Rechtsprechung
| BGH, 16.05.1975 - V ZR 16/74 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kostenverteilung nach billigem Ermessen im Fall übereinstimmender Erledigungserklärungen - Erforderlichkeit der Einwilligung des Ehegatten in die Veräußerung eines das ganze Vermögen ausmachenden Grundstücks - Kriterien für die Berechnung des Vermögens - Sinn und Zweck ...
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WM 1975, 865
- DB 1975, 1744
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60
Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts
Auszug aus BGH, 16.05.1975 - V ZR 16/74
Der Zweck des § 1365 Abs. 1 BGB ist es aber, vor allem die Vermögensgrundlage der Familie zu sichern und zu verhindern, daß ein Ehegatte ohne Zustimmung des andern der Familie diejenige wirtschaftliche Grundlage entzieht, die sie bisher im Vermögen des Ehegatten besaß (BGHZ 35, 135, 137). - BGH, 26.02.1965 - V ZR 227/62
Kenntnis von Gesamtvermögensübertragung
Auszug aus BGH, 16.05.1975 - V ZR 16/74
Der Verkauf des Grundstücks bedurfte nach § 1365 Abs. 1 BGB der Einwilligung der Klägerin, wenn dieses Grundstück im wesentlichen das ganze Vermögen ihres Ehemannes darstellte und der Käufer dies wußte oder jedenfalls die Verhältnisse kannte, aus denen es sich ergab (BGHZ 43, 174, 177).
- BGH, 12.07.1989 - IVb ZR 79/88
Zustimmungsbedürftigkeit der Belastung eines Grundstücks mit einem dinglichen …
Auch wenn bereits ein Anspruch auf laufende Rente besteht, ist das Rentenstammrecht weder Vermögen i. S. von § 1365 Abs. 1 BGB noch in einen Wertvergleich zwischen dem ursprünglichen und dem nach der Verfügung verbleibenden Vermögen einzubeziehen (Fortführung von BGH, Beschluß vom 16. Mai 1975 - V ZR 16/74 - WM 1975, 865).Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden (Beschluß vom 16. Mai 1975 - V ZR 16/74 - WM 1975, 865), daß das Rentenstammrecht für die Bestimmung des Vermögens im Sinne des § 1365 BGB ausscheidet, wenn in absehbarer Zeit noch kein Anspruch auf den Bezug der Rente besteht.
- BGH, 03.06.1981 - IVb ZB 529/80
Versorgungsausgleich bei Anwartschaften der Zusatzversorgung des öffentlichen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 01.07.1987 - IVb ZR 97/85
Berücksichtigung auf einem sicheren Arbeitsverhältnis beruhender Erwartung …
Schließlich hat er im Beschluß vom 16. Mai 1975 (V ZR 16/74 - WM 1975, 865) ausgeführt, daß das Rentenstammrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung oder der betrieblichen Altersversorgung für die Bestimmung des Vermögens im Sinne von § 1365 BGB von vornherein ausscheide, wenn auf nicht absehbare Zeit noch kein Anspruch auf den Bezug der Rente bestehe.Daneben bezweckt sie, den anderen Ehegatten vor einer Gefährdung seiner Anwartschaft auf Zugewinnausgleich bei Beendigung des Güterstandes zu schützen (vgl. BGH Beschluß vom 16. Mai 1975 aaO; Beschluß vom 8. März 1978 - IV ZB 32/76 - FamRZ 1978, 396, 397; Senatsurteil BGHZ 77, 293, 296, je m.w.N.).
- OLG Celle, 29.01.1987 - 12 UF 122/86 Was ferner die Einbeziehung laufender Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung in den Vermögensvergleich nach § 1365 BGB anlangt, so schließt sich der Senat insoweit den überzeugenden Ausführungen der Vorinstanz an, mit denen im Einklang mit der herrschenden Meinung die Einbeziehung von laufenden Renten in den Vermögensvergleich nach § 1365 BGB abgelehnt worden ist (…vgl. Sandrock, Festschrift für Bosch [1976] S. 841, 844 ff;… Heckelmann in Erman, BGB 7. Aufl. § 1365 Rdn. 19;… BGB-RGRK/Finke, 12. Aufl. § 1365 Rdn. 27;… Gernhuber in Münch- Komm, BGB § 1365 Rdn. 17;… Thiele in Staudinger, BGB 12. Aufl. § 1365 Rdn. 30; die Frage ist offengelassen von BGH WM 1975, 865, und allerdings nur in einem obiter dictum in BGH NJW 1977, 101, 102 für den "Regelfall« verneint worden).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2025 - L 21 R 884/22 Dahinstehen kann, ob es sich bei den künftigen Rentenansprüchen bzw. den mit der Beitragserstattung kapitalisierten Beiträgen um Vermögen im Sinne des § 1365 BGB handelt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 16.5.1975 - V ZR 16/74, juris Rn. 8; BGH, Urteil vom 1.7.1987 - Ivb ZR 97/85, juris Rn. 8; BGH, Urteil vom 12.7.1989 - Ivb ZR 79/88, juris Rn. 13; BGH, Urteil vom 12.7.1989 - IVb ZR 79/88, juris Rn 13; Thiele, in: Staudinger BGB § 1365 Rn. 31; Burschel in: Rahm/Künkel, Handbuch Familien- und Familienverfahrensrecht, Rn 61; Bud-zikiewicz in: Erman BGB, § 1365 Rn. 14; Wolf in: Bergschneider, Familienvermögensrecht,.
- OLG Frankfurt, 03.04.1984 - 20 W 848/83
Einbeziehung des vorzunehmenden Wertvergleichs in die Rentenberechtigung; …
1a Z 6/68">FamRZ 68, 315; OLG Hamburg MDR 61, 690 für gesichertes Einkommen; OLG Frankfurt NJW 60, 2190 für pfändbare Pensionsansprüche; verneinend: MK-Gernhuber, § 1365 Rdnr. 17; Soergel-Lange, BGB, 11. Aufl., § 1365 Rdnr. 19; OLG Karlsruhe FamRZ 61, 317; OLG Bremen NJW 60, 825 für Arbeitseinkommen; offen gelassen: OLG Frankfurt NJW 60, 2003; BGH Betrieb 75, 1744 = WM 75, 865).
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