Rechtsprechung
| BGH, 30.06.2000 - V ZR 156/99 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erwerb eines Grundstücks zur Errichtung von Studenten-Appartements als Kapitalanlagemodell - Unvermögen zur Löschung einer im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeit als Rechtsmangel - Positive Forderungsverletzung wegen Verschweigen einer nachträglichen Änderung eines ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 276
Haftung des Bauträgers bei unzureichender Aufklärung über den Inhalt einer zu übernehmenden Grunddienstbarkeit - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.04.1979 - VII ZR 308/77
Sachmängelansprüche des Erwerbers eines Hauses; Freizeichnung des Veräußerers
Auszug aus BGH, 30.06.2000 - V ZR 156/99
Welches Recht auf die jeweiligen Verpflichtungen aus einem solchen Vertrag anzuwenden ist, richtet sich nach dem Sinn und Zweck des Vertrags, seiner wirtschaftlichen Bedeutung und der Interessenlage der Parteien (BGHZ 74, 204, 207).
- BGH, 04.03.2004 - III ZR 72/03
Belehrungspflichten des Notars bei isolierter Beurkundung der Vertragsannahme
In dem Musterverfahren hob der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 30. Juni 2000 (V ZR 156/99) das klageabweisende Urteil des Berufungsgerichts auf und sprach den dortigen Klägern einen - der Höhe nach noch zu klärenden - Schadensersatzanspruch gegen die I. zu.Ließ sich die I. darauf nicht ein, etwa weil sie bereits damals beabsichtigte, dem Kläger die Dienstbarkeit im Wege einer späteren versteckten Vertragsänderung unterzuschieben (vgl. Urteil des V. Zivilsenats vom 30. Juni 2000 - V ZR 156/99, unveröffentlicht, Umdruck S. 7), hätte der Beklagte zu 1 die Beurkundung gemäß § 14 Abs. 2 BNotO ablehnen müssen (vgl. BGH…, Urteil vom 26. Juni 1997 aaO).
Die Nutzungsbeschränkung ergab sich weder aus dem Verkaufsprospekt noch aus der maßgeblichen Gemeinschaftsordnung; es fehlte jeder Hinweis auf die dingliche Belastung (BGH, Urteil vom 30. Juni 2000 - V ZR 156/99, Umdruck S. 8).
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