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Rechtsprechung
   BGH, 27.09.2012 - V ZB 57/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,30946
BGH, 27.09.2012 - V ZB 57/12 (https://dejure.org/2012,30946)
BGH, Entscheidung vom 27.09.2012 - V ZB 57/12 (https://dejure.org/2012,30946)
BGH, Entscheidung vom 27. September 2012 - V ZB 57/12 (https://dejure.org/2012,30946)
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Volltextveröffentlichungen (11)

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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Grundbuch kann unrichtig sein bei Erlöschen des durch die Vormerkung gesicherten Anspruchs

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.05.2012 - V ZB 258/11

    Grundbuchverfahren: Erneute Verwendung einer unrichtig gewordenen Vormerkung …

    Auszug aus BGH, 27.09.2012 - V ZB 57/12
    Dies setzt aber voraus, dass Anspruch, Eintragung und Bewilligung kongruent sind; wie der Senat inzwischen klargestellt hat, kann eine Vormerkung, die - wie hier - für einen höchstpersönlichen, nicht vererblichen und nicht übertragbaren Rückübertragungsanspruch des Berechtigten eingetragen ist, nicht aufgrund einer nachfolgenden Bewilligung einen anderweitigen, vererblichen Anspruch sichern (ausführlich Beschluss vom 3. Mai 2012 - V ZB 258/11, NJW 2012, 2032 ff., vorgesehen zum Abdruck in BGHZ; siehe auch Senatsbeschlüsse vom 3. Mai 2012 - V ZB 112/11, FamRZ 2012, 1213 f. und vom 10. Mai 2012 - V ZB 156/11, WM 2012, 1396 ff.).
  • BGH, 07.04.2011 - V ZB 11/10

    Insolvenzverfahren: Erlöschen einer Mietsicherungsdienstbarkeit trotz …

    Auszug aus BGH, 27.09.2012 - V ZB 57/12
    Die in Grundbuchsachen in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu beachtende Erledigung der Hauptsache tritt ein, wenn der Verfahrensgegenstand durch eine Änderung in der Sach- und Rechtslage fortgefallen und die Fortsetzung des Verfahrens dadurch sinnlos geworden ist (Senat, Beschluss vom 7. April 2011 - V ZB 11/10, NJW-RR 2011, 882 Rn. 4; Beschluss vom 10. Februar 1983 - V ZB 18/82, BGHZ 86, 393, 395).
  • BGH, 03.05.2012 - V ZB 112/11

    Vormerkung für Rückauflassungsanspruch von Ehegatten als Gesamtgläubigern: …

    Auszug aus BGH, 27.09.2012 - V ZB 57/12
    Dies setzt aber voraus, dass Anspruch, Eintragung und Bewilligung kongruent sind; wie der Senat inzwischen klargestellt hat, kann eine Vormerkung, die - wie hier - für einen höchstpersönlichen, nicht vererblichen und nicht übertragbaren Rückübertragungsanspruch des Berechtigten eingetragen ist, nicht aufgrund einer nachfolgenden Bewilligung einen anderweitigen, vererblichen Anspruch sichern (ausführlich Beschluss vom 3. Mai 2012 - V ZB 258/11, NJW 2012, 2032 ff., vorgesehen zum Abdruck in BGHZ; siehe auch Senatsbeschlüsse vom 3. Mai 2012 - V ZB 112/11, FamRZ 2012, 1213 f. und vom 10. Mai 2012 - V ZB 156/11, WM 2012, 1396 ff.).
  • BGH, 10.05.2012 - V ZB 156/11

    Zwangsversteigerungsverfahren: Behandlung einer Vormerkung zur Sicherung des …

    Auszug aus BGH, 27.09.2012 - V ZB 57/12
    Dies setzt aber voraus, dass Anspruch, Eintragung und Bewilligung kongruent sind; wie der Senat inzwischen klargestellt hat, kann eine Vormerkung, die - wie hier - für einen höchstpersönlichen, nicht vererblichen und nicht übertragbaren Rückübertragungsanspruch des Berechtigten eingetragen ist, nicht aufgrund einer nachfolgenden Bewilligung einen anderweitigen, vererblichen Anspruch sichern (ausführlich Beschluss vom 3. Mai 2012 - V ZB 258/11, NJW 2012, 2032 ff., vorgesehen zum Abdruck in BGHZ; siehe auch Senatsbeschlüsse vom 3. Mai 2012 - V ZB 112/11, FamRZ 2012, 1213 f. und vom 10. Mai 2012 - V ZB 156/11, WM 2012, 1396 ff.).
  • BGH, 08.12.2011 - V ZB 170/11

