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| BGH, 13.07.1956 - V ZB 26/56 |
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Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.06.1951 - III ZB 2/51
Wiedereinsetzungsverfahren. Aufklärungspflicht
Auszug aus BGH, 13.07.1956 - V ZB 26/56
Es kann dahingestellt bleiben, ob in diesem Vortrag aer Klägerin nach Ablauf der Frist des § 234 Abs. 1 ZPO eine bloße Ergänzung des bereite im Antrag vom 23. April 1956 geltendgemachten Wiedereinsetzungsgrundes erblickt werden kann (vgl. BGHZ 2, 342; 5, 157) oder ob er einen unzulässigerweise nachgeschobenen Grund enthält. - BGH, 14.02.1952 - IV ZR 137/51
Beischreibungsvermerk im Geburtsregister
Auszug aus BGH, 13.07.1956 - V ZB 26/56
Es kann dahingestellt bleiben, ob in diesem Vortrag aer Klägerin nach Ablauf der Frist des § 234 Abs. 1 ZPO eine bloße Ergänzung des bereite im Antrag vom 23. April 1956 geltendgemachten Wiedereinsetzungsgrundes erblickt werden kann (vgl. BGHZ 2, 342; 5, 157) oder ob er einen unzulässigerweise nachgeschobenen Grund enthält.
- BGH, 24.10.1974 - VII ZB 21/74
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auf Grund Versäumung der Berufungsfrist - …
Hierbei kann dahinstehen, ob er die Angaben der erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten hätte nachprüfen müssen (für den Fall möglicher Nachprüfung an Hand der übersandten Unterlagen vgl. BGH Beschluß vom 13. Juli 1956 - V ZB 26/56 - = LM ZPO Nr. 67 zu § 233). - BGH, 06.04.1978 - VII ZB 4/78
Gewährung von Wiedereinsetzuung in den vorigen Stand bei schuldhafter …
Dieser hatte in eigener Verantwortlichkeit den Zeitpunkt des Ablaufs der Berufungsfrist festzustellen (BGH Beschluß vom 13. Juli 1956 - V ZB 26/56 = VersR 1956, 578 und vom 30. April 1975 - IV ZB 7/75 = VersR 1975, 861, 862). - BGH, 02.04.1965 - V ZR 89/64
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur …
Was den Revisionsanwalt anlangt, so hat allerdings der Bundesgerichtshof in seiner bisherigen Rechtsprechung, insbesondere des IV. Zivilsenats, abweichend vom Reichsgericht, die Berechnung der Rechtsmittelfristen und der Rechtsmittelbegründungsfristen zu denjenigen Geschäften gerechnet, die der Anwalt auch einem ausgebildeten und gehörig überwachten Büropersonal nicht überlassen dürfe, sondern selbst vornehmen müsse (Beschluß vom 10. Januar 1958, IV ZB 213/57, LM ZPO § 232 Nr. 34; Beschluß vom 23. September 1960, IV ZB 196/60, LM ZPO § 232 (Ca) Nr. 5; Beschluß vom 17. Januar 1962, IV ZB 398/61, LM ZPO § 233 (Fc) Nr. 17; Senatsbeschluß vom 13. Juli 1956, V ZB 26/56, LM ZPO § 233 Nr. 67). - BGH, 28.09.1989 - VII ZB 13/89
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Auf eine Angabe des Tages der Zustellung des anzufechtenden Urteils durch den erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten seines Mandanten z.B. darf er sich jedenfalls dann nicht verlassen, wenn ihm Unterlagen überlassen sind, aus denen die Unrichtigkeit der Angabe hervorgeht (BGH Beschluß vom 13. Juli 1956 - V ZB 26/56 = LM ZPO § 233 Nr. 67; ähnlich Beschluß vom 6. Dezember 1973 - III ZB 18/73 = VersR 1974, 385, 386).
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