Rechtsprechung
| BGH, 14.05.1954 - V ZR 148/52 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DVBl 1954, 431
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BGH, 15.11.1951 - III ZR 21/51
Inanspruchnahme eines Kraftfahrzeugs
Auszug aus BGH, 14.05.1954 - V ZR 148/52
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Nichtigkeit von Verwaltungsakten (BGHZ 1, 146; 2, 366; 4, 10; 4, 68 [71]; 4, 310) ist die Nichtigkeit nicht auf den Fall reiner Willkür des behördlichen Aktes (BGHZ 4, 24) beschränkt, vielmehr kann auch ein formeller Mangel des Verwaltungsakts zu seiner Nichtigkeit führen z.B. die Unterlassung seiner Bekanntgabe an den Betroffenen (BGHZ 4, 20) oder der absolute Mangel sachlicher Zuständigkeit (BGHZ 4, 18). - BGH, 28.06.1951 - IV ZR 88/50
Nichtigkeit eines Verwaltungsakts wegen Willkür
Auszug aus BGH, 14.05.1954 - V ZR 148/52
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Nichtigkeit von Verwaltungsakten (BGHZ 1, 146; 2, 366; 4, 10; 4, 68 [71]; 4, 310) ist die Nichtigkeit nicht auf den Fall reiner Willkür des behördlichen Aktes (BGHZ 4, 24) beschränkt, vielmehr kann auch ein formeller Mangel des Verwaltungsakts zu seiner Nichtigkeit führen z.B. die Unterlassung seiner Bekanntgabe an den Betroffenen (BGHZ 4, 20) oder der absolute Mangel sachlicher Zuständigkeit (BGHZ 4, 18). - BGH, 12.02.1951 - IV ZR 106/50
Inanspruchnahme. Rechtsweg. Blankoverfügung
Auszug aus BGH, 14.05.1954 - V ZR 148/52
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Nichtigkeit von Verwaltungsakten (BGHZ 1, 146; 2, 366; 4, 10; 4, 68 [71]; 4, 310) ist die Nichtigkeit nicht auf den Fall reiner Willkür des behördlichen Aktes (BGHZ 4, 24) beschränkt, vielmehr kann auch ein formeller Mangel des Verwaltungsakts zu seiner Nichtigkeit führen z.B. die Unterlassung seiner Bekanntgabe an den Betroffenen (BGHZ 4, 20) oder der absolute Mangel sachlicher Zuständigkeit (BGHZ 4, 18).
- BGH, 23.11.1951 - V ZR 89/50
Rechtsweg für Ansprüche aus Reichsleistungsgesetz
Auszug aus BGH, 14.05.1954 - V ZR 148/52
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Nichtigkeit von Verwaltungsakten (BGHZ 1, 146; 2, 366; 4, 10; 4, 68 [71]; 4, 310) ist die Nichtigkeit nicht auf den Fall reiner Willkür des behördlichen Aktes (BGHZ 4, 24) beschränkt, vielmehr kann auch ein formeller Mangel des Verwaltungsakts zu seiner Nichtigkeit führen z.B. die Unterlassung seiner Bekanntgabe an den Betroffenen (BGHZ 4, 20) oder der absolute Mangel sachlicher Zuständigkeit (BGHZ 4, 18). - RG, 22.06.1940 - II 141/39
1. Ist die Vollstreckungsbehörde, die einen von ihr im Verwaltungszwangsverfahren …
Auszug aus BGH, 14.05.1954 - V ZR 148/52
Im Anschluss an die Rechtsprechung des Reichsgerichts und in Übereinstimmung mit der des IV. Zivilsenats des Bundesgerichthofs wird zu fragen sein, ob es sich infolge der Versagung des rechtlichen Gehörs - möglicherweise auch zusammen mit weiteren Umständen - um einen dem Bereich der hoheitlichen Betätigung unzweifelhaft fremden, gesetzlich überhaupt nicht zu rechtfertigenden Akt reiner Willkär handelt (RGZ 164, 162 [176]) oder, anders ausgedrückt, die Massnahme sich so weit von den an eine ordnunsgmässige Verwaltung zu stellenden Anforderung entfent, dass sie als Akt der Verwaltung überhaupt nicht mehr angesehen werden kann, vielmehr ausserhalb aller verwaltungsmässigen Erwägungen liegt (RGZ 168, 129 [137]). - RG, 12.11.1941 - III 19/41
Unter welchen Voraussetzungen kann die Reichsärztekammer mit ihren Maßnahmen in …
Auszug aus BGH, 14.05.1954 - V ZR 148/52
Im Anschluss an die Rechtsprechung des Reichsgerichts und in Übereinstimmung mit der des IV. Zivilsenats des Bundesgerichthofs wird zu fragen sein, ob es sich infolge der Versagung des rechtlichen Gehörs - möglicherweise auch zusammen mit weiteren Umständen - um einen dem Bereich der hoheitlichen Betätigung unzweifelhaft fremden, gesetzlich überhaupt nicht zu rechtfertigenden Akt reiner Willkär handelt (RGZ 164, 162 [176]) oder, anders ausgedrückt, die Massnahme sich so weit von den an eine ordnunsgmässige Verwaltung zu stellenden Anforderung entfent, dass sie als Akt der Verwaltung überhaupt nicht mehr angesehen werden kann, vielmehr ausserhalb aller verwaltungsmässigen Erwägungen liegt (RGZ 168, 129 [137]).
