Rechtsprechung
| BGH, 08.12.2011 - V ZR 110/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Anspruchsverjährung: Hemmung der Verjährung bei Verhandlungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 203 BGB
Anspruchsverjährung: Hemmung der Verjährung bei Verhandlungen - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Auslegung des Begriffs der "Verhandlungen" i.S.d. § 203 BGB; Voraussetzungen für den Eintritt der Hemmung der Verjährung gemäß § 203 BGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 203
Auslegung des Begriffs der "Verhandlungen" i.S.d. § 203 BGB ; Voraussetzungen für den Eintritt der Hemmung der Verjährung gemäß § 203 BGB - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Was ist eine verjährungshemmende Verhandlung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwalt.de (Kurzinformation)
Verjährungseintritt, Begriff des Verhandelns und Einschlafen lassen von Verhandlungen
- 123recht.net (Kurzinformation)
Verjährungseintritt, Begriff des Verhandelns und Einschlafen lassen von Verhandlungen // Der Begriff der Hemmung der Verjährung der Verhandlungen wird in § 203 BGB umschrieben mit dem Schweben von Verhandlungen zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger über den Anspruch."
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Sind Gespräche ohne konkrete Angebote bereits verjährungshemmende Verhandlungen? (IBR 2012, 177)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 27.04.2010 - 26 O 419/09
- OLG Frankfurt, 25.03.2011 - 16 U 118/10
- BGH, 08.12.2011 - V ZR 110/11
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.07.2009 - XI ZR 18/08
Hemmung durch Verhandlungen mit dem Hauptschuldner
Auszug aus BGH, 08.12.2011 - V ZR 110/11
Nicht erforderlich ist, dass dabei Vergleichsbereitschaft oder Bereitschaft zum Entgegenkommen signalisiert wird oder dass Erfolgsaussicht besteht (vgl. nur BGH, Urteil vom 14. Juli 2009 - XI ZR 18/08, BGHZ 182, 76 Rn. 16 mwN).
- BGH, 04.06.2014 - IV ZR 348/13
Verjährung in Nachlasssachen: Beginn der Ablaufhemmung bei mehreren Erben
Nicht erforderlich ist, dass Vergleichsbereitschaft oder Bereitschaft zum Entgegenkommen signalisiert wird oder dass Erfolgsaussicht besteht (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - V ZR 110/11, juris Rn. 2;… Urteile vom 26. September 2006 - VI ZR 124/05, VersR 2007, 76 Rn. 5; vom 30. Juni 1998 - VI ZR 260/97, VersR 1998, 1295 unter II 2). - BGH, 14.07.2022 - VII ZR 255/21
Verjährung von Forderungen aus einem Werkvertrag durch Mahnbescheid; …
Verhandlungen schweben schon dann, wenn eine der Parteien Erklärungen abgibt, die der jeweils anderen die Annahme gestatten, der Erklärende lasse sich auf Erörterungen über die Berechtigung des Anspruches oder dessen Umfang ein (BGH…, Beschluss vom 17. Juni 2020 - VII ZR 111/19 Rn. 28, BauR 2020, 1679 = NZBau 2020, 573; Beschluss vom 8. Dezember 2011 - V ZR 110/11 Rn. 2, juris;… Urteil vom 14. Juli 2009 - XI ZR 18/08 Rn. 16, BGHZ 182, 76).Nicht erforderlich ist, dass dabei Vergleichsbereitschaft oder Bereitschaft zum Entgegenkommen signalisiert wird oder dass Erfolgsaussicht besteht (BGH…, Beschluss vom 17. Juni 2020 - VII ZR 111/19 Rn. 28, BauR 2020, 1679 = NZBau 2020, 573; Beschluss vom 8. Dezember 2011 - V ZR 110/11 Rn. 2, juris;… Urteil vom 14. Juli 2009 - XI ZR 18/08 Rn. 16, BGHZ 182, 76).
- BGH, 17.06.2020 - VII ZR 111/19
Hemmung der Verjährung durch Mahnbescheid: Hinreichende Individualisierung des …
Nicht erforderlich ist, dass dabei Vergleichsbereitschaft oder Bereitschaft zum Entgegenkommen signalisiert wird oder dass Erfolgsaussicht besteht (BGH…, Urteil vom 14. Juli 2009 - XI ZR 18/08 Rn. 16, BGHZ 182, 76; Beschluss vom 8. Dezember 2011- V ZR 110/11 Rn. 2).
- OLG Stuttgart, 13.05.2025 - 10 U 4/25
Ansprüche einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen Bauträger auf …
Nicht erforderlich ist, dass dabei Vergleichsbereitschaft oder Bereitschaft zum Entgegenkommen signalisiert wird oder dass Erfolgsaussicht besteht (BGH, Beschluss vom 8.12.2011 - V ZR 110/11 -, BeckRS 2012, 1025 Rn. 2; BGH…, Beschluss vom 17.6.2020 - VII ZR 111/19 -, NJW 2020, 3653, 3655 Rn. 28; BGH…, Urteil vom 21.6.2018 - IX ZR 129/17 -, NJW-RR 2018, 1150, 1151 Rn. 10). - OLG Celle, 10.06.2021 - 8 U 11/20
Vergütungs- und Gewährleistungsansprüche aus Bauvorhaben; Aufrechnung gegen eine …
Nicht erforderlich ist, dass dabei Vergleichsbereitschaft oder Bereitschaft zum Entgegenkommen signalisiert wird oder dass Erfolgsaussicht besteht ( BGH, Beschluss vom 08. Dezember 2011 - V ZR 110/11 -, Rn. 2, juris). - BGH, 04.12.2012 - VIII ZR 4/12
Verjährung von Bereicherungsansprüchen eines Normsonderkunden gegen den …
Verhandlungen schweben schon dann, wenn eine der Parteien Erklärungen abgibt, die der jeweils anderen die Annahme gestatten, der Erklärende lasse sich auf Erörterungen über die Berechtigung des Anspruchs oder dessen Umfang ein (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - V ZR 110/11, juris Rn. 2). - VGH Bayern, 30.04.2025 - 20 B 23.1094
Nichtigkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrags über die Kostenübernahme von …
Ebenso reicht jeder Meinungsaustausch über den Anspruch aus, wenn nicht sofort erkennbar die Verhandlung in jeder Hinsicht abgelehnt wird (vgl. BGH, B.v. 8.12.2011 - V ZR 110/11 - juris Rn. 2;… Grothe in Münchener Kommentar zum BGB, 10. Aufl. 2025, § 203 Rn. 5 ff. m.w.N.). - LAG Rheinland-Pfalz, 20.05.2020 - 7 Sa 307/19
Verjährung von Vergütungsansprüchen - positive Kenntnis - grob fahrlässige …
Nicht erforderlich ist, dass dabei Vergleichsbereitschaft oder Bereitschaft zum Entgegenkommen signalisiert wird oder dass Erfolgsaussicht besteht (BGH 8. Dezember 2011 - V ZR 110/11 - Rn. 2; 7. Juli 2011 - IX ZR 100/08 - Rn. 2; 14. Juli 2009 - XI ZR 18/08 - Rn. 16, 8. - VGH Bayern, 14.08.2020 - 8 ZB 20.227
Straßenrechtliche Wiederherstellung einer Zufahrt: Anforderung an das Ende der …
Der Verhandlungsbegriff ist dabei nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung weit auszulegen (vgl. BGH, B.v. 8.12.2011 - V ZR 110/11 - juris Rn. 2; Fischinger, VersR 2005, 1641, jew. m.w.N.).
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