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Rechtsprechung
   BGH, 10.02.2012 - V ZR 145/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,7691
BGH, 10.02.2012 - V ZR 145/11 (https://dejure.org/2012,7691)
BGH, Entscheidung vom 10.02.2012 - V ZR 145/11 (https://dejure.org/2012,7691)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 2012 - V ZR 145/11 (https://dejure.org/2012,7691)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Wohnungseigentumsverfahren: Passivlegitimation bei Anfechtungsklage gegen den Beschluss einer Untergemeinschaft

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 1 S 1 WoEigG, § 62 Abs 1 ZPO
    Wohnungseigentumsverfahren: Passivlegitimation bei Anfechtungsklage gegen den Beschluss einer Untergemeinschaft

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Erhebung einer Klage gegen sämtliche Wohnungseigentümer bei einer Klage gegen Beschlüsse einer Untergemeinschaft einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Anfechtungsklage gegen den Beschluss einer Untergemeinschaft richtet sich gegen alle Wohnungseigentümer

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    WEG § 46 Abs. 1 Satz 1
    Passivlegitimation bei Anfechtungsklagen; notwendige Streitgenossen; Beschluss einer Untergemeinschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 46 Abs. 1 S. 1
    Notwendigkeit der Erhebung einer Klage gegen sämtliche Wohnungseigentümer bei einer Klage gegen Beschlüsse einer Untergemeinschaft einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Klage gegen Untergemeinschaft reicht nicht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nichtigkeitsfeststellungsklage: Gegen wen ist sie zu richten? (IMR 2012, 433)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 780
  • NZM 2012, 767
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.11.2011 - V ZR 45/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Passivlegitimation im Beschlussanfechtungsprozess

    Auszug aus BGH, 10.02.2012 - V ZR 145/11
    Rn. 5 a) Der Senat hat, freilich nach Erlass des angefochtenen Urteils entschieden, dass eine Anfechtungsklage nach § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG ausnahmslos gegen die übrigen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft als notwendige Streitgenossen zu richten ist, und zwar auch dann, wenn der Beschluss einer Untergemeinschaft angefochten wird (Urteil vom 11. November 2011 - V ZR 45/11, MDR 2012, 81).

    Für eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Beschlusses, welche keinen von der Anfechtungsklage zu unterscheidenden Streitgegenstand betrifft (Senat…, Urteil vom 2. Oktober 2009 - V ZR 235/08, NJW 2009, 3655 Rn. 5, 20 ff. mwN), gilt nichts anderes (vgl. Senat, Urteil vom 11. November 2011 - V ZR 45/11, MDR 2012, 81;… s. auch Suilmann in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 46 Rn. 17).

    Dort führt die zugunsten der in der Rechtsmittelinstanz nicht mehr beteiligten Streitgenossen eingetretene Rechtskraft der Entscheidung zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels (vgl. Senat, Urteil vom 11. November 2011 - V ZR 45/11, aaO).

    Auch eine Wiedereinsetzung nach § 46 Abs. 1 Satz 3 WEG, § 233 ZPO könnte nicht gewährt werden, da die Fristversäumnis auf einem dem Kläger nach § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnenden Verschulden seines Prozessbevollmächtigten beruhen würde (vgl. Senat, Urteil vom 11. November 2011 - V ZR 45/11, aaO).

  • BGH, 02.10.2009 - V ZR 235/08

    Anfechtungsklage: Verlängerung der Begründungsfrist

    Auszug aus BGH, 10.02.2012 - V ZR 145/11
    Für eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Beschlusses, welche keinen von der Anfechtungsklage zu unterscheidenden Streitgegenstand betrifft (Senat, Urteil vom 2. Oktober 2009 - V ZR 235/08, NJW 2009, 3655 Rn. 5, 20 ff. mwN), gilt nichts anderes (vgl. Senat, Urteil vom 11. November 2011 - V ZR 45/11, MDR 2012, 81;… s. auch Suilmann in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 46 Rn. 17).
  • BGH, 19.06.2008 - III ZR 46/06

    Willenserklärungen einer Außen-GbR und ihre Tücken

    Auszug aus BGH, 10.02.2012 - V ZR 145/11
    Aufgrund der weiterreichenden Rechtswirkungen einer Abweisung als unbegründet ist das Berufungsurteil mit der Maßgabe zu bestätigen, dass die Klage als unzulässig abzuweisen ist (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juni 2008 - III ZR 46/06, NJW-RR 2008, 1484; Urteil vom 10. November 1999 - VIII ZR 78/98, NJW 2000, 738, 740; Urteil vom 22. Januar 1997 - VIII ZR 339/95, WM 1997, 1713, 1716).
  • BGH, 10.11.1999 - VIII ZR 78/98

