, Beschluss vom 12. Mai 2016 - V ZB 25/16, juris Rn. 6;… Beschluss vom 30. Juni 2011 - V ZB 261/10, InfAuslR 2011, 396 Rn. 18 mwN).Der Ausländer, der keine Ausweispapiere besitzt und der auch bei der Passersatzbeschaffung nicht mitwirkt, muss deshalb Verzögerungen hinnehmen, die dadurch entstehen, dass die Behörden seines Heimatstaates um die Feststellung seiner Identität und die Erteilung eines Passersatzpapiers ersucht werden müssen (Senat…, Beschluss vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, NVwZ 2010, 1175 Rn. 20; Beschluss vom 12. Mai 2016 - V ZB 25/16, juris Rn. 6).
- BGH, 16.03.2017 - V ZB 61/16
Anordnung von Sicherungshaft über drei Monate hinaus; Wertung der Aussage bzgl. …
Die Haft durfte nach § 62 Abs. 3 Satz 3 AufenthG über drei Monate hinaus angeordnet werden, da es der Betroffene zu vertreten hat, dass die Abschiebung nicht innerhalb dieses Zeitraums durchgeführt werden konnte (vgl. Senat…, Beschluss vom 19. Januar 2017 - V ZB 99/16, juris Rn. 6;… Beschluss vom 2. Juni 2016 - V ZB 26/16, juris Rn. 9 f.; Beschluss vom 12. Mai 2016 - V ZB 25/16, juris Rn. 6). - BGH, 23.02.2021 - XIII ZB 63/19
Haft zur Sicherung der Abschiebung eines marokkanischen Staatsangehörigen; …
Sie hat aber nicht, wie geboten, dargelegt, wie sie im Fall des Betroffenen konkret vorzugehen beabsichtigt, ob sie sich kumulativ oder alternativ bei den marokkanischen und den algerischen Behörden bemühen wollte und gegebenenfalls in welcher Reihenfolge (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2015 - V ZB 165/13, juris Rn. 6, und vom 20. Oktober 2015 - V ZB 25/16, juris Rn. 6), und ob sie die Beschaffung der Passersatzpapiere im beschleunigten oder im normalen Verfahren anstrebte (vgl. dazu BGH…, Beschluss vom 25. Januar 2018 - V ZB 201/17, juris Rn. 6). - LG Ingolstadt, 03.07.2018 - 22 T 903/18
Anordnungen sowie die Verlängerung der Zurückweisungshaft eines pakistanischen …
Der Ausländer, der keine Ausweispapiere besitzt und der auch bei der Passersatzbeschaffung nicht mitwirkt, muss deshalb Verzögerungen hinnehmen, die dadurch entstehen, dass die Behörden seines Heimatstaates um die Feststellung seiner Identität und die Erteilung eines Passersatzpapiers ersucht werden müssen (Senat…, Beschluss vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, NVwZ 2010, 1175 Rn. 20; Beschluss vom 12. Mai 2016 - V ZB 25/16, juris Rn. 6). - LG Traunstein, 06.07.2016 - 4 T 2269/16
Unbegründete Beschwerde gegen die Verlängerung der Abschiebehaft
Die hiergegen eingelegte Rechtsbeschwerde wies der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 12.05.2016, Az. V ZB 25/16, zurück.
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