Zivilprozessordnung
| Buch 3 - Rechtsmittel (§§ 511 - 577) |
| Abschnitt 3 - Beschwerde (§§ 567 - 577) |
| Titel 2 - Rechtsbeschwerde (§§ 574 - 577) |
(1) 1Die Rechtsbeschwerde ist binnen einer Notfrist von einem Monat nach Zustellung des Beschlusses durch Einreichen einer Beschwerdeschrift bei dem Rechtsbeschwerdegericht einzulegen. 2Die Rechtsbeschwerdeschrift muss enthalten:
| 1. | die Bezeichnung der Entscheidung, gegen die die Rechtsbeschwerde gerichtet wird und | |
| 2. | die Erklärung, dass gegen diese Entscheidung Rechtsbeschwerde eingelegt werde. |
3Mit der Rechtsbeschwerdeschrift soll eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift der angefochtenen Entscheidung vorgelegt werden.
(2) 1Die Rechtsbeschwerde ist, sofern die Beschwerdeschrift keine Begründung enthält, binnen einer Frist von einem Monat zu begründen. 2Die Frist beginnt mit der Zustellung der angefochtenen Entscheidung. 3§ 551 Abs. 2 Satz 5 und 6 gilt entsprechend.
(3) Die Begründung der Rechtsbeschwerde muss enthalten:
(4) 1Die allgemeinen Vorschriften über die vorbereitenden Schriftsätze sind auch auf die Beschwerde- und die Begründungsschrift anzuwenden. 2Die Beschwerde- und die Begründungsschrift sind der Gegenpartei zuzustellen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses (Zivilprozessreformgesetz - ZPO-RG) vom 27.07.2001
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2002 | Gesetz zur Reform des Zivilprozesses (Zivilprozessreformgesetz - ZPO-RG) | 27.07.2001 |
rechtsbeschwerde § 575Frist, Form und Begründung der Rechtsbeschwerde § 576Gründe der Rechtsbeschwerde § 577Prüfung und Entscheidung der Rechtsbeschwerde
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 575 ZPO
1.934 Entscheidungen zu § 575 ZPO in unserer Datenbank:
- BGH, 18.08.2026 - V ZB 63/26
Antrag eines Schuldners auf Aussetzung der Vollziehung des Zuschlagsbeschlusses
- BGH, 16.04.2026 - V ZB 31/26
Zurückweisung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Aussetzung ...
- BGH, 21.05.2026 - V ZB 90/25
Bietinteressant darf Namen des Grundstückseigentümers erfahren
- BGH, 14.04.2020 - VI ZB 64/19
Begründung der Rechtsbeschwerde mit einer Darlegung zu den ...
- BGH, 22.09.2020 - II ZB 25/20
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Fristen zur ...
- BGH, 29.07.2026 - XII ZB 618/25
Wann ist eine Beschwerde unter der Bedingung der Gewährung von ...
- BGH, 18.06.2021 - I ZB 30/21
Zwangsvollstreckungsverfahren: Aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde ...
- BGH, 16.07.2026 - I ZB 107/25
- BGH, 27.04.2021 - VI ZB 60/20
Fristbeginn bei Beantragung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die ...
- BAG, 23.05.2023 - 10 AZB 18/22
Elektronischer Rechtsverkehr - Verbandssyndikusrechtsanwalt - aktive ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 575 ZPO:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Verfahren
- Mündliche Verhandlung
- §§ 129 ff. (Vorbereitende Schriftsätze) (zu § 575 IV 1)