Rechtsprechung
| BGH, 19.09.2008 - V ZR 152/07 |
Volltextveröffentlichungen (19)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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BGB § 912
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BGB § 912
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 912
Überbauvorschriften gelten auch bei erstmaliger Grenzüberschreitung durch nachträgliche Veränderung; keine Duldungspflicht für Regeln der Baukunst widersprechenden Überbau - Kanzlei Prof. Schweizer
Grenzüberbau
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anwendbarkeit des § 912 BGB bei erstmaliger Überbauung der Grenze i.R.e. Gebäudeveränderung; Duldungspflicht eines Nachbarn hinsichtlich eines nicht den Regeln der Baukunst entsprechenden Überbaus
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Duldung eines erst bei nachträglicher baulicher Veränderung des Gebäudes entstehenden Überbaus
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
§ 912 BGB entsprechend anwenbar, wenn bei der Veränderung eines Gebäudes erstmals über die Grenze gebaut wird
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Überbau - Beeinträchtigung und Duldungspflicht
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 912
Beseitigung eines Überbaus bei Verstoß gegen die Regeln der Baukunst; grobe Fahrlässigkeit bei Grundstücksüberbauung; nachbarrechtliches Gemeinschaftsverhältnis; Nachbarrecht; über die Grenzverletzung hinausreichende Beeinträchtigungen des Nachbarn - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 912
Duldung eines den Regeln der Baukunst nicht entsprechenden Überbaus durch den Nachbarn - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Muss Überbau geduldet werden?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Brandschutzwidrige Dachkonstruktion ragt auf das Dach des Nachbarn hinüber - Duldungspflicht?
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Überbauung der Grundstücksgrenze
- lw.com
, S. 2 (Leitsatz und Kurzinformation)
Keine Überbau-Duldungspflicht bei Baurechtswidrigkeit
Besprechungen u.ä. (2)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Anspruch des Nachbarn auf Beseitigung eines den Regeln der Baukunst widersprechenden Überbaus
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Muss nachträglicher Überbau geduldet werden? (IMR 2008, 426)
Verfahrensgang
- LG München I, 19.03.2007 - 27 O 220/05
- OLG München, 16.08.2007 - 8 U 2766/07
- BGH, 19.09.2008 - V ZR 152/07
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 24
- MDR 2009, 24
- MDR 2010, 366
- NZM 2008, 939
- NJ 2009, 29
- BauR 2009, 101
Wird zitiert von ... (28) Zitiert selbst (6)
- BGH, 11.07.2003 - V ZR 199/02
Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis nach Aufteilung eines Grundstücks
Auszug aus BGH, 19.09.2008 - V ZR 152/07
Aus demselben Grund muss der Kläger die derzeitige Überbauung seines Grundstücks auch nicht unter dem Gesichtspunkt des nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnisses dulden (vgl. dazu Senat, Urt. v. 11. Juli 2003, V ZR 199/02, NJW-RR 2003, 1313, 1314). - BGH, 19.09.2003 - V ZR 360/02
Haftung des bösgläubigen Besitzers
Auszug aus BGH, 19.09.2008 - V ZR 152/07
Ist einem Grundstückseigentümer bewusst, dass er im Bereich der Grenze baut, handelt er grob fahrlässig, wenn er sich vor der Bauausführung nicht vergewissert, dass der für die Bebauung vorgesehene Grund ihm gehört bzw. während der Bauausführung nicht darauf achtet, dass die Grenzen seines Grundstücks nicht überschritten werden (Senat, BGHZ 156, 170, 171 f.). - BGH, 22.09.1972 - V ZR 8/71
Gebäude i. S. § 912; Duldungspflicht bei nachbarlichem Gemeinschaftsverhältnis
Auszug aus BGH, 19.09.2008 - V ZR 152/07
Ebenso, wie eine aus dem nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis abgeleitete Duldungspflicht nur gegenüber ordnungsgemäßen, den Regeln der Baukunst entsprechenden Maßnahmen des Grundstücksnachbarn besteht (…Senat, Urt. v. 25. November 1964, V ZR 185/62, WM 1965, 132, 134; Urt. v. 22. September 1972, V ZR 8/71, WM 1972, 1400, 1401), muss auch ein Überbau nicht geduldet werden, wenn er den Regeln der Baukunst nicht entspricht und deshalb - über die Grenzverletzung hinausreichende - Beeinträchtigungen des Nachbargrundstücks besorgen lässt.
