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Rechtsprechung
   BGH, 05.11.1993 - V ZR 1/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,106
BGH, 05.11.1993 - V ZR 1/93 (https://dejure.org/1993,106)
BGH, Entscheidung vom 05.11.1993 - V ZR 1/93 (https://dejure.org/1993,106)
BGH, Entscheidung vom 05. November 1993 - V ZR 1/93 (https://dejure.org/1993,106)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Mandat der Sozietät - Nachträglicher Soziuseintritt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 675; ZPO § 85
    Umfang des einer Anwaltssozietät erteilten Mandats

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 124, 47
  • NJW 1994, 257
  • ZIP 1993, 1879
  • MDR 1994, 308
  • VersR 1994, 874
  • WM 1994, 355
  • BB 1994, 29
  • DB 1994, 372
 
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Wird zitiert von ... (78)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 07.04.2003 - II ZR 56/02

    Zur Haftung neu eingetretener Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen …

    Diesen unakzeptablen Ergebnissen könnte ohne Annahme einer auch auf neu eingetretene Gesellschafter erstreckten akzessorischen Gesellschafterhaftung weiterhin nur durch methodisch unaufrichtige (…so zu Recht K. Schmidt, Gesellschaftsrecht 4. Aufl. § 60 III. 2. d), S. 1898) Konstruktionen wie etwa einer stillschweigenden Einbeziehung in den Vertrag oder eines konkludenten Vertragsbeitritts begegnet werden, zu denen sich die Rechtsprechung unter Geltung der Doppelverpflichtungslehre genötigt sah (s. etwa BGHZ 124, 47, 48 m.w.N.;… Urt. v. 17. Oktober 1989 - XI ZR 158/88, NJW 1990, 827, 828 f.; s. ferner OLG Frankfurt a.M., NJW 1986, 3144; OLG Bamberg, NJW-RR 1989, 223).
  • BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 42/17

    Unterlassungsansprüche - unzulässige Rechtsausübung

    Die Beauftragung eines einer Anwaltssozietät angehörenden Rechtsanwalts bezieht sich im Zweifel nicht nur auf den die Sache bearbeitenden Rechtsanwalt, sondern auf alle der Sozietät angehörende Anwälte (vgl. BGH 6. Juli 1971 - VI ZR 94/69 - zu 1 der Gründe, BGHZ 56, 355; 10. März 1988 - III ZR 195/86 - zu 2 a der Gründe mwN; 5. November 1993 - V ZR 1/93 - zu II 1 der Gründe mwN, BGHZ 124, 47).
  • BGH, 13.06.2001 - VIII ZR 176/00

    Verkauf einer Rechtsanwaltskanzlei mit Begründung einer Außensozietät

    Ob der betreffende Rechtsanwalt nur als freier Mitarbeiter in die Sozietät aufgenommen wird, ist dabei unerheblich; für die Einbeziehung in das Mandatsverhältnis kommt es allein darauf an, daß er nach außen als Mitglied der Sozietät in Erscheinung tritt (BGHZ 124, 47, 48 ff m.w.Nachw.; vgl. auch BGH, Urteil vom 17. Februar 2000 - IX ZR 50/98, WM 2000, 1342 unter II 1).

    a) Die von den Mandanten vor dem Übergabezeitpunkt der Kanzlei erteilten Mandate bezogen sich auf sämtliche Mitglieder der unter dem Namen "B. & Collegen" aufgetretenen Anwaltskanzlei, auch wenn diese lediglich als sogenannte Außensozietät ausgestaltet war, ohne daß dies dem Innenverhältnis entsprach (vgl. BGHZ 124, 47, 51).

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