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Rechtsprechung
   BGH, 28.05.2009 - V ZB 50/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7139
BGH, 28.05.2009 - V ZB 50/09 (https://dejure.org/2009,7139)
BGH, Entscheidung vom 28.05.2009 - V ZB 50/09 (https://dejure.org/2009,7139)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 2009 - V ZB 50/09 (https://dejure.org/2009,7139)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Judicialis

    ZPO § 233; ; ZPO § 234 Abs. 1; ; ZPO § 575 Abs. 2

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag einer mittellosen Partei auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Fristbeginn gem. § 234 Abs. 1 S. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) mit der Bekanntgabe des Bewilligungsbeschlusses und Beiordnungsbeschlusses an den Antragsteller für eine mittellose Partei

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Anbringung eines Wiedereinsetzungsantrages nach Beiordnung eines Rechtsanwalts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1429
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.11.2007 - V ZB 12/07

    Voraussetzungen einer Erhöhung oder Ermäßigung der Regelvergütung des …

    Auszug aus BGH, 28.05.2009 - V ZB 50/09
    § 97 ZPO ist deshalb nicht anzuwenden (st. Rechtspr., vgl. Senat, Beschl. v. 15. November 2007, WM 2008, 543, 546 m.w.N.).
  • BGH, 09.12.1992 - VIII ZB 30/92

    Fristbeginn für Wiedereinsetzungsantrag bei Versäumung der Berufungsfrist infolge …

    Auszug aus BGH, 28.05.2009 - V ZB 50/09
    Dem steht der Eintritt eines Ereignisses gleich, aufgrund dessen die Versäumung nicht mehr als unverschuldet anzusehen ist (st. Rechtspr., vgl. BGH, Beschl. v. 9. Dezember 1992, VIII ZB 30/92, NJW 1992, 1332; Beschl. v. 14. September 2004, XI ZB 21/03, BRAK-Mitt 2004, 264).
  • BGH, 14.09.2004 - XI ZB 21/03

    Beginn der Frist für die Anbringung eines Wiedereinsetzungsgesuchs

    Auszug aus BGH, 28.05.2009 - V ZB 50/09
    Dem steht der Eintritt eines Ereignisses gleich, aufgrund dessen die Versäumung nicht mehr als unverschuldet anzusehen ist (st. Rechtspr., vgl. BGH, Beschl. v. 9. Dezember 1992, VIII ZB 30/92, NJW 1992, 1332; Beschl. v. 14. September 2004, XI ZB 21/03, BRAK-Mitt 2004, 264).
  • BGH, 07.02.2013 - V ZB 176/12

    Verzögerte Bescheidung des Akteneinsichtsantrags als Wiedereinsetzungsgrund wegen …

    Er hätte sich in angemessener Zeit nach Stellung des Antrags, jedenfalls rechtzeitig vor Ablauf der Begründungsfrist nach dem Fortgang der Sache erkundigen (Senat, Beschluss vom 28. Mai 2009 - V ZB 50/09, NJW-RR 2009, 1429 für unterlassene Benennung des beizuordnenden Rechtsanwalts durch Naturalpartei) und prüfen müssen, welche Auswirkungen das Ausbleiben der Akten auf den Lauf der Begründungsfrist hatte.
  • LG Essen, 21.06.2011 - 7 T 716/10

    Sofortige Beschwerde gegen Festsetzung der Vergütung eines Insolvenzverwalters …

    In diesen Verfahren hat nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofes (BGH, Beschlüsse vom 28.05.2009 V ZB 50/09; 25.01.2007 V ZB 125/05 und vom 15.11.2007 V ZB 12/07) keine Kostenentscheidung nach §§ 91 ff ZPO zu ergehen.
  • LG Essen, 21.06.2011 - 7 T 717/10

    Festsetzung der Vergütung für die Mitglieder des Gläubigerausschusses ist …

    In diesen Verfahren hat nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofes (BGH, Beschlüsse vom 28.05.2009 V ZB 50/09; 25.01.2007 V ZB 125/05 und vom 15.11.2007 V ZB 12/07) keine Kostenentscheidung nach §§ 91ff ZPO zu ergehen.
  • LG Essen, 25.04.2013 - 7 T 331/12

    Vergütungs- und Auslagenersatzanspruch aus der Tätigkeit als Zwangsverwalter

    Rn. 9 Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da es sich bei der Festsetzung der Vergütung nicht um ein kontradiktorisches Verfahren handelt und damit § 97 ZPO nicht anwendbar ist (BGH Beschluss vom 28.05.2009, V ZB 50/09).
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