Rechtsprechung
| BGH, 22.01.2010 - V ZR 170/08 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Rückabwicklung eines Kaufvertrages über landwirtschaftliche Flächen: Übertragung der Zahlungsansprüche nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz auf den Verkäufer
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 346 Abs 1 BGB, § 5 BetrPrämDurchfG
Rückabwicklung eines Kaufvertrages über landwirtschaftliche Flächen: Übertragung der Zahlungsansprüche nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz auf den Verkäufer - Wolters Kluwer
Verpflichtung zur Übertragung von Zahlungsansprüchen nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz (BetrPrämDurchfG) bei der Rückabwicklung eines Kaufvertrages über landwirtschaftliche Flächen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 346 Abs. 1; BetrPrämDurchfG § 5
Verpflichtung zur Übertragung von Zahlungsansprüchen nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz (BetrPrämDurchfG) bei der Rückabwicklung eines Kaufvertrages über landwirtschaftliche Flächen - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kaufvertrag über landwirtschaftliche Flächen: Rückabwicklung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der gescheiterte Verkauf von Ackerland
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 885
- MDR 2010, 800
- BauR 2010, 669
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.11.2006 - LwZR 1/06
Anspruch des Verpächters auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen des Pächters und …
Auszug aus BGH, 22.01.2010 - V ZR 170/08
Rn. 6 1. Die aufgrund der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP-Reform) erlassenen Verordnungen enthalten ebenso wenig wie das zur Umsetzung des Gemeinschaftsrechts erlassene Betriebsprämiendurchführungsgesetz Vorschriften, nach der Zahlungsansprüche mit der Beendigung des Rechts, bestimmte landwirtschaftliche Flächen zu nutzen, auf den neuen Eigentümer oder Bewirtschafter übergehen oder auf diesen zu übertragen sind (vgl. BGH, Urt. v. 24. November 2006, LwZR 1/06, NJW-RR 2007, 1279, 1280 Rdn. 10).In der Folge sind die Zahlungsansprüche aber nicht an die Bewirtschaftung bestimmter Flächen oder an eine konkrete landwirtschaftliche Nutzung gebunden, vielmehr kann der Betriebsinhaber über sie (auch ohne eine Fläche) verfügen und diese entweder durch Veräußerung oder durch Aktivierung auf anderen Flächen nutzen (vgl. näher BGH, Urt. vom 24. November 2006, LwZR 1/06, NJW-RR 2007, 1279, 1281 f.;… Urt. v. 24. April 2009, LwZR 11/08, NJW-RR 2009, 1714, 1715).
Die Zuordnung auf den Betriebsinhaber hindert eine Einbeziehung der Ansprüche in den pachtrechtlichen Herausgabeanspruch (BGH, Beschl. vom 24. November 2006, LwZR 1/06, a.a.O., S. 1281 Rdn. 27) ebenso wie in einen landwirtschaftliche Flächen betreffenden Rückgewähranspruch nach § 346 BGB.
- BGH, 24.04.2009 - LwZR 11/08
Folgen der Veränderung des Systems der landwirtschaftlichen Beihilfen von den …
Auszug aus BGH, 22.01.2010 - V ZR 170/08
In der Folge sind die Zahlungsansprüche aber nicht an die Bewirtschaftung bestimmter Flächen oder an eine konkrete landwirtschaftliche Nutzung gebunden, vielmehr kann der Betriebsinhaber über sie (auch ohne eine Fläche) verfügen und diese entweder durch Veräußerung oder durch Aktivierung auf anderen Flächen nutzen (vgl. näher BGH…, Urt. vom 24. November 2006, LwZR 1/06, NJW-RR 2007, 1279, 1281 f.; Urt. v. 24. April 2009, LwZR 11/08, NJW-RR 2009, 1714, 1715).Der Vertrag enthält keine Verpflichtungen des Käufers, die sicherstellen sollen, dass die Bewirtschaftung der verkauften Flächen bei einer Rückabwicklung des Kaufvertrages unverändert fortgeführt werden kann, insbesondere keine Vereinbarung, nach der der Käufer alle diesem Zweck dienenden Ansprüche auf Beihilfe an die Klägerin oder einen neuen Erwerber der Flächen zu übertragen hat (vgl. zur Annahme eines solchen Parteiwillens: BGH, Urt. vom 24. April 2009, LwZR 11/08, NJW-RR 2009, 1714, 1715 f. Rdn. 20.).
