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| BGH, 06.04.1973 - V ZR 124/71 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Formnichtigkeit eines Bewerbervertrages zum Erwerb einer Kauf-Eigentumswohnung - Vorliegen einer Einigung - Entbehrlichkeit notarieller Beurkundung bei Erwerbsverpflichtung - Ermittlung des Inhalts gegenseitiger Verpflichtungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.12.1971 - V ZR 130/68
Einseitige Verpflichtung zum Grundstückserwerb
Auszug aus BGH, 06.04.1973 - V ZR 124/71
Der Senat hat im Urteil vom 22. Dezember 1971 (BGHZ 57, 394) ausgeführt, daß es bei entsprechender Interessenlage nach dem Willen der Vertragsparteien Verträge geben könne, in denen sich nur der Erwerber zum Erwerb, nicht aber der Grundstückseigentümer schon hinsichtlich der Veräußerung binde; eine solche reine Erwerbsverpflichtung bedürfe zu ihrer Wirksamkeit nicht der notariellen Beurkundung nach § 313 BGB. - BGH, 02.02.1973 - V ZR 45/71
Formbedürftigkeit auch einer bloß einseitigen Verpflichtung des Kaufinteressenten …
Auszug aus BGH, 06.04.1973 - V ZR 124/71
Im Senatsurteil vom 2. Februar 1973 - V ZR 45/71 (NJW 1973.517) ist dazu weiter ausgeführt, eine solche Prüfung sei auch und gerade dann geboten, wenn ein vom Verkaufsinteressenten formulierter Urkundentext die Verpflichtungen des Kaufinteressenten in den Vordergrund rücke, ohne jedoch das Fehlen eines rechtlichen Bindungswillens auf der Verkäuferseite ausdrücklich klarzustellen, wie es insbesondere bei Bestellungen von Eigenheimen und Eigentumswohnungen nicht selten vorkomme.
- BGH, 28.09.1973 - V ZR 183/71
Rechtswirksamkeit einer in einem "Teilnahme-Antrag" und seiner …
Der Tatrichter wird nunmehr zu prüfen haben, ob die Vereinbarung etwa im Sinn einer auch rechtlichen Veräußerungsverpflichtung der Beklagten auszulegen ist (vgl. dazu die Senatsurteile vom 22. Dezember 1971, BGHZ 57, 394, 396, vom 2. Februar 1973, V ZR 45/71, NJW 1973, 517, und vom 6. April 1973, V ZR 124/71, WM 1973, 680). - BGH, 09.11.1973 - V ZR 7/72
Einseitige und unwiderrufliche Verpflichtung der Beklagten zum Erwerb einer …
Der Tratrichter wird nunmehr zu prüfen haben, ob die Vereinbarung etwa im Sinn einer rechtlichen Veräußerungsverpflichtung der Beklagten auszulegen ist (vgl. dazu die Senatsurteile vom 22. Dezember 1971, BGHZ 57, 394, 396, vom 2. Februar 1973 - V ZR 45/71, NJW 1973, 517 und vom 6. April 1973 - V ZR 124/71, WM 1973, 680).
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