Rechtsprechung
| BGH, 17.02.1989 - V ZR 160/87 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Übergang einer schuldrechtlich vereinbarten, durch die Reallast gesicherte Verbindlichkeit mit dem Eigentumserwerb an dem belasteten Grundstück - Möglichkeit der Wertsicherung bei Reallasten - Notwendigkeit der Trennung zwischen der Reallast und dem zugrundeliegenden ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1989, 1098
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BGH, 10.05.1961 - V ZR 34/60
Auszug aus BGH, 17.02.1989 - V ZR 160/87
Der Senat kann deshalb selbst entscheiden (Senatsurt. v. 10. Mai 1961, V ZR 34/60, LM BGB § 1018 Nr. 5) ob die Grundbucheintragung ergibt, daß mit der Wortwahl "Altenteil" die vereinbarte Wertsicherung verbunden ist.Denn abzustellen ist auf die aus der Wortwahl folgende nächstliegende Bedeutung, die unmißverständlich und für jedermann erkennbar ist (Senatsurt. v. 10. Mai 1961, V ZR 34/60, LM BGB § 1018 Nr. 5).
- RG, 03.03.1924 - IV 101/23
1. Zur Auslegung des § 1108 BGB. 2. Kann auf Grund des eingetragenen …
Auszug aus BGH, 17.02.1989 - V ZR 160/87
Zwar hat der Eigentümer des mit einem Altenteil belasteten Grundstücks grundsätzlich (…vgl. BGB-RGRK/Rothe 12. Aufl. § 1108 Rdn. 7) für die während seines Eigentums fällig werdenden Leistungen zugleich persönlich einzustehen (§ 1108 Abs. 1 BGB), auch wenn er nicht in das der Reallast zugrundeliegende Schuldverhältnis eingetreten ist (RGZ 108, 292, 295).Die persönliche Haftung des Eigentümers ist Ausfluß allein des dinglichen Rechts und soll in dessen Umfang den Zugriff des Realgläubigers auch auf das übrige Vermögen des Verpflichteten ermöglichen (…MünchKomm Joost 2. Aufl. § 1108 Rdn. 1; vgl. auch RGZ 108, 292, 295; BGHZ 58, 191, 195 [BGH 25.02.1972 - V ZR 27/70] m.w.N.).
- BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 709/80
Verwirkung im Unterhaltsrecht
Auszug aus BGH, 17.02.1989 - V ZR 160/87
Zu Recht hebt das Berufungsgericht zudem darauf ab, daß es für die Schaffung eines Vertrauenstatbestandes gegenüber den Beklagten schon an einer hinreichend langen Zeitspanne zwischen Eigentumserwerb und Forderung einer erhöhten Rente fehlt (vgl. dazu auch BGHZ 84, 280, 282 …und Urt. v. 6. Dezember 1988, XI ZR 19/88, WM 1989, 354).
- BGH, 06.12.1988 - XI ZR 19/88
Verwirkung bei kurzen Verjährungsfristen
Auszug aus BGH, 17.02.1989 - V ZR 160/87
Zu Recht hebt das Berufungsgericht zudem darauf ab, daß es für die Schaffung eines Vertrauenstatbestandes gegenüber den Beklagten schon an einer hinreichend langen Zeitspanne zwischen Eigentumserwerb und Forderung einer erhöhten Rente fehlt (vgl. dazu auch BGHZ 84, 280, 282 und Urt. v. 6. Dezember 1988, XI ZR 19/88, WM 1989, 354). - BGH, 24.10.1956 - V ZR 127/55
Zulässigkeit der Vollstreckungsgegenklage
Auszug aus BGH, 17.02.1989 - V ZR 160/87
Die Wertsicherung der Reallast ist möglich (BGHZ 22, 54, 58), und damit wäre auch die akzessorische, persönliche Haftung der Beklagten entsprechend dynamisiert. - BGH, 24.11.1978 - V ZB 6/76
Notwendigkeit der Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses in der …
Auszug aus BGH, 17.02.1989 - V ZR 160/87
Dafür würde genügen, wenn Art und Gegenstand sowie (was hier in Betracht kommt) der Umfang der - höheren - Leistung aufgrund von Umständen bestimmbar ist, die auch außerhalb des Grundbuchs liegen können, sofern sie nachprüfbar und mindestens von der Eintragungsbewilligung angedeutet sind (BayObLG DNotZ 54, 98, 100; BGHZ 73, 211, 213;… Horber/Demharter, GBO 17. Aufl. § 49 Anm. 3 b;… BGB-RGRK/Rothe, 12. Aufl. § 1105 Rdn. 2). - BGH, 25.02.1972 - V ZR 27/70
Reallast - Ausgleich zwischen Gesamtschuldnern
Auszug aus BGH, 17.02.1989 - V ZR 160/87
Die persönliche Haftung des Eigentümers ist Ausfluß allein des dinglichen Rechts und soll in dessen Umfang den Zugriff des Realgläubigers auch auf das übrige Vermögen des Verpflichteten ermöglichen (…MünchKomm Joost 2. Aufl. § 1108 Rdn. 1; vgl. auch RGZ 108, 292, 295; BGHZ 58, 191, 195 [BGH 25.02.1972 - V ZR 27/70] m.w.N.).
