Rechtsprechung
| BGH, 27.02.1953 - V ZR 141/51 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 27.02.1952 - II ZR 191/51
Mietwohnung. Beseitigung von Kriegsschäden
Auszug aus BGH, 27.02.1953 - V ZR 141/51
Der erkennende Senat hat sich im Urteil vom 3. Oktober 1952 (BGHZ 7, 252 [258] = MDR 1952, 733 = NJW 1952, 1329) für den Bereicherungsanspruch, der gemäß §§ 946, 951 BGB bei der Verbindung beweglicher Sachen mit einem Grundstück entsteht, der vom II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGHZ 5, 197; 6, 227) vertretenen Auffassung angeschlossen, daß ein solcher Anspruch im Verhältnis 10: 1 umgestellt ist. - BGH, 30.10.1951 - I ZR 117/50
Reichsvermögen und Bundesrepublik
Auszug aus BGH, 27.02.1953 - V ZR 141/51
Es handelt sich dabei lediglich um die richtige Benennung der beklagten Partei, also um eine Klarstellung, die mit der neueren Rechtsprechung übereinstimmt (vgl. BGHZ 3, 308 und Beschl vom 11. März 1952, V BLw 28/51) und auch von der Beklagten nicht beanstandet ist. - BGH, 14.06.1952 - II ZR 280/51
Rücktritt nach § 20 UmstG
Auszug aus BGH, 27.02.1953 - V ZR 141/51
Der erkennende Senat hat sich im Urteil vom 3. Oktober 1952 (BGHZ 7, 252 [258] = MDR 1952, 733 = NJW 1952, 1329) für den Bereicherungsanspruch, der gemäß §§ 946, 951 BGB bei der Verbindung beweglicher Sachen mit einem Grundstück entsteht, der vom II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGHZ 5, 197; 6, 227) vertretenen Auffassung angeschlossen, daß ein solcher Anspruch im Verhältnis 10: 1 umgestellt ist.
- BGH, 03.10.1952 - V ZR 147/51
Einbau von Sachen. Umstellung
Auszug aus BGH, 27.02.1953 - V ZR 141/51
Der erkennende Senat hat sich im Urteil vom 3. Oktober 1952 (BGHZ 7, 252 [258] = MDR 1952, 733 = NJW 1952, 1329) für den Bereicherungsanspruch, der gemäß §§ 946, 951 BGB bei der Verbindung beweglicher Sachen mit einem Grundstück entsteht, der vom II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGHZ 5, 197; 6, 227) vertretenen Auffassung angeschlossen, daß ein solcher Anspruch im Verhältnis 10: 1 umgestellt ist. - RG, 13.10.1930 - IV 688/29
1. Wem steht der Anspruch auf Vergütung aus § 951 BGB. zu, wenn der Eigentümer …
Auszug aus BGH, 27.02.1953 - V ZR 141/51
Dasselbe gilt auch, soweit die Klägerin die Bauten für eigene Rechnung durch einen anderen ausführen und diesem gehörendes Material einbauen ließ (RGZ 130, 310). - BGH, 11.03.1952 - V BLw 28/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.02.1953 - V ZR 141/51
Es handelt sich dabei lediglich um die richtige Benennung der beklagten Partei, also um eine Klarstellung, die mit der neueren Rechtsprechung übereinstimmt (vgl. BGHZ 3, 308 und Beschl vom 11. März 1952, V BLw 28/51) und auch von der Beklagten nicht beanstandet ist.
- BGH, 23.10.1953 - V ZR 38/52
Rechtsmittel
Die Ungewissheit bis zur Entscheidung über seine Ausübung schafft kein schwebendes Rechtsverhältnis als solches und hindert die Begründung des Anspruchs aus § 951 BGB nicht (vgl. BGHZ 7, 252 [258]; siehe auch Urteil des Senats vom 27. Februar 1953 - V ZR 141/51).Der Senat hat zu den zu dieser Frage vorgebrachten Ansichten auch unter Berücksichtigung der Ausführungen von lange (NJW 1951, 685) bereits im Urteil vom 3. Oktober 1952 (BGHZ 7, 252) ausführlich Stellung genommen und entschieden, dass der Anspruch aus § 951 BGB der Umstellung im Verhältnis 10 : 1 unterliegt, wenn der ihm zu Grunde liegende Rechtsverlust vor der Währungsreform des Jahres 1948 eingetreten ist (vgl. auch Urteil vom 27. Februar 1953 - V ZR 141/51).
- BGH, 26.03.1954 - V ZR 151/52
Rechtsmittel
Die umstellungsrechtliche Behandlung des Anspruchs aus § 951 BGB durch das Berufungsgericht entspricht zwar der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 7, 252 sowie Urteile vom 27. Februar 1953 - V ZR 141/51 - und vom 23. Oktober 1953 - V ZR 38/52, S 25/26 der Entscheidungsgründe, insoweit in NJW 1954, 265 nicht abgedruckt).
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