Rechtsprechung
| BGH, 26.06.1970 - V ZR 156/69 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzung der Einrede der beschränkten Erbenhaftung in der Revisionsinstanz - Gesetzlichen Anforderungen einer Revisionsbegründung - Folgen des Versterbes einer Partei während der Revisionsinstanz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 54, 204
- NJW 1970, 1742
- MDR 1970, 832
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.03.1955 - III ZR 115/53
Sorgfaltspflicht des Notars
Auszug aus BGH, 26.06.1970 - V ZR 156/69
Eine Revision ist unzulässig, wenn ein Erbe nach einer noch vom Erblasser eingelegten Revision lediglich den Antrag auf Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung stellt (Abgrenzung zu BGHZ 17, 69).Entgegen dem revisionsrechtlichen Grundsatz, daß eine auf eine neue Tatsache gestützte Einrede in der Revisionsinstanz keine Berücksichtigung findet (§ 561 Abs. 1 ZPO; vgl. BGH LM ZPO § 780 Nr. 8), ist die Einrede der beschränkten Erbenhaftung allerdings dann zugelassen worden, wenn in der Tatsacheninstanz für diese Einrede noch kein Anlaß vorlag (RG DR 1944, 292, 294) oder, wie im Falle BGHZ 17, 69, 73 [BGH 21.03.1955 - III ZR 115/53], ihre Erhebung noch nicht möglich war, weil der Erbfall erst nach der Einlegung der Revision eintrat und der Erbe erst in der Revisionsinstanz in den Rechtsstreit eingetreten ist.
- BGH, 21.10.2020 - VIII ZR 261/18
Zulässigkeit der Berufung: Beschwer des Klägers bei Ausspruch des Vorbehalts der …
Diesem kommt (auch) eine materielle Bedeutung zu, da infolge seines Ausspruchs dem Erben die Möglichkeit der materiell-rechtlichen Haftungsbeschränkung auf den Nachlass nach den §§ 1973 ff. BGB und §§ 1989 ff. BGB vorbehalten ist (vgl. RG, JW 1913, 870, 872; BGH, Urteile vom 26. Juni 1970 - V ZR 156/69, BGHZ 54, 204, 205; vom 9. März 1983 - IVa ZR 211/81, NJW 1983, 2378 unter 2). - BGH, 28.09.2000 - IX ZR 6/99
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtslage bei …
Für die Beklagten zu 2 a - c, die einen entsprechenden Antrag schon vor dem Tatrichter hätten stellen können, besteht dagegen keine Möglichkeit, die dort versäumte Rechtshandlung in der Revisionsinstanz nachzuholen (vgl. BGHZ 54, 204, 205 f). - BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 646/12
Kostenentscheidung - Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung
Entgegen dem revisionsrechtlichen Grundsatz, dass eine auf eine neue Tatsache gestützte Einrede in der Revisionsinstanz keine Berücksichtigung findet (§ 559 Abs. 1 ZPO), ist die Einrede der beschränkten Erbenhaftung dann zuzulassen, wenn ihre Erhebung in der Tatsacheninstanz nicht möglich gewesen ist, etwa weil der Erbfall erst nach Einlegung der Revision eingetreten ist (vgl. BGH 26. Juni 1970 - V ZR 156/69 - BGHZ 54, 204 ).
