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Rechtsprechung
   BGH, 04.06.1954 - V ZR 10/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,166
BGH, 04.06.1954 - V ZR 10/54 (https://dejure.org/1954,166)
BGH, Entscheidung vom 04.06.1954 - V ZR 10/54 (https://dejure.org/1954,166)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 1954 - V ZR 10/54 (https://dejure.org/1954,166)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 13, 378
 
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Wird zitiert von ... (48)Zitiert selbst (18)

  • BGH, 17.04.1953 - V ZR 116/52

    Rechtsweg bei Enteignung

    Auszug aus BGH, 04.06.1954 - V ZR 10/54
    Der Senat hat zu der Frage bereits in BGHZ 9, 242 [245 ff] Stellung genommen und die Bestimmung des Hessischen Aufbaugesetzes für unwirksam erklärt, die dem "Unternehmer" wegen der Höhe der Enteignungsentschädigung den Rechtsweg verschließt (§ 43).

    Hinsichtlich der Nachprüfbarkeit des Hessischen Aufbaugesetzes beruft sie sich dabei auf BGHZ 9, 242 (= NJW 1953, 983).

    Auf die Tragweite des Urteils des Senats vom 30. April 1953 (BGHZ 9, 242) braucht somit nicht eingegangen zu werden, in welchem das Hessische Aufbaugesetz nur hinsichtlich einer Enteignung für revisibel erklärt worden ist, die im Rahmen des Aufgabengebiets der in Hessen aufgehobenen Verordnung zur Behebung der dringendsten Wohnungsnot vom 9. Dezember 1919 (RGBl. 1968) lag (§ 58 Abs. 1 Nr. 3 HAG) und hinsichtlich der das Hessische Aufbaugesetz gemäß Artt 125, 74 Nr. 14 und 18 GrundG als Bundesrecht anzusehen ist.

  • BGH, 10.06.1952 - GSZ 2/52

    Enteignung. Maßnahmen des Wohnungsamts

    Auszug aus BGH, 04.06.1954 - V ZR 10/54
    Ob der Auffassung des Berufungsgerichts beizutreten ist, die Weimarer Verfassung habe nach dem Zusammenbruch des nationalsozialistischen Regimes nur noch als einfaches Reichsgesetz ohne Verfassungskraft fortgegolten (vgl. einerseits BGHZ 6, 270 [274], andererseits BVerfGE 2, 257), kann hier dahingestellt bleiben, weil die Enteignung unter der Geltung des Grundgesetzes erfolgt ist.

    Diese zu einem großen Teil inzwischen beseitigte, für bestimmte Gebiete aber noch bestehende Gesetzgebung fällt unter den Begriff der sozialen Bindung des Eigentums, wie ihn der Große Senat für Zivilsachen in BGHZ 6, 270 [278/279] näher gekennzeichnet hat.

  • BGH, 25.03.1954 - IV ZR 146/53

    Bewertung eines Grundstücks

    Auszug aus BGH, 04.06.1954 - V ZR 10/54
    Die Rechtsgültigkeit dieser Anordnungen ist vom Bundesgerichtshof stets anerkannt worden (vgl. BGHZ 12, 146 = NJW 1954, 675 und BGHZ 13, 45).

    Schließlich führen auch die vom IV. Zivilsenat in dem Urteil vom 25. März 1954 (BGHZ 13, 45) über die Nichtbeachtung der Stoppreise im Grundstücksverkehr bei Ermittlung der Höhe eines Pflichtteils nicht zu einer anderen Beurteilung.

  • BGH, 26.02.1954 - V ZR 68/52

    Enteignung zwecks Wohnungsbau

    Auszug aus BGH, 04.06.1954 - V ZR 10/54
    Für die Beachtung der Höchstpreise des Grundstücksverkehrs auch im Enteignungsverfahren hat sich der Senat bereits wiederholt ausgesprochen (vgl. BGHZ 6, 91 [99] und 12, 357 [376]).

