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| BGH, 12.10.1965 - V ZR 143/64 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schließung einer Vertragslücke durch ergänzende Vertragsauslegung - Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften - Koppelung der Rente an das Anfangsgehalt nach der Reichsbesoldungsordnung - Schließung einer Vertragslücke durch Gesetz - Eignung ...
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 13.11.1970 - V ZR 6/70 Wenn es in dem Umstand, daß die Aufbesserung der Beamtenbezüge hier nicht in der Form von Zuschlägen zum bisherigen Grundgehalt, sondern durch Anhebung der ganzen Besoldungsgruppe vor sich ging, keinen Anlaß für eine abweichende Beurteilung erblickte, vielmehr angenommen hat, die Vertragspartner hätten auch einen solchen Sachverhalt mit ihrer Wertsicherungsklausel regeln wollen, so hält sich dies im Rahmen der dem Tatrichter nach § 286 ZPO obliegenden Würdigung (vgl. über Vertragsauslegung in derartigen Fällen die Urteile des Senats vom 8. Juli 1964, V ZR 178/63, WM 1964, 906, vom 12. Oktober 1965, V ZR 143/64 und vom 15. März 1968, V ZR 43/67, WM 1968, 833).
- BGH, 15.03.1968 - V ZR 43/67
Berechnungsgrundlage einer durch Vertrag zugesicherten Rente seit Inkrafttreten …
Der erkennende Senat hat diese Entscheidung durch Urteil vom 12. Oktober 1965, V ZR 143/64, auf das Bezug genommen wird, aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
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