- BGH, 04.04.1986 - V ZR 17/85
Neigung der Grenzmauer
Auszug aus BGH, 19.09.2008 - V ZR 152/07
Die Vorschrift ist aber Ausdruck eines allgemeinen Grundsatzes, welcher über den unmittelbar im Gesetz geregelten Fall hinaus auf ähnliche Tatbestände ausgedehnt werden kann (Senat, BGHZ 97, 292, 294 f.). - BGH, 25.11.1964 - V ZR 185/62
Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis
Auszug aus BGH, 19.09.2008 - V ZR 152/07
Ebenso, wie eine aus dem nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis abgeleitete Duldungspflicht nur gegenüber ordnungsgemäßen, den Regeln der Baukunst entsprechenden Maßnahmen des Grundstücksnachbarn besteht (Senat, Urt. v. 25. November 1964, V ZR 185/62, WM 1965, 132, 134;… Urt. v. 22. September 1972, V ZR 8/71, WM 1972, 1400, 1401), muss auch ein Überbau nicht geduldet werden, wenn er den Regeln der Baukunst nicht entspricht und deshalb - über die Grenzverletzung hinausreichende - Beeinträchtigungen des Nachbargrundstücks besorgen lässt. - BGH, 26.04.1961 - V ZR 203/59
- AG Brandenburg, 07.12.2016 - 31 C 160/14
Überbau unterhalb der 25 cm-Grenze muss der Nachbar hinnehmen!
Entscheidend ist also, ob sich eine Beseitigung des Überbaus zwangsläufig zu einem Wertverlust der innerhalb der Grundstücksgrenzen befindlichen Baulichkeiten führt (BGH, Urteil vom 19.09.2008, Az.: V ZR 152/07, u.a. in: NJW-RR 2009, Seiten 24 f.; LG Rostock, Urteil vom 25.11.2014, Az.: 3 O 26/13, u.a. in: "juris"). - BGH, 15.11.2013 - V ZR 24/13
Garagenüberbau: Duldungspflicht als Inhalt einer Grunddienstbarkeit; Recht zur …
Zu diesem Zweck stellt § 912 BGB das Interesse an dem Erhalt der Gebäudeeinheit über das Interesse des Nachbarn an der Durchsetzung seiner Eigentumsrechte, sofern der Überbauer nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt und der Nachbar dem Überbau nicht sofort widersprochen hat (Senat, Urteil vom 19. September 2008 - V ZR 152/07, NJW-RR 2009, 24 Rn. 9;… Motive III S. 283 = Mugdan, Materialien, Bd. 3, S. 156). - BGH, 17.01.2014 - V ZR 292/12
Nachbarschutz in Nordrhein-Westfalen: Anspruch auf Beseitigung einer …
Bei einem entschuldigten Überbau entfällt in diesem Fall zwar die Duldungspflicht des § 912 Abs. 1 BGB, weil ein vor der Zerschlagung zu schützender wirtschaftlicher Wert nicht mehr vorhanden ist (…vgl. Staudinger/Roth, BGB [2009], § 912 Rn. 35 sowie Senat, Urteil vom 19. September 2008 - V ZR 152/07, NJW-RR 2009, 24 Rn. 9).
- BGH, 12.11.2021 - V ZR 115/20
Bundesländer dürfen grenzüberschreitende Wärmedämmung regeln
Nichts Anderes folgt aus dem Umstand, dass § 912 BGB etwa beim Eigengrenzüberbau oder bei der nachträglichen Gebäudeerweiterung analog anzuwenden ist (vgl. Senat, Urteil vom 19. September 2008 - V ZR 152/07, NJW-RR 2009, 24 Rn. 9 f.;… zu den einzelnen Fallgruppen MüKoBGB/Brückner, 8. Aufl., § 912 Rn. 47 ff. mwN).Deshalb hängt die Duldungspflicht maßgeblich von den mit dem Rückbau verbundenen Folgen ab (vgl. Senat, Urteil vom 19. September 2008 - V ZR 152/07, NJW-RR 2009, 24 Rn. 9 f. mwN).