- BGH, 13.02.2004 - V ZR 225/03
Verpflichtung des Zweitverkäufers eines Grundstück zur Abtretung von …
Auszug aus BGH, 22.01.2010 - V ZR 170/08
Hingegen darf die ergänzende Vertragsauslegung nicht herangezogen werden, um einem Vertrag aus Billigkeitsgründen einen zusätzlichen Regelungsgehalt zu verschaffen, den die Parteien objektiv nicht vereinbaren wollten (vgl. Senat, Urt. v. 13. Februar 2004, V ZR 225/03, WM 2004, 2125, 2126 m.w.N.).
- BGH, 30.06.2017 - V ZR 248/16
Vertragliche Vereinbarung einer Sicherheit: Sicherungshypothek zur Absicherung …
Hingegen darf die ergänzende Vertragsauslegung nicht herangezogen werden, um einem Vertrag aus Billigkeitsgründen einen zusätzlichen Regelungsgehalt zu verschaffen, den die Parteien objektiv nicht vereinbaren wollten (vgl. Senat, Urteil vom 13. Februar 2004 - V ZR 225/03, WM 2004, 2125, 2126 mwN; Urteil vom 22. Januar 2010 - V ZR 170/08, NJW-RR 2010, 885 Rn. 14). - BGH, 31.01.2019 - III ZR 186/17
Enteignungsentschädigung wegen vorläufigen Besitzentzugs an landwirtschaftlichen …
Diese Zahlungsansprüche sind dem Betriebsinhaber zugewiesene Beihilfen zur Verbesserung von dessen Einkommensverhältnissen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 2010 - V ZR 170/08, NJW-RR 2010, 885 Rn. 9). - BFH, 30.03.2011 - XI R 19/10
Umsatzbesteuerung der Veräußerung von Zahlungsansprüchen, die einem Landwirt …
In der Folge sind die Zahlungsansprüche aber nicht an die Bewirtschaftung bestimmter Flächen oder an eine konkrete landwirtschaftliche Nutzung gebunden, vielmehr kann der Betriebsinhaber über sie (auch ohne eine Fläche) verfügen und diese entweder durch Aktivierung auf anderen Flächen oder --wie im Streitfall-- nach Art. 46 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 durch Veräußerung nutzen (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 22. Januar 2010 V ZR 170/08, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 2010, 885, unter II.2.a).
- BGH, 10.05.2019 - LwZR 4/18
Verpflichtung eines Pächters zur Übertragung der ihm wegen der Bewirtschaftung …
Rn. 20 (2) Hinzu kommt, dass Zahlungsansprüche nach Art. 43 ff. VO (EG) Nr. 1782/2003 auf Grund der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen und nicht auf Grund des Eigentums an landwirtschaftlichen Flächen zugewiesen wurden (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 2010 - V ZR 170/08, NJW-RR 2010, 885 Rn. 9 mwN). - OVG Niedersachsen, 27.11.2012 - 10 LB 141/10
Maßgebliche europarechtliche Rechtsgrundlage für einen Anspruch auf Festsetzung …
So ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geklärt, dass die einem (früheren) Betriebsinhaber zugeteilten Zahlungsansprüche nach ihrer Ausgestaltung durch das Gemeinschaftsrecht eine dem Betriebsinhaber zugewiesene, nicht auf die Bewirtschaftung konkreter Flächen bezogene Rechte für den Bezug einer Beihilfe sind; das in dem Zahlungsanspruch enthaltene Recht auf die Betriebsprämie ist dem Betriebsinhaber und aktivem Erzeuger zugewiesen worden, über das dieser auch nach Pachtende entweder durch Veräußerung oder Aktivierung auf anderen Flächen nutzen kann (vgl. BGH, Urteile vom 24. November 2006 - LwZR 1/06 -, RdL 2007, 94 und vom 22. Januar 2010 - V ZR 170/08 -, AUR 2010, 181;… Krüger, in: Härtel, Agrarrecht, Kap. 6 Rdnr. 97 ff.; BMELV in AUR 2006, 89).Auch sind Zahlungsansprüche weder rechtliche Bestandteile der landwirtschaftlichen Flächen noch bilden sie damit eine wirtschaftliche Einheit, die nur als Ganzes zurückgewährt werden könnte (BGH, Urteil vom 22. Januar 2010, a.a.O.).
