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Rechtsprechung
   BGH, 13.02.2012 - V ZB 46/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,31731
BGH, 13.02.2012 - V ZB 46/11 (https://dejure.org/2012,31731)
BGH, Entscheidung vom 13.02.2012 - V ZB 46/11 (https://dejure.org/2012,31731)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 2012 - V ZB 46/11 (https://dejure.org/2012,31731)
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  • lexetius.com
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  • bundesgerichtshof.de PDF
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung von Sicherungshaft bei Jahre zurückliegender, mehrere Monate andauernder Sicherungshaft und zwischenzeitlicher Duldung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung von Sicherungshaft bei Jahre zurückliegender, mehrere Monate andauernder Sicherungshaft und zwischenzeitlicher Duldung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftrecht - Abschiebehaftsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (24)

  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 29/10

    Abschiebungshaft bei Sicherung des Aufenthalts durch unwahre Angaben

    Auszug aus BGH, 13.02.2012 - V ZB 46/11
    Die ohne Zulassung statthafte Rechtsbeschwerde (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, InfAuslR 2011, 27 Rn. 4) ist zulässig (§ 71 FamFG), aber unbegründet.

    aa) Die Annahme einer Entziehungsabsicht setzt konkrete Umstände, insbesondere Äußerungen oder Verhaltensweisen des Ausländers voraus, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit darauf hindeuten oder es nahe legen, dass der Ausländer beabsichtigt, unterzutauchen oder die Abschiebung in einer Weise zu behindern, die nicht durch einfachen, keine Freiheitsentziehung bildenden Zwang überwunden werden kann (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 30. Juni 2011 - V ZB 40/11, Rn. 6, juris; vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, InfAuslR 2011, 27, 28;… vom 29. April 2010 - V ZB 202/09, Rn. 12, juris).

    bb) Die tatrichterliche Schlussfolgerung auf die Entziehungsabsicht unterliegt einer Rechtskontrolle nur dahin, ob die verfahrensfehlerfrei festgestellten Tatsachen eine solche Folgerung als möglich erscheinen lassen (…Senat, Beschlüsse vom 30. Juni 2011 - V ZB 40/11, Rn. 7, juris; vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, InfAuslR 2011, 27, 28; vom 10. Februar 2000 - V ZB 5/00, FGPrax 2000, 130).

    Die Duldung nach § 60a AufenthG hat dem Betroffenen zwar kein Recht zum Aufenthalt gegeben und seine Pflicht zur Ausreise unberührt gelassen; sie war aber ein befristeter Verzicht der Behörde auf die an sich gebotene Durchsetzung der Ausreisepflicht (Senat, Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, InfAuslR 2011, 27, 28 Rn. 13).

  • BGH, 30.06.2011 - V ZB 40/11

    BGH legt Europäischen Gerichtshof Fragen zur getrennten Unterbringung von …

    Auszug aus BGH, 13.02.2012 - V ZB 46/11
    aa) Die Annahme einer Entziehungsabsicht setzt konkrete Umstände, insbesondere Äußerungen oder Verhaltensweisen des Ausländers voraus, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit darauf hindeuten oder es nahe legen, dass der Ausländer beabsichtigt, unterzutauchen oder die Abschiebung in einer Weise zu behindern, die nicht durch einfachen, keine Freiheitsentziehung bildenden Zwang überwunden werden kann (vgl. Senat, Beschlüsse vom 30. Juni 2011 - V ZB 40/11, Rn. 6, juris; vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, InfAuslR 2011, 27, 28;… vom 29. April 2010 - V ZB 202/09, Rn. 12, juris).

    bb) Die tatrichterliche Schlussfolgerung auf die Entziehungsabsicht unterliegt einer Rechtskontrolle nur dahin, ob die verfahrensfehlerfrei festgestellten Tatsachen eine solche Folgerung als möglich erscheinen lassen (Senat, Beschlüsse vom 30. Juni 2011 - V ZB 40/11, Rn. 7, juris; vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, InfAuslR 2011, 27, 28; vom 10. Februar 2000 - V ZB 5/00, FGPrax 2000, 130).

    Mit der Rechtsbeschwerde kann nicht geltend gemacht werden, dass die Folgerungen des Tatrichters nicht zwingend seien oder dass eine andere Schlussfolgerung ebenso naheliege (Senat, Beschlüsse vom 30. Juni 2011 - V ZB 40/11, Rn. 7, juris; vom 10. Februar 2000 - V ZB 5/00, FGPrax 2000, 130).