- BGH, 15.07.2016 - V ZR 195/15
Überbau im Beitrittsgebiet: Anspruch auf Ankauf der überbauten Flächen nach dem …
Denn auf den nachträglichen Überbau sind die Vorschriften über den Überbau im Grundsatz entsprechend anzuwenden (Senat, Urteil vom 19. September 2008 - V ZR 152/07, NJW-RR 2009, 24 Rn. 10).Rn. 27 (a) Die Vorschrift des § 912 BGB beruht auf dem Rechtsgedanken, dass die mit der Beseitigung eines Überbaus verbundene Zerschlagung wirtschaftlicher Werte vermieden werden soll, die dadurch entsteht, dass sich der Abbruch eines überbauten Gebäudeteils meist nicht auf diesen beschränken lässt, sondern zu einer Beeinträchtigung und Wertminderung auch des bestehen bleibenden, auf eigenem Grund gebauten Gebäudeteils führt (Senat, Urteile vom 4. April 1986 - V ZR 17/85, BGHZ 97, 292, 294, vom 16. Januar 2004 - V ZR 243/03, BGHZ 157, 301, 304 und vom 19. September 2008 - V ZR 152/07, NJW-RR 2009, 24 Rn. 10;… Staudinger/Roth BGB [2016], § 912 Rn. 1;… MüKoBGB/Säcker, 6. Aufl., § 912 Rn. 1).
Dies gilt insbesondere bei nachträglich angefügten Gebäudeteilen, wie Fensterläden und Markisen, weil bei deren Beseitigung nicht von der Zerstörung wirtschaftlicher Werte gesprochen werden kann (Senat, Urteil vom 19. September 2008 - V ZR 152/07, NJW-RR 2009, 24 Rn. 10).
Denn auch dann könnten sie an der Grenze gebaut haben und gehalten gewesen sein, den Grenzverlauf zu klären (dazu: Senat, Urteile vom 19. September 2003 - V ZR 360/02, BGHZ 156, 170, 171 f. und vom 19. September 2008 - V ZR 152/07, NJW-RR 2009, 24 Rn. 12).
- BGH, 19.10.2012 - V ZR 263/11
Öltank als wesentlicher Bestandteil eines Wohngebäudes; Anwendbarkeit der …
Daran fehlt es insbesondere bei Gebäudeteilen wie Fensterläden und Markisen, weil bei deren Beseitigung nicht von der Zerstörung wirtschaftlicher Werte gesprochen werden kann (Senat, Urteil vom 19. September 2008 - V ZR 152/07, NJW-RR 2009, 24 Rn. 10). - BGH, 27.03.2015 - V ZR 216/13
Ufergrundstücke an einem Flusslauf im früheren Ostteil von Berlin: …
Die Vorschrift beruht auf dem Rechtsgedanken, dass die mit der Beseitigung eines Überbaus verbundene Zerschlagung wirtschaftlicher Werte vermieden werden soll (Senat, Urteile vom 4. April 1986 - V ZR 17/85, BGHZ 97, 292, 294, vom 16. Januar 2004- V ZR 243/03, BGHZ 157, 301, 304 und vom 19. September 2008- V ZR 152/07, NJW-RR 2009, 24;… Staudinger/Roth BGB [2009], § 912 Rn. 1;… MüKoBGB/Säcker, 6. Aufl., § 912 Rn. 1).Richtig ist es daher, die Vorschrift im ersten Fall einschränkend auszulegen (vgl. Senat, Urteile vom 19. September 2008 - V ZR 152/07, NJW-RR 2009, 24 Rn. 10 …und vom 19. Oktober 2012 - V ZR 263/11, NJW-RR 2013, 652 Rn. 17) und sie im zweiten Fall teleologisch erweiternd auch auf andere größere Bauwerke anzuwenden, deren Beseitigung eine dem (Teil-)Abriss eines Gebäudes im engeren Sinne vergleichbare Zerschlagung wirtschaftlicher Werte bedeutete.
- OLG Karlsruhe, 09.12.2009 - 6 U 121/09
Nachbarrecht: Duldung der Anbringung einer 15 cm in das Grundstück hineinragenden …
Rn. 17 Dabei hat das Landgericht unter Bezugnahme auf die höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH, Urt. v. 19.09.2008 - V ZR 152/07, NJW-RR 2009, 24 Tz. 10 f.) zu Recht angenommen, dass die Vorschrift nicht nur auf Fälle der Errichtung eines Gebäudes, sondern analog auch auf die Fälle anzuwenden ist, dass eine Grundstücksgrenze infolge nachträglicher Veränderung eines zunächst innerhalb der Grenzen errichteten Gebäudes überbaut wird. - BGH, 25.09.2026 - V ZR 218/24 Rn. 12 b) Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine Duldungspflicht analog § 912 Abs. 1 BGB allerdings dann nicht gegeben, wenn der überbaute Gebäudeteil den Regeln der Baukunst nicht entspricht und deshalb - über die Grenzverletzung hinausreichende - Beeinträchtigungen des Nachbargrundstücks besorgen lässt (vgl. Senat, Urteil vom 19. September 2008 - V ZR 152/07, NJW-RR 2009, 24 Rn. 16).