Daher verbleiben Zahlungsansprüche bei Ablauf eines Pachtverhältnisses beim Pächter, sofern nicht abweichende Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien geschlossen wurden (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Januar 2010 - C-470/08 [van Dijk] -, Slg. 2010, I-603; BGH, Urteile vom 24. November 2006 und 22. Januar 2010, a.a.O.; Krüger/Schmitte, AUR 2005, 84; Krüger, NL-BzAR 2006, 98).
- OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2011 - 2 L 169/09
Zuordnung einer beihilfefähigen Fläche iSd Art. 44 Abs. 2 EGV 1782/2003 zu einem …
Ihre erstmalige Zuweisung erfolgte jedoch flächenbezogen und setzte demgemäß die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen voraus (vgl. BGH, Urt. v. 22.01.2010 - V ZR 170/08 -, juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2011 - 2 L 170/09
Zuordnung beihilfefähiger Fläche iSd Art. 44 Abs. 2 EGV 1782/2003 zu einem …
Ihre erstmalige Zuweisung erfolgte jedoch flächenbezogen und setzte demgemäß die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen voraus (vgl. BGH, Urt. v. 22.01.2010 - V ZR 170/08 -, juris). - FG Sachsen, 10.11.2011 - 2 K 1116/11
Keine Absetzung für Abnutzung auf entgeltlich erworbene Betriebsprämien
In der Folge sind die Zahlungsansprüche nicht an die Bewirtschaftung bestimmter Flächen oder an eine konkrete landwirtschaftliche Nutzung gebunden, vielmehr kann der Betriebsinhaber über sie (auch ohne eine Fläche) verfügen und diese entweder durch Aktivierung auf anderen Flächen oder nach Art. 46 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 durch Veräußerung nutzen (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. Januar 2010, NJW-RR 2010, 885).
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| BGH, 28.05.2009 - V ZR 170/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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Verpflichtung zur Übertragung von Zahlungsansprüchen aufgrund des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes an einen zu benennenden Dritten
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Verfahrensrecht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.12.2003 - V ZR 343/02
Kostenentscheidung bei teilweiser Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; …
Auszug aus BGH, 28.05.2009 - V ZR 170/08
Insoweit beträgt der Gegenstandswert für die Gerichtsgebühren 460.000 EUR und für die außergerichtlichen Kosten 500.000 EUR mit der Maßgabe, dass diese im Verhältnis zu dem Beklagten nur in Höhe von 92 % anzusetzen sind (vgl. Senat , Beschl. v. 17. Dezember 2003, V ZR 343/02, NJW 2004, 1048).
- BGH, 25.09.2009 - V ZR 13/09
Bestimmung des Lebensmittelpunktes anhand einer wertenden Gesamtbetrachtung aller …
Nach anderer Ansicht ist er, wie auch das Berufungsgericht meint, in Anlehnung an die Rechtsprechung des Senats zu § 5 Abs. 3 SachenRBerG (… Urt. v. 13. Mai 2005, V ZR 191/04, NJW-RR 1005, 1256, 1257) eigenständig zu bestimmen (OLG Rostock, Urt. v. 7. August 2008, 3 U 20/08, unveröff., dazu Senatsbeschl. v. 28. Mai 2008, V ZR 170/08, unveröff.).Ein solches Engagement vor Ort lässt sich allerdings nicht, das ist dem Berufungsgericht einzuräumen, an Äußerlichkeiten wie Größe und Komfort der dort eingerichteten Wohnung festmachen (a. M. OLG Rostock, Urt. v. 7. August 2008, 3 U 20/08, unveröff., für den Senatsbeschl. v. 28. Mai 2009, V ZR 170/08, zu diesem Urteil kam es hierauf nicht an).
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