Rechtsprechung
| BGH, 04.02.1955 - V ZR 112/52 |
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Kurzfassungen/Presse
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BGB § 194
Begriff und Rechtsfolgen der unvordenklichen Verjährung
Papierfundstellen
- BGHZ 16, 234
- NJW 1955, 587 (Ls.)
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (5)
- RG, 12.03.1889 - III 5/89
Sonderrechte an öffentlichen Gewässern; Rechtsverhältnisse eines Mühlgrabens nach …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 10.04.1953 - V ZR 115/51
Rechtsmittel
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 21.09.1939 - V 10/39
1. Kann ein auf Verleihung kraft landesherrlichen Hoheitsrechts beruhendes …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 14.01.1955 - V ZR 43/52
Rechtsmittel
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 08.07.1887 - III 81/87
Vorrecht der Mühlen in Betreff der Benutzung des Wassers eines öffentlichen …
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- BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07
Anspruch eines Grundstückseigentümers gegen seine Nachbarn auf Duldung der …
Dafür ist es erforderlich, dass der als Recht beanspruchte Zustand in einem Zeitraum von 40 Jahren als Recht besessen worden ist und dass weitere 40 Jahre vorher keine Erinnerung an einen anderen Zustand seit Menschengedenken bestand (Senat, BGHZ 16, 234, 238 m.w.N.). - BVerfG, 15.04.2009 - 1 BvR 3478/08
Unvordenkliche Verjährung und Eigentumsgarantie
Damit wirkt sich die unvordenkliche Verjährung nicht allein auf den Verwaltungsprozess und dort insbesondere auf den Grundsatz der freien Beweiswürdigung nach § 108 VwGO aus, sondern trifft als eine vorrangig dem materiellen Straßenrecht zuzurechnende Rechtsvermutung auch eine abstrakt-generelle Regelung für die materiell-rechtliche Rechtsfrage, wann eine Straße, für die sich keine förmliche Widmung feststellen lässt, gleichwohl als öffentlich anzusehen ist (zur Einordnung von Rechtsvermutungen vgl. BGH…, Urteil vom 14. März 1988 - II ZR 302/87 -, NJW-RR 1988, S. 831;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 66. Aufl. 2008, § 286 Anh Rn. 2, § 292 Rn. 8; ferner zur unvordenklichen Verjährung: BGH, Urteil vom 4. Februar 1955 - V ZR 112/52 -, juris Rn. 54;… Peters, in: Staudinger, BGB, 2004, vor § 194 Rn. 36). - OLG Stuttgart, 30.09.2014 - 12 U 81/14
Notwegerecht: Voraussetzungen der Duldungspflicht eines Grundstückseigentümers
- OLG Jena, 21.11.2002 - 1 U 24/00
Öffentlicher Weg aufgrund Widmungsfiktion
Kann nicht bewiesen werden, dass in dieser Frist der gegenwärtige oder ein anderer Zustand entstanden oder aufgehoben worden ist, so genügt die glaubhafte Bezeugung von Personen, das Recht sei innerhalb der letzten 40 Jahre ausgeübt worden und ihnen sei weder aus eigener Wahrnehmung noch durch andere bekannt, dass während der vorangegangenen 40 Jahren ein anderer Zustand bestanden habe (…a.a.O.; BwVGH NJW 1984, 819; BwVBl. 1962, 41 ; 1963, 106; OVG Münster DÖV 1961, 34; BGHZ 16, 234 mwN für die wasserrechtliche Verleihung). - OLG Hamm, 16.04.2007 - 5 U 126/06
Notwegerecht bei Vorhandensein einer Straße
- OLG Koblenz, 05.03.2020 - 1 U 960/18
Hammer- und Leiterschlagsrecht erlaubt keine dauerhafte Grundstücksnutzung!
Voraussetzung für die Anwendung des Rechtsinstituts der unvordenklichen Verjährung ist, dass der als Recht beanspruchte Zustand in einem Zeitraum von 40 Jahren als Recht besessen worden ist und dass weitere 40 Jahre vorher keine Erinnerungen an einen anderen Zustand seit Menschheitsgedenken bestanden (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 04.02.1955 - V ZR 112/52 - BGHZ 16, 234 ff.; Urteil vom 12.12.2008 - V ZR 106/07, IBRRS 2009, 0366 = NJW 2009, 515; OLG Hamm, Urteil vom 03.03.2016 - 5 U 125/15 - NJW-RR 2016, 1112 ff.).Voraussetzung für die Anwendung des Rechtsinstituts der unvordenklichen Verjährung ist, dass der als Recht beanspruchte Zustand in einem Zeitraum von 40 Jahren als Recht besessen worden ist und dass weitere 40 Jahre vorher keine Erinnerungen an einen anderen Zustand seit Menschheitsgedenken bestanden (BGH, Urteil vom 04.02.1955 - V ZR 112/52 - BGHZ 16, 234 ff.; Urteil vom 12.12.2008 - V ZR 106/07 - NJW 2009, 515; OLG Hamm, Urteil vom 03.03.2016 - 5 U 125/15 - NJW-RR 2016, 1112 ff.).