    Der Senat hat schon in dem oben angeführten Urteil vom 26. Februar 1954 - V ZR 68/52 - (BGHZ 12, 357 [376]) ausgesprochen, die Entscheidung über die Enteignungsentschädigung stehe allein beim Gericht und die Stellungnahme der Preisbehörde stelle in diesem Verfahren lediglich eine gutachtliche Äußerung dar.

  • BGH, 10.07.1953 - V ZR 22/52

    Bewertung eines Grundstücks

    Auszug aus BGH, 04.06.1954 - V ZR 10/54
    Zwar bestehen an sich keine Bedenken, daß das Berufungsgericht sich nicht ausschliesslich auf die Mithilfe von Bausachverständigen gestützt, sondern Grundstücksmakler als Gutachter herangezogen hat (vgl. Urteil des Senats vom 10. Juli 1955 in BGHZ 10, 171 [180/181]).
  • BVerfG, 29.04.1954 - 1 BvR 328/52

    Schwerbeschädigtenschutz

    Auszug aus BGH, 04.06.1954 - V ZR 10/54
    eines ihrer Organe mit Rücksicht auf den eigenen Erwerb der Beklagten im Einklang mit dem Erlaß des Reichskommissars für die Preisbildung vom 17. Juni 1941 - IX - 30 - 3198/41 (MittlBl 1, 364) steht (vgl. dazu aber Bundesverfassungsgericht vom 29. April 1954 - 1 BvR 328/52 - in NJW 1954, 833).
  • RG, 29.11.1941 - VIII 89/41

    1. Ist ein Grundstücksveräußerungsvertrag auch nach österreichischem Recht in …

    Auszug aus BGH, 04.06.1954 - V ZR 10/54
    Die Entscheidung RGZ 168, 91 [95] betrifft eine Preisfestsetzung für eine rechtsgeschäftliche Grundstücksveräußerung, bei der die Bindung des ordentlichen Gerichts auf dem materiellen Preisrecht beruhte.
  • BGH, 10.07.1952 - IV ZR 15/52

    Recht des Gerichts zur Anordnung der schriftlichen Begutachtung

    Auszug aus BGH, 04.06.1954 - V ZR 10/54
    In diesem Zeitpunkt stand den Parteien auch das Recht zu, zu den Gutachten Stellung zu nehmen (vgl. auch die in BGHZ 6, 398 ausgesprochenen Grundsätze).
  • BGH, 30.04.1953 - III ZR 268/51

    Masseur-Praxis - Bindung der Zivilgerichte an ein rechtskräftiges …

    Auszug aus BGH, 04.06.1954 - V ZR 10/54
    Bindung der Parteien, die auch in anderen Verwaltungsgerichtsgesetzen ausgesprochen ist (vgl. § 51 BVerwGG, § 80 BrMilRegVO Nr. 165, § 84 BayrG Nr. 39 [GVBl. S 28]) daß sie auch denn wirkt, wenn die Parteien in einem Rechtsstreit, das ordentliche Gericht anrufen und der vom Verwaltungsgericht rechtskräftig entschiedene Streitgegenstand dem ordentlichen Gericht erneut unterbreitet wird (BGHZ 9, 329).
  • BGH, 16.11.1953 - GSZ 5/53

    Umstellung der Enteignungsentschädigung

    Auszug aus BGH, 04.06.1954 - V ZR 10/54
    Auch dem Beschluß der Großen Senats für Zivilsachen vom 16. November 1953 (BGHZ 11, 156) ist nicht zu entnehmen, die Preisbindung sei entweder nach Inkrafttreten des Grundgesetzes überhaupt oder zum mindesten nach teilweiser Aufhebung dieser Bindung für die noch nicht endgültig geregelten Fälle bei der Festsetzung der Enteignungsentschädigung auszuschalten.
  • BGH, 12.07.1955 - V ZR 51/54

    Revisibilität von Landesrecht

  • BGH, 15.01.1952 - V BLw 4/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.10.1953 - V BLw 77/53

    Rechtsmittel

  • BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51

    Haftentschädigung

  • BVerfG, 24.02.1953 - 1 BvL 21/51

    Normenkontrolle II

  • BGH, 27.01.1954 - VI ZR 309/52

    Preisstopverordnung. Schutzgesetz?