- BGH, 13.07.1995 - V ZB 43/94
Übernahme einer persönlichen Pflegepflicht als bestimmbare Leistung
Es genügt, wenn Art, Gegenstand und Umfang der Leistung aufgrund objektiver Umstände bestimmbar sind, die auch außerhalb des Grundbuchs liegen können, sofern sie nachprüfbar und mindestens in der Eintragungsbewilligung angedeutet sind (…Senat aaO. und Urt. v. 17. Februar 1989, V ZR 160/87, BGHR BGB § 1108 Abs. 1 Altenteil 2 m.w.N.). - BGH, 17.04.2026 - V ZR 125/25
Ansprüche der Klägerin als Grundstückseigentümerin auf Zahlung des Grundpreises …
Dabei ist zu berücksichtigen, dass § 1105 BGB nach der Rechtsprechung des Senats keine fest bestimmte Leistung erfordert; es reicht aus, wenn der Leistungsumfang bestimmbar ist (vgl. Senat…, Urteil vom 24. Oktober 1956 - V ZR 127/55, BGHZ 22, 54, 58 [juris Rn. 38]; Urteil vom 17. Februar 1989 - V ZR 160/87, BGHZ 111, 324, 326 [juris Rn. 11]).Es genügt, wenn Art, Gegenstand und Umfang der Leistung aufgrund objektiver Umstände bestimmbar sind, die auch außerhalb des Grundbuchs liegen können, sofern sie nachprüfbar und mindestens in der Eintragungsbewilligung angedeutet sind (vgl. Senat, Urteil vom 17. Februar 1989 - V ZR 160/87, NJW-RR 1989, 1098 [juris Rn. 17];… Beschluss vom 13. Juli 1995 - V ZB 43/94, BGHZ 130, 342, 345 [juris Rn. 14]).
Der auch betragsmäßig im Einzelnen aufgeschlüsselte Grundpreis betrug bei Bestellung der Reallast zunächst 0, 527 DM je Quadratmeter beheizbarer Fläche und Monat der auf den einzelnen Wohnhausgrundstücken errichteten Gebäude; er ist nach näherer Maßgabe der Regelung wertgesichert (vgl. § 1105 Abs. 2 Satz 2 BGB; zur Zulässigkeit von Wertsicherungsklauseln Senat, Urteil vom 17. Februar 1989 - V ZR 160/87, BGHZ 111, 324, 326 ff.), und zwar dergestalt, dass er sich in dem Maße nach oben oder unten verändert, wie die Entwicklung der genannten Preisfaktoren anteilsmäßig die Selbstkosten des Wärmelieferanten beeinflussen.
- OLG Düsseldorf, 27.10.2016 - 12 U 2/16
Beurteilung der Entgeltlichkeit der Leistung an den Dritten beim Vertrag zu …
Die persönliche Haftung des Eigentümers aus § 1108 Abs. 1 BGB ist Ausfluss des dinglichen Rechts (vgl. BGH, Urt. v. 17.02.1989 - V ZR 160/87 = NJW-RR 1989, 1098). - OLG Düsseldorf, 27.11.2000 - 9 U 101/00
Haftung für ein Rentenversprechen
Das Rentenversprechen geht auf den Grundstückserwerber nur bei einer gesonderten Schuldübernahme über (vgl. BGH NJW-RR 1989, S. 1098;… Palandt/Bassenge, § 1105 Rdnr. 1). - AG Erding, 22.01.2024 - 112 C 3842/23
Reallast, Unzulässige Benachteiligung, Feststellungsklage, Aktivlegitimation, …
Die persönliche Haftung des Grundstückeigentümers ist mithin Ausfluss allein des dinglichen Rechts (…Münchner Kommentar BGB, 8. Auflage, § 1008, Rn 2, 4; BGH, Urteil vom 17.02.1989, V ZR 160/87).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".