Rechtsprechung
| BGH, 12.05.2022 - V ZB 58/21 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist: Auslegung des Fristverlängerungsantrags; Umfang der "antragsgemäßen" Verlängerung durch das Berufungsgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 520 Abs 2 S 3 ZPO
Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist: Auslegung des Fristverlängerungsantrags; Umfang der "antragsgemäßen" Verlängerung durch das Berufungsgericht - IWW
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen Versäumung der Begründungsfrist
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Der mit der Einlegung der Berufung beauftragte Rechtsanwalt muss die Berufungsfrist überprüfen; § 520 Abs. 2 S 3 ZPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen Versäumung der Begründungsfrist
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- AG München, 22.01.2020 - 485 C 11775/19
- LG München I, 18.08.2021 - 1 S 2103/20
- BGH, 12.05.2022 - V ZB 58/21
Papierfundstellen
- MDR 2022, 1001
- MDR 2022, 907
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (12)
- BGH, 20.06.2012 - IV ZB 18/11
Berufungsbegründung: Unterzeichnung der Berufungsbegründungsschrift durch einen …
Auszug aus BGH, 12.05.2022 - V ZB 58/21
Ein Gericht ist vielmehr nur unter besonderen Umständen gehalten, einer drohenden Fristversäumnis seitens der Partei entgegenzuwirken (vgl. Senat…, Beschluss vom 1. Juli 2021 - V ZB 71/20, NJW-RR 2021, 1317 Rn. 7; BGH, Beschluss vom 20. Juni 2012 - IV ZB 18/11, NJW-RR 2012, 1269 Rn. 13; Beschluss vom 15. Juni 2004 - VI ZB 9/04, NJW-RR 2004, 1364 mwN). - BSG, 07.10.2004 - B 3 KR 14/04 R
Wirksame Urteilszustellung im sozialgerichtlichen Verfahren, notwendige …
Auszug aus BGH, 12.05.2022 - V ZB 58/21
Für das Berufungsgericht war ohne nähere Prüfung, zu der es für die Entscheidung über die Fristverlängerung nicht verpflichtet war, nicht ersichtlich, ob die Angabe des 24. Januar 2020 als Zustellungsdatum in der Berufungsschrift schlicht auf einem Schreibfehler beruhte, oder ob der Prozessbevollmächtigte den Fristbeginn falsch in den Fristenkalender eingetragen hatte und die Gefahr einer falschen Fristberechnung und damit der Fristversäumnis bestand (vgl. auch BSG, NJW 2005, 1303, 1305). - BGH, 15.06.2004 - VI ZB 9/04
Rechtsfolgen fehlender Unterzeichnung der Berufungsbegründung
Auszug aus BGH, 12.05.2022 - V ZB 58/21
Ein Gericht ist vielmehr nur unter besonderen Umständen gehalten, einer drohenden Fristversäumnis seitens der Partei entgegenzuwirken (vgl. Senat…, Beschluss vom 1. Juli 2021 - V ZB 71/20, NJW-RR 2021, 1317 Rn. 7; BGH…, Beschluss vom 20. Juni 2012 - IV ZB 18/11, NJW-RR 2012, 1269 Rn. 13; Beschluss vom 15. Juni 2004 - VI ZB 9/04, NJW-RR 2004, 1364 mwN).
- BGH, 09.12.2021 - V ZR 112/21
Streitwertfestsetzung in Wohneigentumsangelegenheiten
Auszug aus BGH, 12.05.2022 - V ZB 58/21
Rn. 14 Den Streitwert hat der Senat gemäß § 3 ZPO (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 9. Dezember 2021 - V ZR 112/21, MDR 2022, 227 Rn. 4 u. 5) mangels anderer Anhaltspunkt in Anlehnung an die Entscheidung des Berufungsgerichts festgesetzt. - BGH, 30.04.2008 - III ZB 85/07
Rechtsfolgen der "antragsgemäßen" Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist …
Auszug aus BGH, 12.05.2022 - V ZB 58/21
Indem das Berufungsgericht die Frist "antragsgemäß" verlängert hat, hat es den so verstandenen Antrag des Berufungsklägers zum Inhalt der Fristverlängerung gemacht (vgl. BGH, Beschluss vom 30. April 2008 - III ZB 85/07, NJW-RR 2008, 1162 Rn. 2;… Beschluss vom 2. Juni 2016 - III ZB 13/16, NJOZ 2017, 261 Rn. 7). - BGH, 01.07.2021 - V ZB 71/20
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumte Berufungsfrist nach Einlegung …
Auszug aus BGH, 12.05.2022 - V ZB 58/21
Ein Gericht ist vielmehr nur unter besonderen Umständen gehalten, einer drohenden Fristversäumnis seitens der Partei entgegenzuwirken (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Juli 2021 - V ZB 71/20, NJW-RR 2021, 1317 Rn. 7; BGH…, Beschluss vom 20. Juni 2012 - IV ZB 18/11, NJW-RR 2012, 1269 Rn. 13; Beschluss vom 15. Juni 2004 - VI ZB 9/04, NJW-RR 2004, 1364 mwN). - BGH, 12.11.2020 - V ZB 32/20