    Grundbuchverfahren: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde nach Erledigung der …

    Auszug aus BGH, 27.09.2012 - V ZB 57/12
    Da die Erledigung erst nach Einlegung der Rechtsbeschwerde eingetreten ist, bleibt die Rechtsbeschwerde zulässig mit dem Ziel, diese Kostentragungspflicht zu beseitigen (Senat, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - V ZB 170/11, NJW-RR 2012, 651 mwN).
  • BGH, 10.02.1983 - V ZB 18/82

    Begründung von Wohnungseigentum durch Grundstücksmiteigentümer

    Auszug aus BGH, 27.09.2012 - V ZB 57/12
    Die in Grundbuchsachen in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu beachtende Erledigung der Hauptsache tritt ein, wenn der Verfahrensgegenstand durch eine Änderung in der Sach- und Rechtslage fortgefallen und die Fortsetzung des Verfahrens dadurch sinnlos geworden ist (Senat…, Beschluss vom 7. April 2011 - V ZB 11/10, NJW-RR 2011, 882 Rn. 4; Beschluss vom 10. Februar 1983 - V ZB 18/82, BGHZ 86, 393, 395).
  • BGH, 18.02.2021 - V ZB 28/20

    Notarbeschwerdeverfahren: Weisung beider Parteien zur Löschung einer …

    Der Beschwerdeführer kann die Rechtsbeschwerde aber auf den Kostenpunkt beschränken (st. Rspr., vgl. Senat…, Beschluss vom 7. April 2011 - V ZB 11/10, ZfIR 2011, 537 Rn. 4 f.; Beschluss vom 27. September 2012 - V ZB 57/12, juris Rn. 4; BGH…, Beschluss vom 27. Januar 2015 - II ZB 7/14, NJW 2015, 1449 Rn. 7 jeweils mwN).
  • OLG Frankfurt, 07.03.2023 - 20 W 38/22

    Kraftloserklärung einer Vollmachtsurkunde

    Die Frage der Folgen einer Erledigung der Hauptsache im Rechtsmittelverfahren stellt sich lediglich bei Vorliegen einer zulässigen Beschwerde (…vgl. dazuSternal, a.a.O., § 22 Rz. 35;… vgl. auch Prütting/Helms/Abramenko, a.a.O., § 62 Rz. 3;… Dutta/Jacoby/Schwab/Bartels, FamFG, 4. Aufl., § 22 Rz. 35; BGH, Beschluss vom 27.09.2012, V ZB 57/12, zitiert nach juris).
  • OLG Zweibrücken, 03.07.2013 - 3 W 32/13

    Löschung einer Auflassungsvormerkung: Zulässigkeit einer Zwischenverfügung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann zulässiger Gegenstand einer Zwischenverfügung das Fehlen der erforderlichen Bewilligungserklärungen bzw. der Genehmigung der Bewilligung durch die Erben des Vormerkungsberechtigten sein (vgl. zuletzt Senat, BeckRS 2012, 09964, nachfolgend BGH BeckRS 2012, 21395; ebenso OLG Hamm, DNotZ 2011, 691; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.4.2011, 20 W 146/11; OLG Köln FGPrax 2010, 14).

    In dem von dem BGH in dem Verfahren V ZB 258/11 (NJW 2012, 2032), V ZB 57/12 (BeckRS 2012, 21395) und dem vom Senat in dem Verfahren 3 W 146/11 (BeckRS 2012, 09964) entschiedenen Fällen war der durch die Vormerkung gesicherte Anspruch auf die Lebenszeit der Anspruchsberechtigten befristet bzw. durch das Längerleben des Berechtigten bedingt und auch die Vererblichkeit dieses Anspruchs, selbst wenn er schon entstanden war, ausdrücklich ausgeschlossen.

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