  • OLG Köln, 26.07.2006 - 16 Wx 151/06

    Keine nachträgliche Ermessensausübung bei Erledigung der Hauptsache durch …

    Auszug aus BGH, 13.02.2012 - V ZB 46/11
    cc) Die Beschwerdeentscheidung lässt damit die maßgeblichen Gründe für die Ermessensausübung erkennen, die bei der Anordnung der kleinen Sicherungshaft notwendig ist (Senat, Beschluss vom 19. Januar 2012 - V ZB 221/11, Umdruck S. 3 f., zur Veröffentlichung bestimmt; OLG München, FGPrax 2010, 51; KG FGPrax 2009, 86, 87; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 20 W 42/08 Rn. 11, juris; OLG Düsseldorf, InfAuslR 2007, 111; OLG Hamm, InfAuslR 2007, 159, 160; OLG Köln, InfAuslR 2006, 414; OLGR München 2006, 269; OLG Hamm, FGPrax 2005, 90, 91).

    Sie hat unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Hinblick auf den Eingriff in die persönliche Freiheit des Betroffenen unter Abwägung mit dem Zweck der gesetzlichen Vorschrift zu erfolgen, im Allgemeininteresse eine zügige Durchsetzung der vollziehbaren Abschiebung des Betroffenen zu sichern (OLG Köln, InfAuslR 2006, 414; OLGR München 2006, 269; OLG Hamm, FGPrax 2005, 90, 91).

    Das Beschwerdegericht durfte deshalb die für die Anordnung der kleinen Sicherungshaft erforderlichen Ermessenserwägungen aufgrund des bei Erledigung der Hauptsache feststehenden Sachverhalts selbst vornehmen (OLG Hamm, FGPrax 2004, 53, 54; aA OLG Köln InfAuslR 2006, 414 f.).

  • OLG Celle, 15.12.2005 - 22 W 97/05

    Voraussetzungen für die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Inhaftierung; …

    Auszug aus BGH, 13.02.2012 - V ZB 46/11
    Frühere Haftzeiten sind grundsätzlich dann in die Gesamtdauer der Sicherungshaft mit einzubeziehen, wenn diese zur Durchsetzung derselben - auf einem einheitlichen Sachverhalt beruhenden - Ausreisepflicht zurückgehen (OLGR München 2009, 754, 755; OLG Celle, FGPrax 2007, 40, 41; OLG Naumburg…, Beschluss vom 27. Dezember 2006 - 6 Wx 17/06 Rn. 17, juris; KG, FGPrax 2000, 84).

    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn durch die Lücken zwischen den Haftabschnitten eine Zäsur eingetreten ist (OLGR München 2009, 754, 755; OLG Celle, FGPrax 2007, 40, 41; OLG Naumburg…, Beschluss vom 27. Dezember 2006 - 6 Wx 17/06, Rn. 17, juris; OLG München, FGPrax 2003, 233, 234; BayObLGR 2003, 350; KG, FGPrax 2000, 84; OLG Schleswig, FGPrax 1996, 38, 39).

    Von einer solchen Zäsur ist auszugehen, wenn zwischen den Haftzeiträumen eine Lücke von mehreren Jahren entstanden ist (vgl. OLG Celle, FGPrax 2007, 40, 41) oder der Aufenthalt eines Betroffenen über einen mehrjährigen Zeitraum geduldet war (vgl. OLGR München 2009, 754, 755; OLG Naumburg…, Beschluss vom 27. Dezember 2006 - 6 Wx 17/06, Rn. 17, juris; BayObLGR 2003, 350).

  • OLG Hamm, 16.10.2003 - 15 W 399/03

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung

    Auszug aus BGH, 13.02.2012 - V ZB 46/11
    Dies gilt ebenso im Feststellungsverfahren nach § 62 Abs. 1 FamFG, dessen Gegenstand allein die Rechtmäßigkeit der Haftanordnung ist (OLG Hamm, FGPrax 2004, 53, 54).

    Das Beschwerdegericht muss in diesen Fällen nicht nur bezogen auf den Sachverhalt, der Gegenstand der amtsgerichtlichen Entscheidung war, die Voraussetzungen der Haftanordnung unter allen rechtlich in Betracht kommenden Gesichtspunkten prüfen (OLG Hamm FGPrax 2004, 53, 54), sondern auch die weiteren nach § 26 FamFG erforderlichen Feststellungen treffen (Senat…, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09, Rn. 19, juris).

    Das Beschwerdegericht durfte deshalb die für die Anordnung der kleinen Sicherungshaft erforderlichen Ermessenserwägungen aufgrund des bei Erledigung der Hauptsache feststehenden Sachverhalts selbst vornehmen (OLG Hamm, FGPrax 2004, 53, 54; aA OLG Köln InfAuslR 2006, 414 f.).