- BGH, 12.07.1967 - V ZR 61/64
Entwidmung eines öffentlichen Weges
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 10.06.1964 - Ib ZR 216/62
Anspruch auf Ersatz entgangener Nutzungen - Abtretung einer Forderung - …
Zwar kann dieser Erlaß nicht als Quelle objektiven Rechts gelten (so BGH Urt. v. 4. Mai 1954 - V ZR 148/52 = DÖV 1954, 438), doch kann unbedenklich davon ausgegangen werden, daß im allgemeinen nach diesem Erlaß verfahren wurde; selbst wenn dies nicht geschah, wäre eine auf § 8 EnergWG gestützte Einweisungsverfügung nicht etwa schon deshalb nichtig, weil das rechtliche Gehör versagt wurde (…BGH a.a.O.).Hierzu genügt der Hinweis, daß der § 9 EnergWG seit jeher nicht als abschließende Regelung für die Entschädigung wegen Eingriffen nach § 8 EnergWG angesehen wurde, sondern daß daneben (§ 9 Abs. 3 EnergWG) die Entschädigungsgesetze der Länder heranzuziehen sind, wonach Entschädigungen für solche Eingriffe in Betracht kommen (BGH Urt. v. 14. Mai 1954 - V ZR 148/52 - insoweit in DÖV 1954, 438 nicht abgedruckt).
- BGH, 13.07.1954 - V ZR 26/53
Rückübereignung nach Enteignung
An sich kann von einer Nichtigkeit eines Verwaltungsakts, den das ordentliche Gericht nicht zu beachten brauchte, nur dann gesprochen werden, wenn es sich um einen gesetzlich überhaupt nicht zu rechtfertigenden Akt reiner Willkür handelt, wenn die Verwaltungsbehörde Verwaltungsakte aus ganz unsachlichen Beweggründen vornimmt, die außerhalb aller verwaltungsmäßigen Erwägungen liegen (RGZ 164, 162 [176]; 168, 129 [137]; BGHZ 2, 366 [367]; 4, 10 [32]; 4, 68 [71]; BGH vom 14.5.1954 - V ZR 148/52 -). - BGH, 14.05.1956 - III ZR 74/54
Rechtsmittel
Wenn dabei der beteiligte Beamte vor der Festsetzung der Dienstwohnungsvergütung nicht gehört sein sollte, steht dies der Gültigkeit der Festsetzung nicht entgegen, da dem Mangel des rechtlichen Gehörs nicht eine so weitreichende Bedeutung beigelegt werden kann (s. auch V ZR 148/52 vom 14. Mai 1954 in DVBl S. 431 = ÖV S. 438). - BGH, 13.07.1954 - V ZR 82/53
Rechtsmittel
Nur dann, wenn der Akt als schlechthin nichtig anzusehen ist, so dass, auch ohne dass er aufgehoben ist, niemand ihn zu beachten braucht, ist der ordentliche Richter nicht an ihn gebunden (BGHZ 4, 10 [22 bis 26]; 5, 76 [85]; BGH vom 14.5.1954 V ZR 148/52).
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