Einlegen der Berufung durch einen Anwalt ohne Angabe der Person des …
Auszug aus BGH, 12.05.2022 - V ZB 58/21
Insbesondere ist der Zugang zur Rechtsmittelinstanz nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert worden (vgl. Senat, Beschluss vom 12. November 2020 - V ZB 32/20, NJW-RR 2021, 506 Rn. 4). - BGH, 09.12.2021 - V ZB 12/21
Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen die ehemalige Verwalterin auf …
Auszug aus BGH, 12.05.2022 - V ZB 58/21
Rn. 12 aa) Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung besteht keine generelle Fürsorgepflicht des unzuständigen Rechtsmittelgerichts, durch Hinweise oder andere geeignete Maßnahmen eine Fristversäumung des Rechtsmittelführers zu verhindern (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Dezember 2021 - V ZB 12/21, MDR 2022, 261 Rn. 6). - BGH, 02.06.2016 - III ZB 13/16
Rechtsbeschwerde gegen eine Berufungsverwerfung: Versäumung der "antragsgemäß" …
Auszug aus BGH, 12.05.2022 - V ZB 58/21
Indem das Berufungsgericht die Frist "antragsgemäß" verlängert hat, hat es den so verstandenen Antrag des Berufungsklägers zum Inhalt der Fristverlängerung gemacht (vgl. BGH…, Beschluss vom 30. April 2008 - III ZB 85/07, NJW-RR 2008, 1162 Rn. 2; Beschluss vom 2. Juni 2016 - III ZB 13/16, NJOZ 2017, 261 Rn. 7). - LG München I, 18.08.2021 - 1 S 2103/20
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Verschuldens des …
Auszug aus BGH, 12.05.2022 - V ZB 58/21
Rn. 4 Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung u.a. in ZWE 2022, 87 veröffentlicht ist, meint, die Berufung sei nicht fristgerecht begründet worden. - BGH, 26.09.1990 - VIII ZB 24/90
Sorgfaltspflichten des Verkehrsanwalts bei der Erteilung eines …
- BGH, 25.05.1993 - VI ZB 32/92
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist - …
- BGH, 19.01.2023 - V ZB 28/22
Anforderungen an die Signatur bei Übermittlung einer Berufungsschrift über das …
Der Prozessbevollmächtigte muss alles ihm Zumutbare tun und veranlassen, damit die Frist zur Einlegung oder Begründung eines Rechtsmittels gewahrt wird (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Mai 2022 - V ZB 58/21, MDR 2022, 907 Rn. 10; BGH…, Beschluss vom 21. August 2019 - XII ZB 93/19, FamRZ 2019, 1880 Rn. 5; jeweils mwN). - BGH, 11.09.2025 - I ZB 29/25
Vier Wochen sind kein Monat!
Mit der "antragsgemäßen" Verlängerung und mit der Bezugnahme auf den im Antrag genannten Verlängerungszeitraum von "vier Wochen" hat der Vorsitzende den Inhalt des Antrags der Beklagten zum Inhalt der Fristverlängerung gemacht (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2022 - V ZB 58/21, MDR 2022, 907 [juris Rn. 8]). - LAG Niedersachsen, 13.01.2026 - 11 SLa 583/25
Unzulässigkeit der Berufung wegen nicht ordnungsgemäßer Einreichung der …
a) Der Prozessbevollmächtigte muss alles ihm Zumutbare tun und veranlassen, damit die Frist zur Einlegung oder Begründung eines Rechtsmittels gewahrt wird (vgl. BGH 12. Mai 2022 - V ZB 58/21 - Rn. 10;… 21. August 2019 - XII ZB 93/19 - Rn. 5; jew, m. w. Nachw.). - OLG Hamm, 13.11.2023 - 9 UF 127/23
Anspruch auf Schadensersatz gegen einen Rechtsanwalt wegen Verletzung von …
Der mit der Einlegung eines Rechtsmittels beauftragte Verfahrensbevollmächtigte muss in eigener Verantwortung die für die Berechnung der Rechtsmittelfrist maßgebenden Daten überprüfen und zuverlässig feststellen (vgl. BGH Beschluss vom 12.05.2022, V ZB 58/21, BeckRS 2022, 13955, Rn. 10;… BeckOK § 233 ZPO, Rn. 38, N. W. N.). - OLG Zweibrücken, 02.01.2024 - 1 U 154/23
Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall; Versäumung der …
Rn. 26 Der Senat hat insoweit bereits auf folgendes hingewiesen: "Der Prozessbevollmächtigte muss alles ihm Zumutbare tun und veranlassen, damit die Frist zur Einlegung oder Begründung eines Rechtsmittels gewahrt wird (BGH, Beschluss vom 12.05.2022, Az. V ZB 58/21; BGH, Beschluss vom 21.08.2019, Az. XII ZB 93/19; jeweils Juris).
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