Rechtsprechung
| BGH, 16.10.1953 - V ZR 120/52 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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Papierfundstellen
- NJW 1953, 1868 (Ls.)
- MDR 1954, 95
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.02.1953 - V ZR 72/51
Geregelter Nachlaß (KontrRG 45)
Auszug aus BGH, 16.10.1953 - V ZR 120/52
Der erkennende Senat hat in mehreren Entscheidungen (BGHZ 9, 73 [77] 10, 115 [119 ff]) ausgesprochen, dass der mittelbare Besitz als Voraussetzung der Annahme einer Nachlaßregelung genüge, dass aber der lediglich auf § 857 BGB gestützte Besitz des Erben nicht ausreiche.Der erkennende Senat hat sich schon früher (BGHZ 9, 73 [77 f]) auf den Standpunkt gestellt, dass die auch vom Reichsgericht ausgesprochene Meinung (RGZ 135, 75 [78]), der unmittelbare Besitzer müsse den Willen haben, den Besitz auf Grund eines bestimmten Rechtsverhältnisses zu dem mittelbaren Besitzer auszuüben und es hänge von der Willensentscheidung des unmittelbaren Besitzers ab, ob und wielange er diesem Erfordernis genügen wolle, nur in den Fällen gelte, in denen der mittelbare Besitz auf einem schuldrechtlichen oder dinglichen Rechtsverhältnis beruhe, das von dem Willen der Beteiligten abhängig sei.
- RG, 05.02.1932 - VII 219/31
Zucker I - § 934 BGB
Auszug aus BGH, 16.10.1953 - V ZR 120/52
Der erkennende Senat hat sich schon früher (BGHZ 9, 73 [77 f]) auf den Standpunkt gestellt, dass die auch vom Reichsgericht ausgesprochene Meinung (RGZ 135, 75 [78]), der unmittelbare Besitzer müsse den Willen haben, den Besitz auf Grund eines bestimmten Rechtsverhältnisses zu dem mittelbaren Besitzer auszuüben und es hänge von der Willensentscheidung des unmittelbaren Besitzers ab, ob und wielange er diesem Erfordernis genügen wolle, nur in den Fällen gelte, in denen der mittelbare Besitz auf einem schuldrechtlichen oder dinglichen Rechtsverhältnis beruhe, das von dem Willen der Beteiligten abhängig sei. - BGH, 19.06.1953 - V ZR 170/52
Geregelter Nachlaß (KontrltG 45)
Auszug aus BGH, 16.10.1953 - V ZR 120/52
Der Senat hat im Urteil vom 19. Juni 1953 (BGHZ 10, 115 [117]) sich darüber ausgesprochen, in welchen Fällen, je nachdem wie Art. XII Abs. 2 KRG 45 ausgelegt wird, ein Nachlaß als geregelt angesehen werden kann.
- BGH, 15.11.1965 - VIII ZR 288/63
Erfüllung der Verpflichtungen aus Mietverträgen - Ausübung eines vertraglich …
Dadurch war das Besitzmittlungsverhältnis zwischen dem Kläger und den Eheleuten R. fortgefallen, das jedenfalls dann, wenn der mittelbare Besitz - wie hier - auf schuldrechtlichen Beziehungen beruht, die vom Willen der Beteiligten abhängig sind, einen entsprechenden Besitzwillen beider Teile voraussetzt (RGZ 135.75.78; BGHZ 9, 73, 78 [BGH 20.02.1953 - V ZR 72/51] BGH Urt. v. 16. Oktober 1953 - V ZR 120/52 - LM BGB § 868 Nr. 4).
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