Rechtsprechung
| BGH, 08.07.1966 - V ZR 14/64 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Auslegung der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Gewährung von Baudarlehen aus Wohnungsfürsorgemitteln der Deutschen Post - Recht des Vermieters zur Bestimmung des Mietzinses bei fehlender Einigung zwischen den Mietvertragsparteien über den Mietzins - Pflicht des ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1966, 825
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- RG, 20.11.1936 - VII 111/36
Unter welchen Voraussetzungen unterliegt die Auslegung von …
Auszug aus BGH, 08.07.1966 - V ZR 14/64
Die Auslegung solcher allgemeiner Vertragsbedingungen durch den Tatrichter ist nach der Rechtsprechung vom Revisionsgericht unbeschränkt nachprüfbar, soweit deren Wirkungskreis über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinausgeht (RGZ 153, 62, 63; BGH LM ZPO § 549 Nr. 15 und 66).
- BGH, 04.10.1967 - VIII ZR 51/66
Vermietung eines Fabrikgrundstücks - Auslegung eines Mietvertrages - …
Für den hier vorliegenden Fall, daß die Vertragsteile nicht darüber einig sind, wer den Umfang der für eine Leistung versprochenen Gegenleistung bestimmen solle, trifft das Gesetz in § 316 BGB die ausdrückliche Regelung, daß die Bestimmung im Zweifel demjenigen Teile zustehen solle, der die Gegenleistung zu fordern hat (für einen entsprechenden Fall Urteil BGH vom 20. März 1964 - V ZR 46/63 - WM 1964, 561 = Betr. 1964, 878; vgl. auch BGHZ 40, 206, 217 [BGH 07.11.1963 - VII ZR 189/61] und Urt. vom 8. Juli 1966 - V ZR 14/64 - BGH Warn 1966 Nr. 161).
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