  • BGH, 30.04.1953 - III ZR 226/51

    Beamtenansprüche in Hessen

  • BGH, 09.05.1952 - V ZR 68/51

    Enteignungsentschädigung. Umstellung

  • BGH, 08.11.1962 - III ZR 86/61

    Berechnung der Enteignungsentschädigung für ein Grundstück

    Der Umstand, dass die Enteignung nach Inkrafttreten des Grundgesetzes erfolgt ist, steht dem nicht entgegen (BGHZ 13, 378; BGH, Urteil vom 10. Februar 1958 - III ZR 153/56, LM Nr. 1 zu GrundstückspreisstoppaufhebungsVO).

    Die Festsetzung eines Stopppreises durch die Preisbehörde hat zwar im Rechtsstreit über die Höhe der Enteignungsentschädigung keine bindende Wirkung; das Gericht hat vielmehr von sich aus den höchstzulässigen Preis zu ermitteln; soweit es dabei eine Stellungnahme der Preisbehörde einholt, kommt dieser nur die Bedeutung eines Gutachtens zu (BGHZ 13, 378, 389 ff.;… Kröner, aaO., S. 82) Jedoch ist dieser in eigener Zuständigkeit der Gerichte vorzunehmenden Wertermittlung der Preis zugrunde zu legen der allgemein gezahlt worden ist, wenn die Preisbehörde bei Fortbestehen der Preisstoppbestimmungen zu den - für den Zeitpunkt der Enteignung, berichtigten - Stopppreisen von 1936 allgemeine Zuschläge gemacht und geduldet hat (BGH, Urteil vom 13. Oktober 1958 - III ZR 97/57, BB 1959, 470 ).

    Zwar beruht die Annahme des Berufungsgerichts auf einem Irrtum, der Bundesgerichtshof habe in BGHZ 13, 378 (BGHZ 14, 378 ist ein offenbarer Schreibfehler, gemeint ist wohl BGHZ 13, 378) bereits ausgesprochen, § 41 Abs. 2 HessAufbauG sei auch insoweit verfassungswidrig, als er die steuerliche Veranlagung für maßgeblich erkläre.

    Der Bundesgerichtshof (BGHZ 13, 378; 19, 139; BGH, Urteil vom 10. Februar 1958 - III ZR 225/56, LM Nr. 8 zu HessAufbauG; Urteil vom 24. Februar 1958 - III ZR 183/56, NJW 1958, 749) hat sich bisher nur mit § 41 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 3 HessAufbauG auseinandergesetzt und die Bestimmung, dass für die Bewertung der gemeine Wert am 01. Januar 1935 maßgebend sei, als grundgesetzwidrig nicht angewandt, weil "das Zurückgreifen für die Bewertung auf einen zwei Jahrzehnte zurückliegenden Zeitpunkt mit völlig anderen wirtschaftlichen Verhältnissen den oben wiedergegebenen Grundsätzen des Art. 14 Abs. 3 Satz 3 GG über die Höhe der Enteignungsentschädigung widersprich" (ebenso BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1957 - I C 192.55, DVBl 1957, 541/2).

    Ganz abgesehen davon, dass der Eigentümer, der seinen Grundbesitz nicht zu verkaufen beabsichtigt, sich in zahlreichen Fällen der Wertsteigerung seines Grundbesitzes nicht bewusst wird und erst bei der Enteignung Anlass findet, sich Gedanken über den Wert seines Grundbesitzes zu machen, könnten selbst falsche Angaben früherer Steuererklärungen den Eigentümer nicht hindern, die wirkliche Höhe des gemeinen oder Verkehrswertes des enteigneten Grundstücks im Enteignungsverfahren unbeeinflusst durch solche Erklärungen nachzuweisen (BGH, Urteil vom 04. Juni 1954 - V ZR 10/54, insoweit in BGHZ 13, 378 ff. nicht abgedruckt).