  • OLG Naumburg, 27.12.2006 - 6 Wx 17/06

    Zur maximal zulässigen Dauer der Sicherungshaft zur Abschiebung eines Ausländers

    Auszug aus BGH, 13.02.2012 - V ZB 46/11
    Frühere Haftzeiten sind grundsätzlich dann in die Gesamtdauer der Sicherungshaft mit einzubeziehen, wenn diese zur Durchsetzung derselben - auf einem einheitlichen Sachverhalt beruhenden - Ausreisepflicht zurückgehen (OLGR München 2009, 754, 755; OLG Celle, FGPrax 2007, 40, 41; OLG Naumburg, Beschluss vom 27. Dezember 2006 - 6 Wx 17/06 Rn. 17, juris; KG, FGPrax 2000, 84).

    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn durch die Lücken zwischen den Haftabschnitten eine Zäsur eingetreten ist (OLGR München 2009, 754, 755; OLG Celle, FGPrax 2007, 40, 41; OLG Naumburg, Beschluss vom 27. Dezember 2006 - 6 Wx 17/06, Rn. 17, juris; OLG München, FGPrax 2003, 233, 234; BayObLGR 2003, 350; KG, FGPrax 2000, 84; OLG Schleswig, FGPrax 1996, 38, 39).

    Von einer solchen Zäsur ist auszugehen, wenn zwischen den Haftzeiträumen eine Lücke von mehreren Jahren entstanden ist (vgl. OLG Celle, FGPrax 2007, 40, 41) oder der Aufenthalt eines Betroffenen über einen mehrjährigen Zeitraum geduldet war (vgl. OLGR München 2009, 754, 755; OLG Naumburg, Beschluss vom 27. Dezember 2006 - 6 Wx 17/06, Rn. 17, juris; BayObLGR 2003, 350).

  • BGH, 10.02.2000 - V ZB 5/00

    Zulässigkeit der Abschiebehaft

    Auszug aus BGH, 13.02.2012 - V ZB 46/11
    bb) Die tatrichterliche Schlussfolgerung auf die Entziehungsabsicht unterliegt einer Rechtskontrolle nur dahin, ob die verfahrensfehlerfrei festgestellten Tatsachen eine solche Folgerung als möglich erscheinen lassen (…Senat, Beschlüsse vom 30. Juni 2011 - V ZB 40/11, Rn. 7, juris; vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, InfAuslR 2011, 27, 28; vom 10. Februar 2000 - V ZB 5/00, FGPrax 2000, 130).

    Mit der Rechtsbeschwerde kann nicht geltend gemacht werden, dass die Folgerungen des Tatrichters nicht zwingend seien oder dass eine andere Schlussfolgerung ebenso naheliege (…Senat, Beschlüsse vom 30. Juni 2011 - V ZB 40/11, Rn. 7, juris; vom 10. Februar 2000 - V ZB 5/00, FGPrax 2000, 130).

  • BGH, 19.01.2012 - V ZB 221/11

    Abschiebungsverfahren: Anforderungen an die Amtsermittlungspflicht und die …

    Auszug aus BGH, 13.02.2012 - V ZB 46/11
    Vielmehr hat der Tatrichter im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht gemäß § 26 FamFG auch auf den Einzelfall bezogene Tatsachen festzustellen, aus denen sich zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür ergibt, dass sich der Ausländer der Abschiebung entziehen wird (Senat, Beschluss vom 19. Januar 2012 - V ZB 221/11, Umdruck S. 3 f., zur Veröffentlichung vorgesehen).

    cc) Die Beschwerdeentscheidung lässt damit die maßgeblichen Gründe für die Ermessensausübung erkennen, die bei der Anordnung der kleinen Sicherungshaft notwendig ist (Senat, Beschluss vom 19. Januar 2012 - V ZB 221/11, Umdruck S. 3 f., zur Veröffentlichung bestimmt; OLG München, FGPrax 2010, 51; KG FGPrax 2009, 86, 87; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 20 W 42/08 Rn. 11, juris; OLG Düsseldorf, InfAuslR 2007, 111; OLG Hamm, InfAuslR 2007, 159, 160; OLG Köln, InfAuslR 2006, 414; OLGR München 2006, 269; OLG Hamm, FGPrax 2005, 90, 91).

