Rechtsprechung
| BGH, 30.10.2013 - V ZB 29/13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Anordnung von Zurückschiebungshaft gegenüber einem ukrainischen Staatsangehörigen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Anordnung von Zurückschiebungshaft gegenüber einem ukrainischen Staatsangehörigen
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Abschiebehaft und die erforderliche Begründung des Haftantrags
Verfahrensgang
- AG Lüneburg, 25.11.2012 - 101 XIV 187
- LG Lüneburg, 26.02.2013 - 4 T 7/13
- BGH, 30.10.2013 - V ZB 29/13
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BGH, 29.04.2010 - V ZB 218/09
Abschiebungshaftverfahren: Haftanordnung ohne vollständigen Antrag der …
Auszug aus BGH, 30.10.2013 - V ZB 29/13
Ein Verstoß gegen den Begründungszwang führt zur Unzulässigkeit des Haftantrags (st. Rspr., siehe näher Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211 Rn. 12;… Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, NVwZ 2010, 1511, 1512 Rn. 7).Selbst wenn die Behörde den Haftantrag nachträglich ergänzt haben sollte, wofür aus den Gerichtsakten nichts ersichtlich ist, hätte der Betroffene Gelegenheit erhalten müssen, in einer erneuten persönlichen Anhörung hierzu Stellung zu nehmen (vgl. Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211 f. Rn. 25;… Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 119/10, juris Rn. 14).
- BGH, 22.07.2010 - V ZB 28/10
Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines …
Auszug aus BGH, 30.10.2013 - V ZB 29/13
Ein Verstoß gegen den Begründungszwang führt zur Unzulässigkeit des Haftantrags (st. Rspr., siehe näher Senat…, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211 Rn. 12; Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, NVwZ 2010, 1511, 1512 Rn. 7). - BGH, 18.08.2010 - V ZB 119/10
Beschwerde gegen Abschiebungshaftanordnung: Persönliche Anhörung; Beiziehung der …
Auszug aus BGH, 30.10.2013 - V ZB 29/13
Selbst wenn die Behörde den Haftantrag nachträglich ergänzt haben sollte, wofür aus den Gerichtsakten nichts ersichtlich ist, hätte der Betroffene Gelegenheit erhalten müssen, in einer erneuten persönlichen Anhörung hierzu Stellung zu nehmen (vgl. Senat…, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211 f. Rn. 25; Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 119/10, juris Rn. 14). - BGH, 14.03.2013 - V ZB 135/12
Abschiebungshaftsache: Voraussetzungen einer Zurückschiebung nach …
Auszug aus BGH, 30.10.2013 - V ZB 29/13
Beantragt die beteiligte Behörde - wie hier - Abschiebungshaft, ist sie selbst dann an die damit einhergehenden strengeren Verfahrenserfordernisse gebunden, wenn eine Zurückschiebung möglich gewesen wäre (Senat, Beschluss vom 13. März 2013 - V ZB 135/12, NVwZ 2013, 1027 Rn. 9). - BGH, 27.09.2012 - V ZB 31/12
Abschiebungshaft: Begründungszwang für Haftantrag
Auszug aus BGH, 30.10.2013 - V ZB 29/13
Bei einer beabsichtigten Abschiebung muss die Behörde in dem Haftantrag nach § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 FamFG unter anderem die Vollstreckungsvoraussetzungen darlegen, zu denen auch die Abschiebungsandrohung nach § 59 Abs. 1 AufenthG gehört; fehlt es an einer für die Vollstreckung erforderlichen Voraussetzung, darf auch eine kraft Gesetzes vollziehbare Ausreisepflicht nicht durch eine Abschiebung durchgesetzt werden (Senat, Beschluss vom 27. September 2012 - V ZB 31/12, InfAuslR 2013, 38).