- OLG Hamm, 03.03.2016 - 5 U 125/15
Rechtsnatur und Rechtsfolgen der unvordenklichen Verjährung
Dafür ist erforderlich, dass der als Recht beanspruchte Zustand in einem Zeitraum von 40 Jahren als Recht besessen worden ist und dass weitere 40 Jahre vorher keine Erinnerung an einen anderen Zustand seit Menschengedenken bestand (BGH MDR 2009, 374 ff. - Rdnr. 14/Weg und BGHZ 16, 234 ff. - Rdnr. 54 ff./Wehr). - BGH, 15.03.2001 - III ZR 154/00
Unterlassungsanspruch gegen den Inhaber einer wasserrechtlichen Bewilligung
Die deswegen erforderliche obrigkeitliche Verleihung (concessio; s. BGHZ 16, 234, 238) konnte auch im Rahmen eines privatrechtlichen Kaufvertrags - hier mit der Königlichen Domänenkammer - erfolgen (OVG Münster OVGE 32, 237, 238 ff.; LG Hildesheim NdsRpfl 1965, 275, 276; Heimbach in Weiske, Rechtslexikon für Juristen aller teutschen Staaten, Stichwort "Wasserrecht", 14. Band 1860 S. 147; s. auch BGH, Urteil vom 21. Juni 1961 - V ZR 19/60 - MDR 1961, 924). - VGH Bayern, 05.08.2003 - 22 B 00.2918
kein Übergang einer Zwangsgeldandrohung auf den Einzelrechtsnachfolger, …
Bei diesem Rechtsinstitut, dessen Geltung im Wasserrecht von jeher allgemein anerkannt ist (vgl. RGZ 111, 90; BGHZ 16, 234/238; OLG Celle, NJW 1966, 1758; Larenz, NJW 1955, 1786 f.; Stern, BayVBl 1958, 71/73), handelt es sich nicht um einen selbstständigen Erwerbsgrund, sondern um eine widerlegbare Vermutung dafür, dass zu einem nicht mehr feststellbaren Zeitpunkt ein Recht entstanden ist (BayVGH vom 4.4. 1974, VGH n.F. 28, 23/26; vom 23.1. 1998, BayVBl 1998, 563/564 m.w.N.). - BGH, 25.11.1955 - V ZR 37/54
Rechtsweg bei Eigentumsstörung
Aber auch im Gebiet des Gemeinen Rechts war zur Nutzung eines Flusses, die über den Gemeingebrauch hinausging, ein Sonderrecht erforderlich, das nur durch obrigkeitliche Verleihung (concessio) entstehen konnte, wobei, wenn eine solche nicht mehr nachzuweisen war, der Nachweis der Verleihung durch unvordenkliche Verjährung ersetzt werden konnte (vgl. BGHZ 16, 234 [237 f] mit Nachweisungen). - VG Stade, 27.02.2019 - 1 A 425/15
Altes Recht; Verwirkung; Wasserbuch; Alte Wasserrechte zum Mühlenbetrieb
- OLG Brandenburg, 19.04.2006 - 4 U 169/05
Kirchenpatronatsrecht; Grundstückseigentum: Eigentumsübergang auf Grund …
- OLG Stuttgart, 05.07.2006 - 3 U 25/06
Fischereirechte in Baden-Württemberg: Wirksamkeit eines Pachtvertrages mit …
- VG Frankfurt/Oder, 15.09.2017 - 5 K 1038/14
Naturschutzrecht, Landschaftsschutzrecht einschl. Artenschutzrecht
- VG Karlsruhe, 12.02.2010 - 7 K 1669/07
Erstattungsanspruch für Aufwendungen für die Instandsetzung des Chorbereichs der …
- OLG München, 13.06.1989 - 5 U 2698/88
- VerfGH Bayern, 19.08.2010 - 2-VI-10
Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör, des …
- OLG Stuttgart, 22.09.1982 - 1 U 13/82
Anforderungen an die Durchsetzbarkeit eines Grundbuchberichtigungsanspruchs; …
- Verwaltungssenat bei dem Kirchengerichtshof der Evangelischen Kirche in Deutschland, 22.01.2016 - 0135/1-2015
- BGH, 21.10.1959 - V ZR 92/58
Rechtsmittel
- LG Ellwangen/Jagst, 18.11.1982 - 1 T 37/82
Anspruch auf Anlegung eines Grundbuchs für Fischereirecht an Rückhaltebecken; …
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