  • OLG Hamm, 02.12.2004 - 15 W 435/04

    Verfahrensrechtliche Behandlung eines Feststellungsantrages betr. eine …

    Auszug aus BGH, 13.02.2012 - V ZB 46/11
    cc) Die Beschwerdeentscheidung lässt damit die maßgeblichen Gründe für die Ermessensausübung erkennen, die bei der Anordnung der kleinen Sicherungshaft notwendig ist (Senat, Beschluss vom 19. Januar 2012 - V ZB 221/11, Umdruck S. 3 f., zur Veröffentlichung bestimmt; OLG München, FGPrax 2010, 51; KG FGPrax 2009, 86, 87; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 20 W 42/08 Rn. 11, juris; OLG Düsseldorf, InfAuslR 2007, 111; OLG Hamm, InfAuslR 2007, 159, 160; OLG Köln, InfAuslR 2006, 414; OLGR München 2006, 269; OLG Hamm, FGPrax 2005, 90, 91).

    Sie hat unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Hinblick auf den Eingriff in die persönliche Freiheit des Betroffenen unter Abwägung mit dem Zweck der gesetzlichen Vorschrift zu erfolgen, im Allgemeininteresse eine zügige Durchsetzung der vollziehbaren Abschiebung des Betroffenen zu sichern (OLG Köln, InfAuslR 2006, 414; OLGR München 2006, 269; OLG Hamm, FGPrax 2005, 90, 91).

  • OLG München, 16.01.2006 - 34 Wx 172/05

    Ermessensausübung bei Sicherungshaft zur Abschiebung - Überprüfung nur bei …

    Auszug aus BGH, 13.02.2012 - V ZB 46/11
    cc) Die Beschwerdeentscheidung lässt damit die maßgeblichen Gründe für die Ermessensausübung erkennen, die bei der Anordnung der kleinen Sicherungshaft notwendig ist (Senat, Beschluss vom 19. Januar 2012 - V ZB 221/11, Umdruck S. 3 f., zur Veröffentlichung bestimmt; OLG München, FGPrax 2010, 51; KG FGPrax 2009, 86, 87; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 20 W 42/08 Rn. 11, juris; OLG Düsseldorf, InfAuslR 2007, 111; OLG Hamm, InfAuslR 2007, 159, 160; OLG Köln, InfAuslR 2006, 414; OLGR München 2006, 269; OLG Hamm, FGPrax 2005, 90, 91).

    Sie hat unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Hinblick auf den Eingriff in die persönliche Freiheit des Betroffenen unter Abwägung mit dem Zweck der gesetzlichen Vorschrift zu erfolgen, im Allgemeininteresse eine zügige Durchsetzung der vollziehbaren Abschiebung des Betroffenen zu sichern (OLG Köln, InfAuslR 2006, 414; OLGR München 2006, 269; OLG Hamm, FGPrax 2005, 90, 91).

  • KG, 07.01.2000 - 25 W 10139/99

    Berechnung der Sicherungshaft

  • BGH, 15.12.2010 - XII ZB 165/10

    Auswahl eines Berufsbetreuers statt des vorgeschlagenen Angehörigen: Umfang der …

  • BGH, 16.11.2011 - XII ZB 6/11

    Anordnung einer Betreuung zur Wahrnehmung der Rechte eines Beamten im …

  • BGH, 25.03.2010 - V ZA 9/10

    Abschiebehaftverfahren: Haftanordnung bei vollziehbarer Ausreisepflicht wegen …

  • OLG Düsseldorf, 06.06.2003 - 3 Wx 108/03

    Zur Frage der Eintragung eines Haftungsausschlusses bei Übernahme eines …

  • BGH, 05.01.2011 - XII ZB 240/10

    Beschwerde im Betreuungsverfahren: Beschränkung des Beschwerdegegenstands durch …

  • BGH, 10.06.2010 - V ZB 205/09

    Abschiebehaftverfahren: Erneute Prüfung eines Abschiebungshindernisses durch das …

  • BGH, 29.04.2010 - V ZB 202/09

    Haft zur Sicherung der Zurückschiebung eines Ausländers im Anschluss an die …

  • BGH, 09.06.2011 - V ZB 230/10

    Verlängerung von Abschiebungshaft: Anforderungen an einen der Rechtsbeschwerde …

  • OLG Düsseldorf, 08.12.2006 - 3 Wx 244/06

    Kostentragung bei fehlerhaft durchgeführtem Abschiebungshaftverfahren nach …

  • OLG Hamm, 06.11.2006 - 15 W 299/06

    Voraussetzungen der kleinen Sicherungshaft

  • OLG Frankfurt, 12.02.2008 - 20 W 42/08

    Abschiebungshaft: (Un-) Zulässigkeit der Verlängerung der sog. "kleinen …

  • OLG München, 17.11.2009 - 34 Wx 69/09

    Sicherungshaftanordnung gegen einen abzuschiebenden Ausländer: Tatrichterliches …

