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Rechtsprechung
   BGH, 14.06.1961 - V ZR 134/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,8274
BGH, 14.06.1961 - V ZR 134/60 (https://dejure.org/1961,8274)
BGH, Entscheidung vom 14.06.1961 - V ZR 134/60 (https://dejure.org/1961,8274)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 1961 - V ZR 134/60 (https://dejure.org/1961,8274)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1961, 922
  • DNotZ 1961, 644
  • WM 1961, 978
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 18.09.1992 - V ZR 84/91

    Erledigterklärung der Hauptsache bei hilfsweiser Aufrechterhaltung des …

    Bei der Würdigung der Erklärung des beurkundenden Notars wird das Berufungsgericht zu beachten haben, daß für den Inhalt eines Vertrags zwar die Auffassungen der Beteiligten maßgeblich sind (Senatsurt. v. 14. Juni 1961, V ZR 134/60, WM 1961, 978, 979), daß aber dann, wenn bei Vertragsschluß tatsächliche Anhaltspunkte für einen abweichenden Parteiwillen nicht hervorgetreten sind, aus der festgestellten Auffassung des Notars auf einen gleichgerichteten Willen der Parteien geschlossen werden kann (Senatsurt. v. 10. Juni 1966, V ZR 170/63, WM 1966, 1622).
  • BGH, 07.12.1972 - VII ZR 235/71

    Architektenbindung bei Grundstückskauf

    Dieses Interesse wurde vornehmlich in der einheitlichen Bebauung des veräußerten Grundstücks erblickt (BGH Urteil vom 14. Juni 1961 (V ZR 134/60) LM § 138 (Bb) BGB Nr. 16 und vom 5. November 1962 (III ZR 91/61) BB 1963, 111).
  • BGH, 31.01.1969 - V ZR 52/66

    Abtretung von Ansprüchen aus dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) - Erstreckung von …

    Denn darauf, wie sich der Notar in einem solchen (hypothetischen) Fall verhalten haben würde, kam es bei der hier gegebenen Sachlage nicht an, weil in erster Linie die Willensrichtung der Vertragspartner selbst maßgebend ist; etwa abweichende Vorstellungen dessen, der den Vertrag beurkundet, spielen für die Auslegung keine entscheidende Rolle (BGH LM BGB § 2100 Nr. 1; Urteile des Senats vom 14. Juni 1961, V ZR 134/60, WM 1961, 978, 979, und vom 28. Juni 1963, V ZR 225/62, S. 12).
  • BGH, 25.06.1964 - VII ZR 215/62

    Rechtsmittel

    Im Schrifttum wird die Ansicht vertreten, daß ein Architekt Standes- und sogar sittenwidrig handele, wenn er auf eine Klausel über die "architektengebundene" Veräußerung eines Grundstücks hinwirke und aus einer solchen Vereinbarung Ansprüche gegen den Erwerber herleite (Merkert, BB 1962, 1144; vgl. auch BGH WM 1961, 978).
  • BGH, 28.06.1963 - V ZR 225/62

    Rechtsmittel

    Begründet ist die Rüge der Revision hinsichtlich der Ausführungen des Berufungsgerichts zu A a 3, die Parteien hätten die Übung des Kulturamts bei der Formulierung des § 3 nicht kennen können, so daß dieser Gesichtspunkt, nämlich die Auffassung des beurkundenden Beamten über den Sinn des § 3, für die Auslegung ausscheide (…BGH Urt. v. 23. April 1951 IV ZR 17/51 LM BGB § 2100 Nr. 1; Urt. v. 14. Juni 1961 V ZR 134/60 WM 1961, 978; RG HRR 1932 Nr. 1055).
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