Rechtsprechung
| BGH, 28.05.2009 - V ZB 50/09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Antrag einer mittellosen Partei auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Fristbeginn gem. § 234 Abs. 1 S. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) mit der Bekanntgabe des Bewilligungsbeschlusses und Beiordnungsbeschlusses an den Antragsteller für eine mittellose Partei
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Anbringung eines Wiedereinsetzungsantrages nach Beiordnung eines Rechtsanwalts
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hanau, 09.10.2007 - 42 L 111/03
- LG Hanau, 18.02.2008 - 3 T 27/08
- BGH, 28.05.2009 - V ZB 50/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 1429
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.11.2007 - V ZB 12/07
Voraussetzungen einer Erhöhung oder Ermäßigung der Regelvergütung des …
Auszug aus BGH, 28.05.2009 - V ZB 50/09
§ 97 ZPO ist deshalb nicht anzuwenden (st. Rechtspr., vgl. Senat, Beschl. v. 15. November 2007, WM 2008, 543, 546 m.w.N.). - BGH, 09.12.1992 - VIII ZB 30/92
Fristbeginn für Wiedereinsetzungsantrag bei Versäumung der Berufungsfrist infolge …
Auszug aus BGH, 28.05.2009 - V ZB 50/09
Dem steht der Eintritt eines Ereignisses gleich, aufgrund dessen die Versäumung nicht mehr als unverschuldet anzusehen ist (st. Rechtspr., vgl. BGH, Beschl. v. 9. Dezember 1992, VIII ZB 30/92, NJW 1992, 1332; Beschl. v. 14. September 2004, XI ZB 21/03, BRAK-Mitt 2004, 264). - BGH, 14.09.2004 - XI ZB 21/03
Beginn der Frist für die Anbringung eines Wiedereinsetzungsgesuchs
Auszug aus BGH, 28.05.2009 - V ZB 50/09
Dem steht der Eintritt eines Ereignisses gleich, aufgrund dessen die Versäumung nicht mehr als unverschuldet anzusehen ist (st. Rechtspr., vgl. BGH, Beschl. v. 9. Dezember 1992, VIII ZB 30/92, NJW 1992, 1332; Beschl. v. 14. September 2004, XI ZB 21/03, BRAK-Mitt 2004, 264).
- BGH, 07.02.2013 - V ZB 176/12
Verzögerte Bescheidung des Akteneinsichtsantrags als Wiedereinsetzungsgrund wegen …
Er hätte sich in angemessener Zeit nach Stellung des Antrags, jedenfalls rechtzeitig vor Ablauf der Begründungsfrist nach dem Fortgang der Sache erkundigen (Senat, Beschluss vom 28. Mai 2009 - V ZB 50/09, NJW-RR 2009, 1429 für unterlassene Benennung des beizuordnenden Rechtsanwalts durch Naturalpartei) und prüfen müssen, welche Auswirkungen das Ausbleiben der Akten auf den Lauf der Begründungsfrist hatte. - LG Essen, 21.06.2011 - 7 T 716/10
Sofortige Beschwerde gegen Festsetzung der Vergütung eines Insolvenzverwalters …
In diesen Verfahren hat nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofes (BGH, Beschlüsse vom 28.05.2009 V ZB 50/09; 25.01.2007 V ZB 125/05 und vom 15.11.2007 V ZB 12/07) keine Kostenentscheidung nach §§ 91 ff ZPO zu ergehen. - LG Essen, 21.06.2011 - 7 T 717/10
Festsetzung der Vergütung für die Mitglieder des Gläubigerausschusses ist …
In diesen Verfahren hat nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofes (BGH, Beschlüsse vom 28.05.2009 V ZB 50/09; 25.01.2007 V ZB 125/05 und vom 15.11.2007 V ZB 12/07) keine Kostenentscheidung nach §§ 91ff ZPO zu ergehen. - LG Essen, 25.04.2013 - 7 T 331/12
Vergütungs- und Auslagenersatzanspruch aus der Tätigkeit als Zwangsverwalter
Rn. 9 Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da es sich bei der Festsetzung der Vergütung nicht um ein kontradiktorisches Verfahren handelt und damit § 97 ZPO nicht anwendbar ist (BGH Beschluss vom 28.05.2009, V ZB 50/09).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".