Rechtsprechung
| BGH, 13.07.1966 - V ZR 162/63 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Geschäftsunfähigkeit auf Grund eines nicht nur vorübergehenden, die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustandes krankhafter Störung der Geistestätigkeit - Unwirksamkeit der Generalvollmacht sowie des zugrunde liegenden Rechtsgeschäftes - Wirksamkeit der Abtretung ...
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.07.1953 - V ZR 97/52
Eheliches Güterrecht. Gleichberechtigung
Auszug aus BGH, 13.07.1966 - V ZR 162/63
Die Revision meint sodann, das Berufungsgericht habe übersehen, daß seine Feststellungen und die der Sachverständigen nicht mehr ergäben, als die zeitweilige Unfähigkeit, geschäftliche Entschließungen von einiger Bedeutung zu fassen; das reiche nicht aus; nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 14. Juli 1953, V ZR 97/52, NJW 1953, 1342) setze eine Geschäftsunfähigkeit wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit voraus, daß der Kranke durch krankhafte Empfindungen, Vorstellungen und Gedanken oder durch Einflüsse dritter Personen dauernd derart beeinflußt sei, daß eine vernünftige Überlegung und freie Selbstentschließung darüber, was im gegebenen Fall richtigerweise zu tun sei, nicht mehr stattfindet, der Betroffene also von seinen unkontrollierbaren Trieben und Vorstellungen so beherrscht werde, daß eine freie Entscheidung auf Grund einer Abwägung des Für und Wider ausgeschlossen sei.Das ist aber frei von Rechtsirrtum (vgl. Urteil des Senats vom 14. Juli 1953 a.a.O. dahin, daß eine auf besonders schwierige Geschäfte beschränkte partielle Geschäftsunfähigkeit nicht anzuerkennen ist).
- BGH, 19.10.1960 - V ZR 103/59
Auszug aus BGH, 13.07.1966 - V ZR 162/63
Da jedoch ein geistiger Zustand, in welchem die Fähigkeit der Aufnahme oder Verarbeitung nur für komplizierte Vorgänge des Rechtslebens beeinträchtigt, für einfache Vorgänge jedoch erhalten geblieben ist, die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts weder nach Abs. 1 noch nach Abs. 2 des § 105 BGB bewirken kann (Urteil des Senats vom 19. Oktober 1960, V ZR 103/59, LM § 105 BGB Nr. 2), bedarf es in diesem Zusammenhang noch eines Eingehens auf die von der Revision mehrfach als übergangen gerügte Ansicht der Sachverständigen, die Erteilung der Generalvollmacht vom 26. Juli 1958 müsse nicht notwendigerweise im Zustand der Geschäftsunfähigkeit vollzogen worden sein, wenn diesem Entschluß des L. die vernünftige Einsicht in das Unvermögen seiner eigenen Handlungsfähigkeit zugrunde gelegen habe.
- BGH, 02.10.1970 - V ZR 125/68
Beweis der Geschäftsunfähigkeit - Geschäftsunfähigkeit eines Erblassers - …
Aber eine partielle Geschäftsunfähigkeit in dem Sinns daß ein Mensch für besonders schwierige Handlungen geschäftsunfähig, für einfachere jedoch geschäftsfähig wäre, wird von der Rechtsprechung nicht anerkannt (Senatsurteile vom 14. Juli 1953, V ZR 57/52, NJW 1953, 1342, und vom 13. Juli 1966, V ZR 162/63; Urteil vom 19. Juni 1970, IV ZR 83/69). - BGH, 19.09.1969 - V ZR 52/67
Duldung der Zwangsvollstreckung wegen eines Zinsanspruchs - Wirksamkeit der …
Wegen des Sachverhalts wird auf den Tatbestand und die Entscheidungsgründe des Urteils des Senats vom 13. Juli 1966 - V ZR 162/63 Bezug genommen.
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