Zum anderen ist das Interesse des Nachbarn an der Beseitigung des Überbaus von deutlich höherem Gewicht, wenn von der nicht fachgemäßen Ausführung des über die Grenze gebauten Gebäudeteils (weitere) Beeinträchtigungen des überbauten Grundstücks ausgehen können (vgl. Senat, Urteil vom 19. September 2008 - V ZR 152/07, aaO).
Erfolgt der Überbau - wie in der der Entscheidung des Senats vom 19. September 2008 (V ZR 152/07, NJW-RR 2009, 24) zugrunde liegenden Konstellation - über einen unbebauten Grundstücksteil, kommt es für die Beurteilung, ob der Zustand aufrechterhalten werden kann und eine Zerschlagung wirtschaftlicher Werte droht, allein auf den Überbau als solchen an.
- OLG Brandenburg, 31.03.2011 - 5 U 45/09
Nachbarschutz: Beseitigungsanspruch für einen Grenzüberbau bei beiderseitigem …
Wer im Bereich der Grenze baut, hat dabei stets die Pflicht, sich zuverlässig über den Grenzverlauf zu unterrichten, gegebenenfalls durch Hinzuziehung eines Vermessungsingenieurs (BGHZ 156, 170, 171; BGH NJW-RR 2009, 24, 25; KG ZMR 2000, 331, 333). - AG Braunschweig, 06.07.2020 - 112 C 43/19
Nachbarn können nicht Grenzverlauf der Grundstücke selbst festlegen
- OLG Rostock, 30.07.2015 - 3 U 82/14
Überbau im Beitrittsgebiet: Anwendbarkeit des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes; …
- VGH Bayern, 26.04.2022 - 8 B 20.1655
Erfolgreiche Klage auf Duldung der Beseitigung einer öffentlichen Straße, die …
- OLG Stuttgart, 25.09.2012 - 10 U 67/12
Haftung des Vermessungsingenieurs: Schadensersatz bei Überbau wegen fehlerhafter …
- LG Berlin, 28.01.2021 - 65 S 52/18
Duldung der Überbauung eines Grundstücks im Bereich einer Grenzwand durch …
- OLG Brandenburg, 04.11.2010 - 5 U 39/09
Nachbarrechtlicher Beseitigungsanspruch: Abwägung zwischen Beseitigungsaufwand …
- LG Saarbrücken, 11.11.2022 - 13 S 51/21
Selbstbeseitigungsrecht des Grundstückseigentümers bei einem rechtswidrigen …
- VGH Bayern, 05.11.2012 - 8 ZB 12.116
Der öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigungsanspruch kann nach § 275 Abs. 2 BGB …
- LG Stuttgart, 01.04.2021 - 14 O 528/20
Erlöschen einer eingetragenen altrechtlichen Dienstbarkeit nach württembergischen …
- OLG München, 12.09.2012 - 20 U 1600/12
Beseitigungsanspruch für einen Überbau: Grob fahrlässige Überbauung der Grenze …
- OLG Frankfurt, 16.11.2011 - 1 U 292/10
Duldungspflicht hinsichtlich eines verfallenden Überbaus
- OLG Brandenburg, 28.05.2025 - 5 U 46/24
Klage eines Grundstücksnachbarn auf Beseitigung eines im Grenzbereich der beiden …
- LG Rostock, 25.11.2014 - 3 O 31/13
Überbauung: Duldungspflicht des Eigentümers; Errichtung des Überbaus zu …
- LG Rostock, 25.11.2014 - 3 O 26/13
Nachbarschutz: Ansprüche eines durch einen Überbau beeinträchtigten …
- VGH Bayern, 16.05.2023 - 8 ZB 22.2586
Klage gegen Beseitigung von Straßenbaumaßnahmen
- LG Essen, 22.11.2012 - 10 S 56/11
Anspruch gegen Grundstücksnachbarn auf Beseitigung eines Überbaus an einer …
- LG Köln, 21.09.2018 - 22 O 452/15
Nachbar muss Überbauung mit Wärmedämmung an Alt- und Anbau nicht dulden!
- LG Rostock, 31.07.2015 - 1 S 99/14
Grenzüberbau - Veränderung eines bereits vorhandenen nicht überbauenden Gebäudes
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