- BGH, 14.07.2016 - V ZB 32/15
Abschiebungshaft: Abschiebungsandrohung im Haftantrag als …
Fehlt es an dem Vortrag der Behörde, dass eine Abschiebungsandrohung entweder bereits ergangen ist oder aber wegen Vorliegens einer anderen Rückkehrentscheidung ausnahmsweise entbehrlich ist, liegt ein Verstoß gegen den gesetzlichen Begründungszwang vor, der zur Unzulässigkeit des Haftantrags führt (Senat…, Beschluss vom 16. Mai 2013 - V ZB 11/13, juris Rn. 7; Beschluss vom 30. Oktober 2013 - V ZB 29/13, juris Rn. 4 mwN).Das setzt jedoch voraus, dass der Betroffene Gelegenheit erhält, sich zu den von der Behörde ergänzten Ausführungen zu den tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen der Haftanordnung vor dem Beschwerdegericht zu äußern und persönlich dazu Stellung zu nehmen (Senat…, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210 Rn. 25;… Beschluss vom 16. Mai 2013 - V ZB 11/13, juris Rn. 9; Beschluss vom 30. Oktober 2013 - V ZB 29/13, juris Rn. 6).
- BGH, 11.01.2018 - V ZB 62/17
Haft zur Sicherung der Abschiebung: Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde ohne …
Fehlt es an Angaben der Behörde, dass eine Abschiebungsandrohung entweder bereits ergangen ist oder aber wegen Vorliegens einer anderen Rückkehrentscheidung ausnahmsweise entbehrlich ist, liegt ein Verstoß gegen den gesetzlichen Begründungszwang vor, der zur Unzulässigkeit des Haftantrags führt (…Senat, Beschlüsse vom 14. Juli 2016 - V ZB 32/15, InfAuslR 2016, 432 Rn. 9 und vom 30. Oktober 2013 - V ZB 29/13, juris Rn. 4 mwN). - LG Münster, 21.11.2019 - 5 T 697/19 Rn. 25 Der Betroffene wurde durch die Kammer zu den ergänzenden Angaben der Ausländerbehörde erneut persönlich angehört und hatte Gelegenheit, Stellung zu nehmen, so dass ein etwaiger ursprünglicher Mangel geheilt ist (vgl. dazu Beschluss des BGH - V ZB 29/13 - vom 30.10.2013).
- LG Düsseldorf, 27.04.2023 - 25 T 458/22 Fehlt es an dem Vortrag der Behörde, dass eine Abschiebungsandrohung entweder bereits ergangen ist oder aber wegen Vorliegens einer anderen Rückkehrentscheidung ausnahmsweise entbehrlich ist, liegt ein Verstoß gegen den gesetzlichen Begründungszwang vor, der zur Unzulässigkeit des Haftantrags führt (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14. Juli 2016, - V ZB 32/15; Bundesgerichtshof, Beschluss vom 30. Oktober 2013 - V ZB 29/13; Bundesgerichtshof, Beschluss vom 16. Mai 2013 - V ZB 11/13).
- LG Düsseldorf, 20.10.2017 - 25 T 295/17 Fehlt es an dem Vortrag der Behörde, dass eine Abschiebungsandrohung entweder bereits ergangen ist oder aber wegen Vorliegens einer anderen Rückkehrentscheidung ausnahmsweise entbehrlich ist, liegt ein Verstoß gegen den gesetzlichen Begründungszwang vor, der zur Unzulässigkeit des Haftantrags führt (BGH Beschluss vom 14.07.2016, V ZB 32/15; Beschluss vom 30.10.2013, V ZB 29/13; Beschluss vom 16.05.2013, V ZB 11/13).
- LG Düsseldorf, 20.10.2017 - 25 T 295/17 T 296/17 Fehlt es an dem Vortrag der Behörde, dass eine Abschiebungsandrohung entweder bereits ergangen ist oder aber wegen Vorliegens einer anderen Rückkehrentscheidung ausnahmsweise entbehrlich ist, liegt ein Verstoß gegen den gesetzlichen Begründungszwang vor, der zur Unzulässigkeit des Haftantrags führt (BGH Beschluss vom 14.07.2016, V ZB 32/15; Beschluss vom 30.10.2013, V ZB 29/13; Beschluss vom 16.05.2013, V ZB 11/13).
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