  • BGH, 25.11.1955 - V ZR 188/54

    Enteignungsentschädigung. Preisstop

    Die Entschädigung für Grundeigentum, das nach Aufhebung des Preisstops für diese Grundstücksart enteignet wird, ist ohne Berücksichtigung der früheren Preisbestimmungen festzusetzen (Ergänzung zu BGHZ 13, 378).

    Wegen der Vereinbarkeit dieser Bestimmung und der Beachtung des Preisstops bei der Ermittlung dieser Entschädigung mit Art. 14 Abs. 3 GrundG beruft sich das Landgericht auf das Urteil des Senats vom 4. Juni 1954 - V ZR 10/54 - (BGHZ 13, 378), nach dem die Preisstopbestimmungen bei der Festsetzung der Entschädigung für enteignetes Grundeigentum zu beachten sind.

    In der Weitergeltung dieser den Umfang der Entschädigung einschränkenden Bestimmungen sieht es eine soziale Bindung des Eigentums im Sinne des Gedankenganges des Großen Senats für Zivilsachen (BGHZ 6, 270 [278/279]) und des vorstehend angeführten Urteils des Senats (BGHZ 13, 378 [385]).

    Mit Recht wendet sich die Revision gegen die Deutung, die das Landgericht dem Urteil des Senats vom 4. Juni 1954 - V ZR 10/54 - (BGHZ 13, 378) gibt.

    Die Revision und die Hilfserwägungen der Revisionsbeklagten wollen dies allerdings zu Unrecht bereits im Urteil des Senats vom 4. Juni 1954 (BGHZ 13, 378) ausgesprochen sehen.

    Da § 11 Abs. 1 HAG bestimmt, daß der Beschluß über die Entziehung des Grundeigentums auch die Höhe einer Entschädigung zu enthalten hat, kommt in der Tat die Bestimmung des Bewertungsstichtags der Zustellung des Enteignungsbeschlusses (hier Entziehungsbeschlusses), wie in BGHZ 13, 378 [389] erwähnt, gleich.

    Die Ablehnung einer solchen Ansicht folgt schon aus BGHZ 13, 378.

  • BGH, 13.03.1991 - IV ZR 52/90

    Pflichtteilsberechnung bei Grundstücksverkauf

    Der "wahre innere Wert" ist eine Denkfigur, mit deren Hilfe der Bundesgerichtshof bei außergewöhnlichen Preisverhältnissen unter Ausnahmebedingungen (Stopp-Preise; Chruschtschow-Ultimatum und Berliner Grundstückspreise) unangemessenen Ergebnissen im Interesse der Pflichtteilsberechtigten entgegenzuwirken versucht hat (BGHZ 13, 45, 47 [BGH 25.03.1954 - IV ZR 146/53]; BGH, Urteil vom 31.5.1965 - III ZR 214/63 - NJW 1965, 1589; aber BGHZ 13, 378, 392) [BGH 04.06.1954 - V ZR 10/54].
  • BGH, 24.01.1963 - III ZR 92/61

    Rechtsmittel

    Der Umatand, daß die Enteignung nach Inkrafttreten des Grundgesetzes erfolgt ist, steht dem nicht entgegen (BGHZ 13, 378; BGH Urteil vom 10. Februar 1958 III ZR 153/56 in LM Nr. 1. zu GrundstückspreisstoppaufhebungsVO).