- BGH, 25.04.1975 - IV ZR 63/74
Schenkung; Bezugsberechtigung; Lebensversicherungsvertrag; Heilung eines …
Auch muß der Erbe im Prozeß, und zwar in der Tatsacheninstanz (BGHZ 17, 73; 54, 204, 206 f.; BGH NJW 1962, 1250), die Möglichkeit seiner Haftungsbeschränkung geltend machen, wenn er sie nicht verlieren will (§ 780 ZPO). - OLG München, 23.12.2022 - 13 U 1972/18
Bemessung eines Schmerzensgeldanspruchs
Rn. 409 c) Der Vorbehalt ist auch bezüglich der Kostenentscheidung aufzunehmen (vgl. BGH, 13 U 1972/18 - Seite 77 - NJW 1970, 1742). - BGH, 25.01.2018 - III ZR 561/16
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Revisionsverfahren: Stellung …
Dieser Vorbehalt kann bei einem Erbfall während des Nichtzulassungsbeschwerde- oder Revisionsverfahrens grundsätzlich noch nachträglich in die Beschwerde- beziehungsweise Revisionsentscheidung aufgenommen werden (vgl. nur Senat, Urteil vom 21. März 1955 - III ZR 115/53, BGHZ 17, 69, 72 ff; BGH, Urteile vom 9. Mai 1962 - VIII ZR 45/61, NJW 1962, 1250 f und vom 26. Juni 1970 - V ZR 156/69, BGHZ 54, 204, 205 f; anders nur, wenn in der Revisionsinstanz vom beklagten Rechtsmittelkläger lediglich die beschränkte Erbenhaftung geltend gemacht und die Revision deshalb als unzulässig ohne Vorbehalt verworfen wird;… dann kann allerdings Vollstreckungsgegenklage gemäß §§ 781, 785 auch ohne Vorbehalt erhoben werden, BGH aaO S. 207). - BGH, 11.07.1991 - IX ZR 180/90
Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung bei Übername einer Verpflichtung im Wege …
Eine Ausnahme davon gilt nur bei Eintritt des Erbfalls zu einem Zeitpunkt, in dem der Erbe diesen Vorbehalt im Urteil nicht mehr erwirken konnte (BGHZ 54, 204, 207 m. Anm. Mattern LM ZPO § 780 Nr. 6). - OLG München, 14.12.2012 - 10 U 1161/12
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit der Kosten für den Besuch …
Rn. 11 1. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Einrede der beschränkten Erbenhaftung nach § 1990 BGB und des darauf gründenden Vorbehalts nach § 780 ZPO in zweiter Instanz zuzulassen, wenn ihre Erhebung in erster Instanz noch nicht möglich war (BGHZ 54, 204 = NJW 1970, 1742 für die Revisionsinstanz) oder, wie vorliegend, ihre tatsächlichen Voraussetzungen in zweiter Instanz unstreitig sind (BGH NJW-RR 2010, 664; ebenso schon OLG Celle OLGR 1995, 204; OLG Saarbrücken FamRZ 2007, 1192; a. A. die bislang h. M., vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2004, 1222; OLG Hamm MDR 2006, 695; OLG München, Beschl. v. 3.3.2006 - 10 U 4751/05 [n. v.]; OLG Rostock OLGR 2009, 102 [unter II 2 d, wo der Vorbehalt schon in erster Instanz geltend gemacht worden war]). - BGH, 01.07.1976 - VII ZR 85/74
Wirkung eines Urteils auf die Einwendungen des persönlich haftenden …
Ausnahmen sind nur zuzulassen, wenn in den Tatsacheninstanzen für diese Einrede noch kein Anlaß vorlag oder ihre Erhebung noch nicht möglich war, weil der Erbfall erst nach Einlegung der Revision eingetreten ist (vgl. BGHZ 17, 69, 73; 54, 204, 205; BGH NJW 1962, 1250). - BGH, 13.01.2004 - XI ZR 35/01
Zulässigkeit von Einwendungen gegen die Kostengrundentscheidung
Mit der Erinnerung wird lediglich die Einrede der Dürftigkeit des Nachlasses nach § 1990 BGB erhoben, die, wenn sie begründet wäre, in der Kostengrundentscheidung hätte berücksichtigt werden müssen (BGHZ 54, 204, 207). - BGH, 23.10.1984 - III ZR 230/82
Nichtannahme der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - …
- BGH, 10.12.2003 - IV ZR 89/03
Rechtsmittelbeschwer bei fehlendem Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung
- OLG Köln, 05.11.2019 - 4 U 153/18
- OLG Celle, 29.03.1995 - 13 U 112/94
- OLG Jena, 26.02.1997 - 2 U 84/96
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