  • KG, 18.11.2008 - 1 W 275/08

    Einstweilige Freiheitsentziehung: Pflicht zur Anhörung des Betroffenen

  • BGH, 12.11.2019 - XIII ZB 5/19

    Verlängerung der Sicherungshaft aufgrund des Verhaltens des Betroffenen; …

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn zwischen den Haftabschnitten eine Zäsur eingetreten ist, etwa wenn zwischen den Haftzeiträumen eine Lücke von mehreren Jahren entstanden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2012 - V ZB 46/11, juris Rn. 13 mwN).
  • BGH, 10.01.2019 - V ZB 159/17

    Haftanordnung bei vollziehbarer Abschiebungsandrohung

    Die tatrichterliche Würdigung, dass die Befristungsentscheidung tatsächlich am 18. Oktober 2016 zugestellt worden ist, unterliegt einer Rechtskontrolle nur dahin, ob die verfahrensfehlerfrei festgestellten Tatsachen die aus ihnen gezogenen Schlüsse als möglich erscheinen lassen (vgl. Senat…, Beschluss vom 2. Juni 2016 - V ZB 26/16, juris Rn. 6; Beschluss vom 13. Februar 2012 - V ZB 46/11, juris Rn. 9;… Beschluss vom 30. Juni 2011 - V ZB 40/11, juris Rn. 7 jeweils mwN).
  • BGH, 23.01.2018 - V ZB 53/17

    Abschiebungshaftsache: Haftgrund der Fluchtgefahr; Erforderlichkeit der erneuten …

    Rn. 11 b) Die tatrichterliche Schlussfolgerung auf die Entziehungsabsicht unterliegt einer Rechtskontrolle nur dahin, ob die verfahrensfehlerfrei festgestellten Tatsachen eine solche Folgerung als möglich erscheinen lassen (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Februar 2012 - V ZB 46/11, juris Rn. 9 mwN).
  • BGH, 20.05.2020 - XIII ZB 10/19

    Schriftliche Erklärungen des Zielstaats als Unterlagen hinsichtlich Notwendigkeit …

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn durch eine Lücke zwischen den Haftabschnitten eine Zäsur eingetreten ist, etwa wenn zwischen den Haftzeiträumen eine Kluft von mehreren Jahren entstanden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2012 - V ZB 46/11, juris Rn. 13 mwN).
  • BGH, 02.06.2016 - V ZB 26/16

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung nach …

    b) Die tatrichterliche Schlussfolgerung auf die Entziehungsabsicht unterliegt einer Rechtskontrolle nur dahin, ob die verfahrensfehlerfrei festgestellten Tatsachen eine solche Folgerung als möglich erscheinen lassen (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Februar 2012 - V ZB 46/11, juris Rn. 9 mwN).
  • BGH, 02.06.2016 - V ZB 36/16

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung nach …

    b) Die tatrichterliche Schlussfolgerung auf die Entziehungsabsicht unterliegt einer Rechtskontrolle nur dahin, ob die verfahrensfehlerfrei festgestellten Tatsachen eine solche Folgerung als möglich erscheinen lassen (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Februar 2012 - V ZB 46/11, juris Rn. 9 mwN).
  • BGH, 21.03.2023 - XIII ZB 32/22

    Anordnung von Abschiebungshaft; Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen

    Insbesondere überschritt sie nicht die zulässige Gesamtdauer der Sicherungshaft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2012 - V ZB 46/11, juris Rn. 13 mwN;… vom 20. Mai 2020 - XIII ZB 10/19, juris Rn. 14).
  • BGH, 16.03.2017 - V ZB 61/16

    Anordnung von Sicherungshaft über drei Monate hinaus; Wertung der Aussage bzgl. …

    Die tatrichterliche Würdigung unterliegt einer Rechtskontrolle nur dahin, ob die verfahrensfehlerfrei festgestellten Tatsachen die aus ihnen gezogenen Schlüsse als möglich erscheinen lassen (vgl. Senat…, Beschluss vom 2. Juni 2016 - V ZB 26/16, juris Rn. 6; Beschluss vom 13. Februar 2012 - V ZB 46/11, juris Rn. 9;… Beschluss vom 30. Juni 2011 - V ZB 40/11, juris Rn. 7 jeweils mwN).
  • BGH, 10.05.2012 - V ZB 35/12

    Ermessensausübung des einen Ausländer zwecks Abschiebung in Sicherungshaft …

    b) Die unterlassenen Ermessenserwägungen sind auch nicht von dem Beschwerdegericht nachgeholt worden (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 13. Februar 2012 - V ZB 46/11, Rn. 11, juris).
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