Rechtsprechung
| BGH, 22.03.1966 - V ZR 143/63 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Bestimmtheit eines Klageantrags auf Zahlung einer Überbaurente - Unterschiede bei den Anforderungen an Klageantrag und Berufungsantrag
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- BGH, 13.12.1951 - III ZR 144/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.03.1966 - V ZR 143/63
Vielmehr muß es in allen Fällen, in denen die Bestimmung des Betrags von einer Ermittlung der Schadenshöhe durch Beweisaufnahme oder durch gerichtliche Schätzung abhängt, genügen, wenn die ziffernmäßige Feststellung der Klageforderung dem Gericht überlassen wird, sofern nur dem Richter die tatsächlichen Grundlagen gegeben werden, die ihm die Feststellung der Hohe des gerechtfertigten Klageanspruchs ermöglichen (BGHZ 4, 138, 142 [BGH 13.12.1951 - III ZR 144/50]; RGZ 140, 211, 213;… Stein/Jonas/Schönke, ZPO 18. Aufl. § 253 III 2 a S. 4;… Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozeßrechts 9. Aufl. § 91 II 3 S. 147). - BGH, 18.11.1963 - VII ZR 182/62
Rechtsmittel bei gemischter Kostenentscheidung
Auszug aus BGH, 22.03.1966 - V ZR 143/63
Da aber das Urteil als Versäumnisurteil bezeichnet ist und den Parteien kein Nachteil daraus entstehen darf, daß das Gericht sich geirrt und sie durch eine falsche Form der Entscheidung zu einem an sich nicht statthaften Rechtsbehelf veranlaßt hat (vgl. BGHZ 34, 42, 43 [BGH 15.12.1960 - KVR 1/60] LM § 511 ZPO Nr. 13, BGH NJW 1964, 660 und WarnR 1965, 495), muß der Einspruch des Klägers gegen das Versäumnisurteil des Berufungsgerichts vom 16. März 1963 als zulässig angesehen werden. - BGH, 15.12.1960 - KVR 1/60
Auskunftsverlangen der Kartellbehörde
Auszug aus BGH, 22.03.1966 - V ZR 143/63
Da aber das Urteil als Versäumnisurteil bezeichnet ist und den Parteien kein Nachteil daraus entstehen darf, daß das Gericht sich geirrt und sie durch eine falsche Form der Entscheidung zu einem an sich nicht statthaften Rechtsbehelf veranlaßt hat (vgl. BGHZ 34, 42, 43 [BGH 15.12.1960 - KVR 1/60] LM § 511 ZPO Nr. 13, BGH NJW 1964, 660 und WarnR 1965, 495), muß der Einspruch des Klägers gegen das Versäumnisurteil des Berufungsgerichts vom 16. März 1963 als zulässig angesehen werden.
- BGH, 09.10.1957 - V ZR 45/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.03.1966 - V ZR 143/63
Es handelte sich deshalb um ein kontradiktorisches unechtes Versäumnisurteil (vgl. LM § 554 a ZPO Nr. 9 für den insoweit gleichgelagerten Fall der Verwerfung der Revision als unzulässig; in dem zeitlich früher liegenden Urteil des Senats vom 9. Oktober 1957, V ZR 45/57, LM § 330 ZPO Nr. 1 ist die Frage noch offen gelassen worden), gegen das an sich die Revision statthaft gewesen wäre (RGZ 131, 109; RG JW 1936, 1293;… Stein/Jonas/Schönke, ZPO 18. Aufl. Vorbem. III 3 vor § 330). - RG, 01.04.1933 - V 5/33
1. Inwieweit kann bei Klagen auf Geldleistungen von ziffermäßiger Angabe des …
Auszug aus BGH, 22.03.1966 - V ZR 143/63
Vielmehr muß es in allen Fällen, in denen die Bestimmung des Betrags von einer Ermittlung der Schadenshöhe durch Beweisaufnahme oder durch gerichtliche Schätzung abhängt, genügen, wenn die ziffernmäßige Feststellung der Klageforderung dem Gericht überlassen wird, sofern nur dem Richter die tatsächlichen Grundlagen gegeben werden, die ihm die Feststellung der Hohe des gerechtfertigten Klageanspruchs ermöglichen (BGHZ 4, 138, 142 [BGH 13.12.1951 - III ZR 144/50]; RGZ 140, 211, 213;… Stein/Jonas/Schönke, ZPO 18. Aufl. § 253 III 2 a S. 4;… Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozeßrechts 9. Aufl. § 91 II 3 S. 147). - RG, 02.01.1931 - II 36/30
Zum Versäumnisverfahren in der Berufungsinstanz.
