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Rechtsprechung
   BGH, 09.02.2023 - V ZR 108/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,6579
BGH, 09.02.2023 - V ZR 108/22 (https://dejure.org/2023,6579)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2023 - V ZR 108/22 (https://dejure.org/2023,6579)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2023 - V ZR 108/22 (https://dejure.org/2023,6579)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.07.2020 - V ZR 178/19

    Beiordnung eines Notanwalts: Zu vertretende Mandatsbeendigung bei gewünschtem …

    Auszug aus BGH, 09.02.2023 - V ZR 108/22
    Rn. 2 a) Hat die Partei - wie hier - zunächst einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden und entsprechend mandatiert, so kommt im Falle einer späteren Mandatsniederlegung die Bestellung eines Notanwalts allerdings nur unter der Voraussetzung in Betracht, dass die Niederlegung des Mandats nicht auf einem Verschulden der Partei beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Juli 2020 - V ZR 178/19, juris Rn. 3; BGH…, Beschluss vom 28. April 2020 - VIII ZR 300/18, FamRZ 2020, 1390 Rn. 5 mwN).

    Ein solches Verschulden der Partei ist nach der Rechtsprechung des Senats unter anderem dann zu bejahen, wenn die Mandatsbeendigung darauf beruht, dass die Partei auf schriftsätzlichen Ausführungen besteht, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts offenkundig ohne Bedeutung sind (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Juli 2020 - V ZR 178/19, juris Rn. 3 mwN).

  • BGH, 09.02.2017 - V ZR 188/16

    Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsmittelbeschwer bei Anfechtung des Beschlusses …

    Auszug aus BGH, 09.02.2023 - V ZR 108/22
    Der Gebührenstreitwert, den das Berufungsgericht zutreffend nach § 49a Abs. 1 Satz 1 GKG aF anhand des hälftigen Nennbetrages der Jahresabrechnung (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Februar 2017 - V ZR 188/16, NJW-RR 2017, 913 Rn. 8) auf 20.772,67 EUR (41.545,33 EUR/2) festgesetzt hat, ist für die Bemessung der Beschwer nicht maßgeblich (vgl. Senat…, Beschluss vom 11. November 2021 - V ZR 62/21, NJW-RR 2022, 300 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 23.01.2019 - VII ZR 158/18

    Beiordnung eines Notanwalts für die Begründung einer aussichtslosen …

    Auszug aus BGH, 09.02.2023 - V ZR 108/22
    Zugleich soll der Bundesgerichtshof von solchen Rechtsmitteln entlastet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2019 - VII ZR 158/18, juris Rn. 9).
  • BGH, 28.04.2020 - VIII ZR 300/18

    Beiordnung eines Notanwalts: Darlegungslast für mangelndes Verschulden an der …

    Auszug aus BGH, 09.02.2023 - V ZR 108/22
    Rn. 2 a) Hat die Partei - wie hier - zunächst einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden und entsprechend mandatiert, so kommt im Falle einer späteren Mandatsniederlegung die Bestellung eines Notanwalts allerdings nur unter der Voraussetzung in Betracht, dass die Niederlegung des Mandats nicht auf einem Verschulden der Partei beruht (vgl. Senat…, Beschluss vom 8. Juli 2020 - V ZR 178/19, juris Rn. 3; BGH, Beschluss vom 28. April 2020 - VIII ZR 300/18, FamRZ 2020, 1390 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 23.06.2021 - V ZR 112/20

    Voraussetzungen für die Beiordnung eines Notanwalts

    Auszug aus BGH, 09.02.2023 - V ZR 108/22
    Rn. 3 b) Anders dürfte es aber dann liegen, wenn die Niederlegung des Mandats - wie hier - auf Differenzen über die Frage einer nach Auffassung des Rechtsanwalts mangels Erfolgsaussichten angezeigten Rücknahme des Rechtsmittels zurückzuführen ist (zu weitgehend deshalb Senat, Beschluss vom 23. Juni 2021 - V ZR 112/20, juris Rn. 4; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 25. Mai 2022 - IV ZR 48/22, juris Rn. 5).
  • BGH, 11.11.2021 - V ZR 62/21

    Nichtzulassungsbeschwerde in Wohnungseigentumssachen: Bemessung des Wertes der …

    Auszug aus BGH, 09.02.2023 - V ZR 108/22
    Der Gebührenstreitwert, den das Berufungsgericht zutreffend nach § 49a Abs. 1 Satz 1 GKG aF anhand des hälftigen Nennbetrages der Jahresabrechnung (vgl. Senat…, Beschluss vom 9. Februar 2017 - V ZR 188/16, NJW-RR 2017, 913 Rn. 8) auf 20.772,67 EUR (41.545,33 EUR/2) festgesetzt hat, ist für die Bemessung der Beschwer nicht maßgeblich (vgl. Senat, Beschluss vom 11. November 2021 - V ZR 62/21, NJW-RR 2022, 300 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 25.05.2022 - IV ZR 48/22

    Erbenfeststellungsklage: Bestellung eines Notanwalts nach Mandatsniederlegung …

    Auszug aus BGH, 09.02.2023 - V ZR 108/22
    Rn. 3 b) Anders dürfte es aber dann liegen, wenn die Niederlegung des Mandats - wie hier - auf Differenzen über die Frage einer nach Auffassung des Rechtsanwalts mangels Erfolgsaussichten angezeigten Rücknahme des Rechtsmittels zurückzuführen ist (zu weitgehend deshalb Senat…, Beschluss vom 23. Juni 2021 - V ZR 112/20, juris Rn. 4; vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. Mai 2022 - IV ZR 48/22, juris Rn. 5).
  • BGH, 25.04.2024 - III ZR 39/23

    Ablehnung des Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts

    Rn. 5 Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die Beiordnung eines Notanwalts nicht deshalb verlangt werden, weil der zunächst mandatierte Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof nach Prüfung der Sach- und Rechtslage die Erfolgsaussicht des Rechtsmittels verneint und deshalb nicht bereit ist, ein von ihm bereits eingelegtes Rechtsmittel nach den Vorstellungen und Vorgaben der Partei trotz fehlender Aussicht auf Erfolg zu begründen (…zB Senat, Beschlüsse vom 24. November 2022 aaO;… vom 16. September 2021 aaO …und vom 24. Juli 2014 - III ZR 81/14, juris Rn. 2;… BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 2022 - II ZR 210/21, juris Rn. 8;… vom 25. Mai 2022 aaO Rn. 5;… vom 8. Februar 2022 aaO Rn. 3 …und vom 7. Dezember 2021 - VI ZR 101/21, juris Rn. 4; weniger weitgehend vom 9. Februar 2023 - V ZR 108/22, juris Rn. 3).
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