    Gewillkürte Prozeßstandschaft - Von Amts wegen - Prozeßvoraussetzung - …

    Auszug aus BGH, 10.02.2012 - V ZR 145/11
    Aufgrund der weiterreichenden Rechtswirkungen einer Abweisung als unbegründet ist das Berufungsurteil mit der Maßgabe zu bestätigen, dass die Klage als unzulässig abzuweisen ist (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juni 2008 - III ZR 46/06, NJW-RR 2008, 1484; Urteil vom 10. November 1999 - VIII ZR 78/98, NJW 2000, 738, 740; Urteil vom 22. Januar 1997 - VIII ZR 339/95, WM 1997, 1713, 1716).
  • BGH, 22.01.1997 - VIII ZR 339/95

    Formgültigkeit einer Rechtswahlvereinbarung; Entscheidung des Revisionsgerichts …

    Auszug aus BGH, 10.02.2012 - V ZR 145/11
    Aufgrund der weiterreichenden Rechtswirkungen einer Abweisung als unbegründet ist das Berufungsurteil mit der Maßgabe zu bestätigen, dass die Klage als unzulässig abzuweisen ist (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juni 2008 - III ZR 46/06, NJW-RR 2008, 1484; Urteil vom 10. November 1999 - VIII ZR 78/98, NJW 2000, 738, 740; Urteil vom 22. Januar 1997 - VIII ZR 339/95, WM 1997, 1713, 1716).
  • BGH, 10.11.2017 - V ZR 184/16

    Wohnungseigentumssache: Beschlusskompetenz der Mitglieder der für einzelne …

    Rn. 10 bb) Die Klage war, wie geschehen, nach § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG gegen die übrigen Wohnungseigentümer zu erheben, auch wenn der Kläger lediglich Beschlüsse angreift, die von Untergemeinschaften gefasst worden sind (vgl. Senat…, Urteil vom 20. Juli 2012 - V ZR 231/11, ZWE 2012, 494 Rn. 5;… Urteil vom 11. November 2011 - V ZR 45/11, NJW 2012, 1224 Rn. 10; Urteil vom 10. Februar 2012 - V ZR 145/11, juris Rn. 5).
  • BGH, 20.07.2012 - V ZR 231/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Passivlegitimation bei Beschlussanfechtungsklage bzw. …

    Die nur gegen einen Teil der Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtete Klage ist deshalb unzulässig (Senatsurteile vom 11. November 2011 - V ZR 45/11, NJW 2012, 1224, 1225 Rn. 10 ff., vom 10. Februar 2012 - V ZR 145/11, juris Rn. 5 …und vom 2. März 2012 - V ZR 89/11, juris Rn. 6).
  • BGH, 02.03.2012 - V ZR 89/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Passivlegitimation bei Beschlussanfechtungsklage bzw. …

    Für eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Beschlusses, welche keinen von der Anfechtungsklage zu unterscheidenden Streitgegenstand betrifft, gilt nichts anderes (Senat, Urteil vom 10. Februar 2012 - V ZR 145/11, Umdruck S. 4 mwN).
  • LG Hamburg, 12.07.2017 - 318 S 1/17

    Beschlussanfechtungsklage: Wirtschaftliches Interesse am Beschluss über die …

    Eine Anfechtungsklage nach § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG ist ausnahmslos gegen die übrigen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft als notwendige Streitgenossen zu richten (BGH, Urteil vom 10.02.2012 - V ZR 145/11, Rn. 5, NJW-RR 2012, 780, zitiert nach juris).
  • AG Bremen, 22.06.2012 - 29 C 5/12

    Kann eine Untergemeinschaft Rechte und Pflichten haben?

    Dies gilt ausnahmslos und gerade auch dann, wenn durch die Gemeinschaftsordnung Untergemeinschaften mit eigener Beschlusskompetenz gebildet worden sind (Bundesgerichtshof, Urt.v. 11. November 2011, V ZR 45/11; Urt.v. 10. Februar 2012, V ZR 145/11; Urt.v. 2. März 2012, V ZR 89/11).
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