    Die Festsetzung eines Stopppreises durch die Preisbehörde hat zwar im Rechtsstreit über die Höhe der Enteignungsentschädigung keine bindende Wirkung; das Gericht hat vielmehr von sich aus den hochstzulässigen Preis zu ermitteln; soweit es dabei eine Stellungnahme der Preisbehörde einholt, kommt dieser nur die Bedeutung eines Gutachtens zu (BGHZ 13, 378, 389 ff [BGH 04.06.1954 - V ZR 10/54];… Kröner a.a.O. S. 82).

    Zwar beruht die Annahme des Berufungsgerichts auf einem Irrtum, der Bundesgerichtshof habe in BGHZ 3, 378 [BGH 15.11.1951 - IV ZR 66/51] (BGHZ 14, 378 [BGH 30.09.1954 - IV ZR 43/54] ist ein offenbarer Schreibfehler, gemeint ist wohl BGHZ 13, 378) bereits ausgesprochen, § 41 Abs. 2 HessAufbauG sei auch insoweit verfassungwidrig, als er die steuerliche Veranlagung für maßgeblich erkläre.

    Der Bundesgerichtshof (BGHZ 13, 378; 19, 139 [BGH 25.11.1955 - V ZR 196/54]; BGH Urteil vom 10. Februar 1958 III ZR 225/56 in LM Nr. 8 zu HessAufbauG; Urteil vom 24. Februar 1958 III ZR 183/56 in NJW 1958, 749) hat sich bisher nur mit § 41 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 3 HessAufbauG auseinandergesetzt und die Bestimmung, daß für die Bewertung der gemeine Wert am 1. Januar 1935 maßgebend sei, als grundgesetzwidrig nicht angewandt, weil "das Zurückgreifen für die Bewertung auf einen zwei Jahrzehnte zurückliegenden Zeitpunkt mit völlig anderen Wirtschaftlichen Verhältnissen den oben wiedergegebenen Grundsätzen des Art. 14 Abs. 3 Satz 3 GG über die Höhe der Enteignungsentschädigung widerspricht" (ebenso BVerwG Urteil vom 27. Februar 1957 - I C 192/55 in DVerwBl 1957, 541/2).

    Ganz abgesehen davon, daß der Eigentümer, der seinen Grundbesitz nicht zu verkaufen beabsichtigt, sich in zahlreichen Fällen der Wertsteigerung seines Grundbesitzes nicht bewußt wird und erst bei der Enteignung Anlaß findet, sich Gedanken über den Wert seines Grundbesitzes zu machen, könnten selbst falsche Angaben früherer Steuererklärungen den Eigentümer nicht hindern, die wirkliche Höhe des gemeinen oder Verkehrswertes des enteigneten Grundstücks im Enteignungsverfahren unbeeinflußt durch solche Erklärungen nachzuweisen (BGH Urteil vom 4. Juni 1954 V ZR 10/54, insoweit in BGHZ 13, 378 ff nicht abgedruckt).

  • BGH, 27.02.1961 - III ZR 16/60

    Umfang der Rechtskraft

    Nachdem aber der Bundesgerichtshof im Vorprozeß in seinem Urteil (BGHZ 13, 378) dargelegt hatte, daß der Kläger zwar Anspruch auf Entschädigung nach dem gemeinen Wert habe, daß aber bei dessen Ermittlung - trotz der späteren Aufhebung des Preisstops - die im Jahre 1950 bestehenden Preisbindungen zu berücksichtigen seien, ergab sich aus dem Vortrag des Klägers nicht mehr, daß er sich ernsthaft eines höheren Anspruches berühmte.
  • BGH, 13.06.1996 - I ZR 102/94

    Laborärzte - Verletzung Berufs-/Standesrecht; Berufsfreiheit

    Dies gilt nicht allein insofern, als das Berufungsgericht die Vorschrift am Maßstab des Art. 12 GG gemessen und in dieser Hinsicht Bundesrecht angewandt hat (vgl. BGHZ 13, 378, 382), sondern uneingeschränkt.
  • BGH, 10.02.1958 - III ZR 153/56

    Rechtsmittel

    Dabei ist grundsätzlich für die Bemessung der Zeitpunkt maßgebend, an dem die Entschädigung festgesetzt worden ist (vgl. BGHZ 13, 378 ; 19, 139 ).

