Rechtsprechung
| BGH, 06.12.1967 - V ZR 144/66 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,7275) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit eines Vertrages - Verstoß gegen die guten Sitten
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.03.1966 - V ZR 62/64
Wirksamkeit von Vereinbarungen vor Abschluss eines Grundstücksgeschäfts - …
Auszug aus BGH, 06.12.1967 - V ZR 144/66
§ 138 Abs. 1 BGB ist gegenüber der Sonderregelung des § 123 Abs. 1 BGB nur dann anwendbar, wenn noch weitere Umstände hinzukommen, die den Vertragsabschluß als mit den guten Sitten unvereinbar erscheinen lassen (RGZ 115, 378, 383 sowie Urteil des erkennenden Senats vom 8. März 1966, V ZR 62/64, WM 1966, 585). - RG, 11.01.1927 - II 178/26
1. Kann im Falle der Fusion unter Ausschluß der Liquidation gegen die …
Auszug aus BGH, 06.12.1967 - V ZR 144/66
§ 138 Abs. 1 BGB ist gegenüber der Sonderregelung des § 123 Abs. 1 BGB nur dann anwendbar, wenn noch weitere Umstände hinzukommen, die den Vertragsabschluß als mit den guten Sitten unvereinbar erscheinen lassen (RGZ 115, 378, 383 sowie Urteil des erkennenden Senats vom 8. März 1966, V ZR 62/64, WM 1966, 585). - BGH, 15.03.1967 - V ZR 127/65
Formlose Übergabeverträge
Auszug aus BGH, 06.12.1967 - V ZR 144/66
Hierzu mag bemerkt werden, daß nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 15. März 1967 (V ZR 127/65, BGHZ 47, 184 mit Hinweis auf weitere Entscheidungen) die Grundsätze über die Wirksamkeit formloser Vereinbarungen über die Hofnachfolge auf den Geltungsbereich des Höferechts beschränkt sind, also außerhalb dieses Rechtsgebiets keine Anwendung finden. - BGH, 02.02.1955 - IV ZR 252/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 06.12.1967 - V ZR 144/66
Das Oberlandesgericht geht zutreffend davon aus, daß die Frage, ob die Voraussetzungen des § 138 Abs. 1 BGB gegeben sind, nur auf Grund einer umfassenden Gesamtwürdigung des Rechtsgeschäfts unter Berücksichtigung aller Umstände, die zu seinem Abschluß geführt haben, der Absichten und Beweggründe, welche die Parteien verfolgt haben, und nicht zuletzt der obejektiven Verhältnisse, unter denen der Vertrag geschlossen wurde, beantwortet werden kann (BGH Urteil vom 2. Mai 1955, IV ZR 252/54, NJW 1955, 1272).
- BGH, 24.03.1971 - V ZR 22/69
Voraussetzungen für das Erlöschen eines Mietverhältnisses - Anforderungen an die …
Entgegen der von der Revision vertretenen Auffassung hindert ferner nicht das vom Berufungsrichter als vereinbart erachtete Mietverhältnis der Parteien die Annahme eines auftragsähnlichen Rechtsverhältnisses hinsichtlich des Grundstückserwerbs (vgl. Senatsurteil vom 25. November 1964 - V ZR 144/66, WM 1965, 173).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.