Rechtsprechung
| BGH, 04.03.2005 - V ZR 148/04 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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SachenRBerG § 7 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
SachenRBerG § 7 Abs. 1
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
SachenRBerG § 7 Abs. 1
Keine analoge Anwendung der Sachenrechtsbereinigung bei Pacht durch freischaffenden Künstler - JLaw (App) | www.prinz.law
- nomos.de
, S. 35 (Volltext und Kurzanmerkung)
§ 7 Abs. 1 SachenRBerG
Keine Sachenrechtsbereinigung bei baulichen Investitionen freischaffender Künstler auf volkseigenem Grundstück - Wolters Kluwer
Erfassen von baulichen Investitionen von § 7 Abs. 1 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes (SachenRBerG) - Auslegung und Umfang von § 7 SachenBerG
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
SachenRBerG § 7 Abs. 1
Künstlerinvestition - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SachenRBerG § 7 Abs. 1
Rechte des Pächters eines gepachteten volkseigenen Grundstücks - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
Papierfundstellen
- MDR 2005, 742
- NJ 2005, 366
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 08.11.1996 - V ZR 7/96
Sachenrechtsbereinigung in bezug auf Bebauungen auf vertraglicher Grundlage
Auszug aus BGH, 04.03.2005 - V ZR 148/04
Er enthält lediglich Regelbeispiele für eine der Sachenrechtsbereinigung unterfallende bauliche Nutzung fremder Grundstücke und versperrt daher nicht die Erfassung auch anderer Sachverhalte, und zwar über die als Auffangtatbestand ausgestaltete Regelung des Absatzes 1 (vgl. Senat, BGHZ 134, 50, 53;… Urt. v. 25. September 1998, V ZR 166/97, Umdruck S. 5, nicht veröffentlicht).Sie setzt grundsätzlich eine bauliche Investition des Nutzers voraus, die nach dem Boden- und dem Wirtschaftsrecht der DDR durch Verleihung eines Nutzungsrechts hätte abgesichert werden können, mag es auch im Einzelfall hierzu nicht gekommen sein (Senat, BGHZ 134, 50, 53 f.).
- BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00
Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig
Auszug aus BGH, 04.03.2005 - V ZR 148/04
Zwar ist ein Rechtsmittel, das für eine nicht existente Partei eingelegt worden ist, grundsätzlich unzulässig (vgl. BGHZ 146, 341, 357). - BGH, 08.02.1993 - II ZR 62/92
Wirksame Prozeßvollmacht unabhängig von Rechtshängigkeit
Auszug aus BGH, 04.03.2005 - V ZR 148/04
Doch gilt es im Zweifel als für die Erben eingelegt (BGHZ 121, 263, 265), legitimiert durch die fortwirkende (§ 86 ZPO) vorinstanzliche Prozeßvollmacht, die auch die Bevollmächtigung des Revisionsanwalts deckt (…vgl. BGH, Urt. v. 8. November 1993, II ZR 26/93, NJW 1994, 320 m.w.N.). - BGH, 08.11.1993 - II ZR 26/93
Beweiskraft einer notariellen Niederschrift über eine Hauptversammlung; …
Auszug aus BGH, 04.03.2005 - V ZR 148/04
Doch gilt es im Zweifel als für die Erben eingelegt (BGHZ 121, 263, 265), legitimiert durch die fortwirkende (§ 86 ZPO) vorinstanzliche Prozeßvollmacht, die auch die Bevollmächtigung des Revisionsanwalts deckt (vgl. BGH, Urt. v. 8. November 1993, II ZR 26/93, NJW 1994, 320 m.w.N.). - BGH, 25.09.1998 - V ZR 166/97
Treuwidrigkeit des Verlangens nach Rückgabe eines Grundstücks
Auszug aus BGH, 04.03.2005 - V ZR 148/04
Er enthält lediglich Regelbeispiele für eine der Sachenrechtsbereinigung unterfallende bauliche Nutzung fremder Grundstücke und versperrt daher nicht die Erfassung auch anderer Sachverhalte, und zwar über die als Auffangtatbestand ausgestaltete Regelung des Absatzes 1 (vgl. Senat, BGHZ 134, 50, 53; Urt. v. 25. September 1998, V ZR 166/97, Umdruck S. 5, nicht veröffentlicht).
- BGH, 15.07.2016 - V ZR 195/15
Überbau im Beitrittsgebiet: Anspruch auf Ankauf der überbauten Flächen nach dem …
Daraus ergibt sich allerdings auch, dass das Sachenrechtsbereinigungsgesetz keine Anwendung findet, wenn die dingliche Absicherung einer baulichen Nutzung nicht planwidrig unterblieben und auch nicht an einem für die DDR typischen Vollzugsdefizit gescheitert ist (Senat, Urteil vom 4. März 2005 - V ZR 148/04, ZOV 2005, 164, 165; ähnlich Urteil vom 27. September 2002 - V ZR 262/01, VIZ 2003, 90, 91 f.). - BGH, 13.03.2025 - V ZR 59/24
Entscheidungderheblicher Verstoß gegen den Anspruch auf das rechtliche Gehör; …
Die Feststellung, die Vertragsparteien hätten etwa durch mündliche Abreden oder sonstige außerhalb der Urkunde liegende Umstände einen Teil des Vereinbarten aus der notariellen Urkunde herausverlagert, kann nicht allein anhand der notariellen Urkunde getroffen werden (vgl. Senat, Urteil vom 30. Juni 2006 - V ZR 148/04, NJW-RR 2006, 1292 Rn. 12).
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