    Deshalb hat auch eine Entscheidung der Preisbehörde für die Gerichte bei der Ermittlung der Enteignungsentschädigung nur die Bedeutung einer gutachtlichen Stellungnahme ( BGHZ 13, 378 ).

    Es mußte die Entschädigung unter Beachtung der Preisvorschriften, jedoch unter Berücksichtigung der inzwischen eingetretenen, den Wert beeinflussenden Umstände, festsetzen ( BGHZ 13, 378 ; 19, 139 ).

  • BGH, 02.12.1982 - 1 StR 476/82

    Vorliegen eines Schadens bei erschlichenen Bewilligungen von Fördermitteln - …

    Zwänge eine Preisvorschrift den Betriebsinhaber, ständig mit Verlust zu arbeiten, so verstieße sie gegen das rechtsstaatliche Übermaßverbot; hingegen wäre eine Regelung, die lediglich zu einer - nicht besonders schweren - Minderung der Rentabilität eines Unternehmens führt, entschädigungslos hinzunehmen (vgl. BVerfGE 8, 274, 330; 13, 225, 229/230; 16, 147, 187; 21, 87, 90/91; 22, 380, 386/387; 33, 240, 244 - 247; 37, 132, 142; 45, 142, 173; BGHZ 6, 270, 279; 13, 378, 385; 48, 58, 61; 48, 385, 394/395; BVerwGE 5, 143, 145/146;… E.R. Huber, Wirtschaftsverwaltungsrecht 2. Aufl. Bd. 2 S. 303;… Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, GG Art. 14 Rdn. 52;… Dettmer a.a.O. S. 153/154, 156;… Bachof/ Scheuing, Verfassungsrechtliche Probleme a.a.O. S. 10).
  • BGH, 10.02.1958 - III ZR 225/56

    Rechtsmittel

    des Bundesgerichtshofs ( BGHZ 13, 378 und 19, 139) und macht geltend: So lange die Preisbindung für Grundstücke bestanden habe, sei die Bestimmung des 1. Januar 1935 als Stichtag für die Bewertung nicht zu beanstanden, und erst mit der Aufhebung des Preis-Stops für unbebaute Grundstücke durch die Vorordnung Pr Nr. 75/52 sei für die nach diesem Zeitpunkt ausgesprochenen Enteignungen die Bestimmung des gemeinen Wertes nach einem durch den Preis-Stop beeinflußten Stichtag unzulässig, und widersprechende gesetzliche Bestimmungen seien von da an für die Zukunft nichtig geworden.

    Rn. 9 Es ist jedoch im Ergebnis dem Berufungsgericht zuzustimmen: In BGHZ 13, 378 ist im einzelnen ausgeführt, daß die Entschädigung für Enteignungen von Grundeigentum auch nach Inkrafttreten des Grundgesetzes dann, wenn die Enteignung während der Geltung der Preisstopbestimmungen vollzogen worden sei, unter deren Berücksichtigung festgesetzt werden müsse.

    Rn. 10 Im übrigen ist das Berufungsgericht zutreffend davon ausgegangen, daß für die Bewertung des enteigneten Grundstücks der Zeitpunkt der Zustellung des die Entschädigung festsetzenden Beschlusses (hier: 3. März 1950) maßgebend ist und daß für diese während der Geltungsdauer der Preisstopbestimmungen vollzogene Grundstücksenteignung die Entschädigung unter Beachtung dieser den gemeinen Wert entscheidend beeinflussenden Bestimmungen festzusetzen ist ( BGHZ 12, 357, 374 und 13, 378).