Auszug aus BGH, 22.03.1966 - V ZR 143/63
Es handelte sich deshalb um ein kontradiktorisches unechtes Versäumnisurteil (vgl. LM § 554 a ZPO Nr. 9 für den insoweit gleichgelagerten Fall der Verwerfung der Revision als unzulässig; in dem zeitlich früher liegenden Urteil des Senats vom 9. Oktober 1957, V ZR 45/57, LM § 330 ZPO Nr. 1 ist die Frage noch offen gelassen worden), gegen das an sich die Revision statthaft gewesen wäre (RGZ 131, 109; RG JW 1936, 1293;… Stein/Jonas/Schönke, ZPO 18. Aufl. Vorbem. III 3 vor § 330). - RG, 15.11.1940 - III 19/40
1. Kann ein Bergbauunternehmen, das wegen Entziehung des Grundwassers nach …
Auszug aus BGH, 22.03.1966 - V ZR 143/63
Der Grundsatz ist zwar für Schadensersatzforderungen entwickelt, aber mit Recht auch auf andere Geldforderungen angewendet oder für anwendbar erklärt worden (vgl. RGZ 141, 304, 305; 165, 289, 298; BGH WM 1959, 238;… Rosenberg a.a.O.). - RG, 23.11.1916 - VI 219/16
Zu §§ 304, 551 Nr. 5 ZPO
Auszug aus BGH, 22.03.1966 - V ZR 143/63
Es wäre dann die Revision mit der Maßgabe zurückzuweisen, daß die Klage als unzulässig abgewiesen und die Berufung (als unbegründet) zurückgewiesen wird; das wäre auch noch nach dem rechtskräftigen Endurteil des Berufungsgerichts möglich (vgl. RGZ 89, 117, 119). - RG, 03.07.1933 - VIII 100/33
Ist dem Erfordernis, daß der Klagantrag bestimmt sein muß, auch genügt, wenn sich …
- RG, 25.06.1934 - IV B 34/34
Muß die Berufungsbegründung einen formulierten Antrag enthalten?
Auszug aus BGH, 22.03.1966 - V ZR 143/63
Es reicht deshalb aus, wenn die innerhalb der Berufungsbegründungsfrist eingegangenen Erklärungen des Berufungsklägers mit Sicherheit ergeben, inwieweit das Urteil angefochten wird und welche Abänderungen erstrebt werden (RGZ 145, 38, 39;… Baumbach/Lauterbach a.a.O. § 519 Anm. 3 B). - BGH, 08.11.1961 - V ZR 5/60
Rechtsmittel
- BGH, 24.02.1967 - V ZR 2/65
Formbedürftigkeit der Verpflichtung eines Gesellschafters zur Übertragung eines …
Eine Ausnahme gilt jedoch dann, wenn bei der Ermittlung des Verurteilungsbetrags eine richterliche Ermessensschätzung nach § 287 ZPO in Betracht kommt und die Klage genügende Grundlagen für die Anwendung dieses richterlichen Ermessens enthält (BGHZ 4, 138, 142 [BGH 13.12.1951 - III ZR 144/50]; Senatsurteil vom 22. März 1966 V ZR 143/63 S. 10).
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