  • BGH, 24.02.1958 - III ZR 181/56

    Enteignungsentschädigung bei Preisschwankungen

    Denn bei Bemessung einer Enteignungsentschädigung sind, wie der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat, auch nach Inkrafttreten des Grundgesetzes die Preisstopbestimmungen zu berücksichtigen, wenn die Enteignung während der Geltung der Preisbindung vollzogen ist, also der für die Festsetzung der Entschädigung maßgebende Stichtag in die Geltungsdauer einer Preisbindung fällt ( BGHZ 13, 378 ; 19, 139 ).

    Deshalb hat auch eine Entscheidung der Preisbehörde für das Gericht bei der Ermittlung der Enteignungsentschädigung nur die Bedeutung einer gutachtlichen Stellungnahme ( BGHZ 13, 378 ).

  • BGH, 04.06.1992 - III ZR 39/91

    Revision bei irrevisibler Rechtsgrundlage - Anhörungspflicht nach …

  • BGH, 16.05.1956 - V ZR 146/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.09.1961 - V ZR 46/60

    Antrag auf Sachverständigen-Vernehmung

  • BGH, 30.11.1959 - III ZR 130/59

    Baulandsache. Vorlegung

  • BGH, 11.02.1988 - III ZR 64/87

    Maßnahme des Denkmalschutzes als Vorwirkung einer Enteignung

  • BGH, 12.07.1955 - V ZR 51/54

    Revisibilität von Landesrecht

  • BGH, 25.09.1958 - III ZR 82/57

    Enteignungsentschädigung und Grundstücksqualität

  • BGH, 23.09.1957 - III ZR 224/56

    Berechnung der Enteignungsentschädigung

  • BGH, 12.05.1958 - VII ZR 436/56

    Schiedsspruch. Verfahrensverstoß.

  • BGH, 24.03.1988 - III ZR 11/87

    Gleichbehandlung von Straßenanliegern im Hinblick auf für die Straßenreinigung zu …

  • BGH, 30.04.1958 - V ZR 142/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.06.1958 - III ZR 32/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.09.1957 - III ZR 171/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.06.1970 - V ZR 151/67

    Ausübung von Vorkaufsrechten durch Gemeinde - Zustandekommen eines wirksamen …

  • BGH, 09.12.1968 - III ZR 114/66

    Grundsätze für die Bemessung der Enteignungsentschädigung bei Grundstücken

  • BVerwG, 17.01.1958 - VII C 23.57

    Rechtsstaatliche Bedenken bzgl. der Ermächtigung i.S.d. § 11 Verordnung über die …

  • BGH, 11.10.1962 - III ZR 135/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.10.1962 - III ZR 10/61

    Enteignungsentschädigung und Allgemeines Kriegsfolgengesetz

  • BGH, 12.11.1957 - V BLw 30/57

    Rechtsmittel

  • StGH Hessen, 24.06.1955 - P.St. 68

    Landesanwalt

  • BGH, 25.09.1958 - III ZR 120/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.05.1959 - III ZR 18/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.12.1958 - III ZR 10/57

    Feststellungsklagen trotz § 3 Abs. 2 AKG

  • BGH, 17.10.1956 - V ZR 27/56

    Rechtsweg nach Art. 19 Abs. 4 GrundG

  • BGH, 06.12.1985 - V ZR 277/84

    Höhe eines Pachtzinses nach dem Kleingartenpreisrecht - Verfassungsmäßigkeit des …

  • BGH, 09.06.1960 - III ZR 80/59
  • BGH, 20.12.1955 - V ZR 79/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.02.1958 - III ZR 168/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.10.1955 - V ZR 19/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.10.1958 - III ZR 97/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.09.1961 - V ZR 15/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.06.1959 - V ZR 12/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.04.1964 - III ZR 156/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.10.1958 - III ZR 92/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.11.1957 - III ZR 86/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.05.1957 - III ZR 31/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.09.1961 - 5 StR 214/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.06.1957 - III ZR 57/56

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